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Reaktivierung von Bahnstrecken: Auswahlkriterien für nächste Runde stehen fest

In der Sitzung des Lenkungskreises „Reaktivierung von Bahnstrecken“ am vergangenen Freitag haben sich die Mitglieder unter Vorsitz der Staatssekretärin im niedersächsischen Verkehrsministerium, Daniela Behrens, auf Bewertungskriterien geeinigt, anhand derer die 28 noch im Verfahren vertretenen Schienenstrecken untersucht werden sollen. „Die Festlegung auf klar definierte Bewertungskriterien zeigt, dass die Reaktivierungsuntersuchung weiterhin so transparent wie möglich gestaltet wird“, so Staatssekretärin Behrens.

Der Lenkungskreis, der sich aus Vertretern von Politik, kommunalen Spitzenverbänden, Umwelt- und Fahrgastverbänden sowie aus den Aufgabenträgern für den Schienenpersonennahverkehr zusammensetzt, hat sich neben den Bewertungskriterien auch auf die Rahmenbedingungen der Reaktivierungen verständigt.

Die Bewertungskriterien sind Grundlage einer von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) durchzuführenden Analyse, die Ende Februar fertig sein soll. Der Reaktivierungsbedarf der 28 übrig gebliebenen Strecken wird anhand von 20 verschiedenen Kriterien untersucht, die prozentual unterschiedlich gewichtet sind. Hier einige Beispiele für die Bewertungskriterien: Das durch Reaktivierung erreichbare Pendlerpotenzial kann mit maximal zehn Prozent zu Buche schlagen, die Höhe der Investitions- und Folgekosten mit jeweils zehn Prozent, die Lage der Haltestellen mit zehn Prozent, die Stärkung von Siedlungsachsen und die Förderung des Tourismus mit maximal zwei Prozent. Eine zu untersuchende Strecke würde den erreichbaren Maximalwert erzielen, wenn sämtliche 20 Kriterien zu 100 Prozent erfüllt wären.

„Die Diskussionen im Lenkungskreis über die prozentuale Gewichtung der einzelnen Kriterien fand in einer offenen, konstruktiven Atmosphäre statt. Es ist erfreulich, dass die letztlich getroffene Entscheidung im Lenkungskreis einstimmig erfolgt ist“, so Staatssekretärin Behrens.

Daneben hat sich der Lenkungskreis mehrheitlich für folgende Rahmenbedingungen für die Reaktivierung von Schienenstrecken ausgesprochen:

  • Grundsätzlich werden 75 Prozent der Investitionskosten durch das Land Niedersachsen gefördert.
  • Die Betriebskostenzuschüsse für den Betrieb auf den reaktivierten Schienenstrecken werden über einen Zeitraum von 20 Jahren durch den jeweiligen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vollständig übernommen.
  • Die Busverkehre sind an das geplante Bedienungsangebot des SPNV anzupassen.

„Diese finanzielle Unterstützung des Landes macht deutlich, dass die Ausweitung des Schienenpersonennahverkehrs in der Fläche für die Landesregierung hohe Priorität genießt“, betont Staatssekretärin Behrens.

Eine Aufstellung der Bewertungskriterien steht als Download zur Verfügung.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.11.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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