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B-3-Umgehung Hemmingen

Die Abgeordnete Gabriela Kohlenberg (CDU) hatte gefragt:

Die Leine-Nachrichten berichteten in ihrer Ausgabe vom 16. August 2013, dass die B-3-Orts­umgehung Hemmingen nach Verlautbarungen von Minister Lies (SPD) für das Land Niedersachsen erste Priorität habe. Im Ranking stehe Hemmingen nun ganz oben und nicht wie bisher auf den Plätzen fünf bis sechs. Das Projekt kombiniere eine verbesserte Straßensituation mit dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und schaffe somit mehr Attraktivität für Hemmingen. Die Finanzierung des 50-Millionen-Euro-Projekts sei jetzt möglich. Die Bundesstraße müsse aus den Ortsteilen heraus, habe Minister Lies betont. Dabei gebe es zu der geplanten Version mit vier oder drei Fahrspuren keine Alternative. Minister Lies wird mit den Worten zitiert: „Es gibt einen Beschluss, eine andere Auslegung gibt es nicht. Wir können nicht noch Jahre für neue Planungen verschenken.“

Am 18. August 2013 berichteten die Leine-Nachrichten, dass die Gegner der geplanten B-3-Orts­umgehung heftige Kritik am niedersächsischen Verkehrsminister Olaf Lies übten. Der Sozialdemokrat betreibe mit seinen Ankündigungen Augenwischerei. Der Abgeordnete Thomas Schremmer (Bündnis 90/Die Grünen) habe an den Koalitionsvertrag erinnert, der eine Prüfung vorsieht, ob eine zweispurige Variante der B-3-Ortsumgehung möglich sei. Eine solche Prüfung sei bisher noch nicht erfolgt. Die Ankündigung von Minister Lies habe den Abgeordneten Schremmer (Bündnis 90/Die Grünen) daher verwundert.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Ist die Berichterstattung in den Leine-Nachrichten vom 16. August 2013 zutreffend, wonach die B-3-Ortsumgehung für die Landesregierung erste Priorität habe und die B-3-Ortsum­gehung Hemmingen in der Prioritätenliste auf Platz eins steht?
  2. Gibt es in der Landesregierung infolge der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Pläne, Alternativen zur inzwischen unanfechtbar planfestgestellten Variante der B-3-Ortsumgehung Hemmingen zu prüfen?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung die in der Berichterstattung der Leine-Nachrichten aufgeführte Einschätzung des Abgeordneten Thomas Schremmer (Bündnis 90/Die Grünen), dass der Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Überprüfung einer zweispurigen Variante der B-3-Ortsumgehung vorsehe und diese Überprüfung noch nicht erfolgt sei?

Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 27.09.2013 wie folgt:

Der Bau der Ortsumgehung (OU) Hemmingen im Zuge der B3 ist wichtig für die Verkehrsentlastung in Westerfeld und Arnum. Darüber hinaus werden der Verkehrsfluss und die Sicherheit im Bundesstraßennetz wesentlich verbessert. Ohne die OU Hemmingen ist der Bau der Stadtbahn in Hemmingen nicht möglich, da Straßenflächen in der Ortsdurchfahrt für die Stadtbahn benötigt werden.

Für die insgesamt rd. 7,5 km lange Strecke der OU Hemmingen ist ein rd. 5,1 km langer Strecken­ab­schnitt mit einem zweistreifigen Querschnitt und wechselseitigen Zusatzfahr­streifen (2+1 – Querschnitt) im Bereich der Umgehung von Arnum und ein rd. 2,4 km langer vier­streifiger Abschnitt im Bereich der Umgehung von Westerfeld vorgesehen.

Die vierspurige Strecke wird aus Gründen der Leistungsfähigkeit der Bundesstraße erforderlich. Sie beginnt südlich des Landwehrkreisels, der 1997 umgebaut und mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet wurde und endet am Knotenpunkt mit der Kreis­straße 221 bei Devese.

Der Planfeststellungsbeschluss für die OU Hemmingen wurde am 9. Juni 2010 bestands­kräftig. Damit liegt das Baurecht für die Maßnahme vor. Mit dem Bau kann begonnen werden, sobald dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Als Straßenbau­last­träger für die Bundesfernstraßen obliegt es dem Bund, die erforderlichen Gelder bereitzustellen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) entscheidet in der Regel zum Ende eines jeden Haushaltsjahres über eine Finanzierungsfreigabe der vom Land aus dem Pool baureifer Maßnahmen vorgeschlagenen Bedarfsplanprojekte. Von der Vorgängerregierung war die OU Hemmingen jedoch nicht mit erster Priorität dem BMVBS für einen Baubeginn benannt worden.

Bei vierspurig geplanten Straßenbaumaßnahmen ist nach dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen eine Prüfung vorgesehen, ob im Rahmen des Baurechts und unter Berücksichtigung der begrenzten Möglichkeiten des Neubau-Etats zunächst eine zweispurige Teilrealisierung vorgenommen werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die OU Hemmingen hat für das Land bei den neu zu beginnenden Bundesstraßenmaß­nahmen erste Priorität.

Zu 2. und 3.:
Die Landesregierung hat die Frage einer möglichen zweispurigen Realisierung der B3 Ortsumgehung Hemmingen geprüft. Eine zweispurige Ortsumgehung ist im Rahmen des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses nicht – auch nicht übergangsweise – umsetzbar. Eine zweispurige Ortsumgehung würde ein neues Planfeststellungsverfahren erfordern, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde. Ein solches Verfahren würde den notwendigen und zeitnah geplanten Stadtbahnausbau nach Hemmingen vereiteln. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung entschlossen, an dem unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss, der ein umgehendes Baurecht begründet, festzuhalten.

Im Übrigen steht es den Landtagsabgeordneten frei, Ihre Auffassung öffentlich zu äußern.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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