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Landeskartellbehörde setzt sich im Preismissbrauchsverfahren bei Trinkwasser durch - Verbraucher profitieren davon

Die Landeskartellbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Purena GmbH, ein E.ON-Tochterunternehmen, verpflichtet, die Wasserpreise in den Tarifgebieten Helmstedt, Bockenem und Algermissen erheblich zu senken und bis Mitte 2018 konstant zu halten. Damit konnte ein langjähriges Kartellverfahren gegen die Purena GmbH wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise in den genannten Tarifgebieten eingestellt werden.

Die spezifischen Preissenkungen liegen bei rund 0,30 Euro/m³ Trinkwasser. Dadurch wird ein Durchschnittshaushalt in den drei betroffenen Tarifgebieten um rund 180 Euro im Gesamtzeitraum bzw. um rund 45 Euro jährlich entlastet.

Hintergrund:
Im September 2010 hatte die Landeskartellbehörde Niedersachsen eine turnusmäßige Untersuchung der Entgeltgestaltung von Trinkwasser für Haushalts- und Kleingewerbekunden durch die niedersächsische Versorgungswirtschaft durchgeführt. Das Ergebnis der Abfrage unter den 256 in Niedersachsen tätigen Versorgern zeigte erhebliche Preisunterschiede. Auf Basis dieser Untersuchungsergebnisse leitete die Landeskartellbehörde schließlich ein kartellrechtliches Preismissbrauchsverfahren gegen sieben Wasserversorgungsunternehmen in neun Tarifgebieten mit privatrechtlichen Entgelten ein. In den meisten Fällen konnten zügig einvernehmlich Wasserpreissenkungen vereinbart und umgesetzt werden. Besonders langwierig erwiesen sich die Ermittlungen bei E.ON Vertrieb GmbH und ihrer Tochtergesellschaft Purena GmbH. Schließlich wurde eine Preissenkung vereinbart, die nun von dem Unternehmen akzeptiert wurde. Damit konnten alle von der Landeskartellbehörde eingeleiteten Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise mit Preissenkungen abgeschlossen werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.04.2014

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