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Beratungsstelle für Werkvertragsarbeiter in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.09.2013 - TOP 34. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer, Reinhold Hilbers, Karl-Heinz Bley (CDU)


Die Abgeordneten Dr. Stephan Siemer, Reinhold Hilbers, Karl-Heinz Bley (CDU) hatten gefragt:

Im Rahmen der Debatte um den Einsatz sogenannter Werkverträge sowie die Schaffung einheitlicher Wohnstandards und Kontrollmöglichkeiten für die Aufsichtsbehörden wurde in der Vergangenheit der Vorschlag diskutiert, Beratungsstellen für Werkvertragsarbeitnehmer in Niedersachsen einzurichten. Die Landesregierung hat im Juli 2013 die Einrichtung einer Beratungsstelle für ausländische Arbeitnehmer in Oldenburg beschlossen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Nach welchen Kriterien erfolgen die Konzeption und Ausschreibung der mobilen Beratungsstelle mit Sitz in Oldenburg?
  2. Wer hat vor dem Hintergrund welcher Auswahlkriterien den Zuschlag für den Betrieb der Beratungsstelle erhalten?
  3. Mit welchen Mitteln fördert das Land Niedersachsen die mobile Beratungsstelle?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die in der Anfrage genannte Beratungsstelle für mobile Beschäftigte im Raum Weser – Ems mit Standort in Oldenburg wird aller Voraussicht nach im Oktober 2013 die Arbeit aufnehmen.

Ihr Träger ist die Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Nord gGmbH in Oldenburg, die im August dieses Jahres einen Antrag auf Förderung einer solchen Beratungsstelle gestellt hatte.

Diesem Antrag ist mit Zuwendungsbescheid der NBank vom 06.09.2013 entsprochen worden.

Die Förderung erfolgt, weil der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beschlossen hat, auch auf diesem Weg etwas gegen die offenkundig in vielen Fällen prekäre, nach sozialstaatlichen Maßstäben unzumutbare, z. T. sogar menschenunwürdige Beschäftigung und Behandlung vorrangig osteuropäischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in niedersächsischen Unternehmen verschiedenster Branchen zu unternehmen.

Die Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN verfügt über langjährige Erfahrungen mit entsprechenden Beratungsprojekten und kann deshalb eine reibungslose und erfolgreiche Umsetzung der Aufgaben sicherstellen.

Der Standort der Beratungsstelle in Oldenburg ist dabei auf das bekannt gewordene Ausmaß des Missbrauchs von Werkverträgen in der vor allem im Oldenburger Münsterland angesiedelten niedersächsischen Schlacht– und Zerlegebranche zurückzuführen. Der dort entstandene Problemdruck – insbesondere nachdem die Gespräche zwischen der Landesregierung und Vertretern der genannten Branchen gescheitert waren - hat ein Handeln des Landes für die vielen tausend faktisch rechtlosen und vielfach hilflosen Menschen notwendig gemacht.

Die dargestellte Problematik betrifft wie angedeutet aber nicht nur Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in der westniedersächsischen Schlacht – und Zerlegebranche.

Missstände und ausbeuterische Arbeitsbedingungen sind nach vorhandenen Informationen auch in Unternehmen unterschiedlicher anderer Branchen (z.B. Bau, Gastronomie, Landwirtschaft) in den östlichen niedersächsischen Regionen anzutreffen.

Es ist deshalb beabsichtigt, als zweiten Schritt auf dem Weg zu einem niedersächsischen Beratungsnetzwerk eine weitere ebenfalls von der Bildungsvereinigung ARBEIT und LEBEN getragene Beratungsstelle in Hannover einzurichten.

Der entsprechende Antrag auf Projektförderung ist eingegangen und wird derzeit von der NBank geprüft.

Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen wird sich die Region Hannover an der Finanzierung der Einrichtung beteiligen.

Nach den bestehenden Planungen soll die Beratungsstelle Hannover ihre Arbeit Anfang November 2013 aufnehmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Einrichtung der Beratungsstelle in Oldenburg erfolgt durch die Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Nord gGmbH und wird vom Land gefördert. Sie ist nicht das Ergebnis einer Ausschreibung. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Als konzeptionelle Grundanforderungen an die Beratungsstellen sind zu nennen:

  • Sie muss sprachkompetente Anlaufstelle für die betroffenen ausländischen Beschäftigten sein, die unter Nutzung eines möglichst breiten Netzwerks mit Kooperationspartnern erste notwendige Informationen über Rechte und bestehende Handlungsmöglichkeiten gibt sowie Kontakte vermittelt, z.B. zu Behörden, Anwälten, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften etc.
  • Sie muss Präventionsarbeit / Aufklärungsarbeit schon vor Aufnahme der Tätigkeit in Niedersachsen leisten (z. B. über das Internet und über Kontakte zu den bestehenden unterschiedlichen ausländischen Gruppierungen, in denen sich die einzelnen Betroffenen bewegen).
  • Sie soll anders nicht erzielbare systematische Informationen über die Arbeitssituation im Bereich temporärer Arbeitsmigration erlangen, die die Landesregierung für Entscheidungen über ggfs. weitere notwendige Schritte zur Bekämpfung prekärer oder sogar ausbeuterischer Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigt.

Zu 2.:
Siehe Vorbemerkungen und die Ausführungen zu 1.

Zu 3.:
Die Beratungsstelle für mobile Beschäftigte im Raum Weser – Ems, Standort Oldenburg wird mit Mitteln des Landes aus dem Titel „Arbeitsförderung – Ausbildung, Arbeit und Qualifizierung, Verbesserung der Qualität der Arbeit sowie Modellprojekte der Arbeitsmarktpolitik“ gefördert.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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