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Niedersachsen bringt Bundesratsinitiative zur Zukunft der Erdgasförderung ein

Die Niedersächsische Landesregierung wird in der Plenarsitzung am heutigen Freitag (11.07.2014) eine Bundesratsinitiative zur Zukunft der Erdgasförderung in Deutschland einbringen.

Die Initiative umfasst drei Teilanträge zur Änderung des Wasserrechtes, des Bergrechtes und des UVP-Rechtes (UVP V Berg).

Ziel ist es, für die weitere Erdgasförderung strenge gesetzliche Auflagen für den Umweltschutz einzuführen und die Rechtsposition von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Bergbauunternehmen deutlich zu stärken. Bislang haben Unternehmen grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Künftig soll es Ermessensentscheidungen geben. Dabei muss das Einvernehmen mit den unteren Wasserbehörden hergestellt werden.

Im Einzelnen soll geregelt werden, dass

  • für Tiefbohrungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss,
  • Lagerstättenwasser nur noch in geologische Formationen rückgefördert werden darf, aus denen es gefördert wurde,
  • umwelttoxische Substanzen nicht mehr in den Untergrund eingebracht werden dürfen; (erlaubt ist maximal die unterste Wassergefährdungsklasse WGK 1),
  • die Rechtsposition der Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert wird,
  • im Bergrecht die Beweislastumkehr zugunsten der Bürgerinnen und Bürger festgeschrieben werden soll,
  • die bergbauliche Nutzung in Wasserschutzgebieten, Trinkwasser- und Mineralwassergewinnungsgebieten untersagt wird. Naturschutzgebiete sind ohnehin ausgenommen.

Neben der Bundesratsinitiative erarbeiten das Niedersächsische Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium einen Erlass, der Gasförderung nur jenseits von 2500 Metern Tiefe zulässt. Bereits jetzt hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium das zuständige Landesamt angewiesen, keine Anträge auf Fracking in den so genannten unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas) zu genehmigen.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies erklärt zu der Bundesratsinitiative:
„Wir sind das Erdgasförderland Nr. 1 in Deutschland. 95 Prozent des in Deutschland geförderten und immerhin zwölf Prozent des bundesweit verbrauchten Erdgases stammen aus niedersächsischen Vorkommen. Mehr als 20.000 Menschen sind in unserem Land in diesem Industriezweig beschäftigt. Wir wollen technisches Knowhow, Arbeitsplätze und Energiereserven sichern – und damit die Zukunft der Erdgasförderung. Wir Niedersachsen werben bereits seit März dieses Jahres für unsere Position und sind sehr erfreut, dass wesentliche Teile unserer Initiative sich jetzt auch im Eckpunktepapier der Bundesminister Gabriel und Hendricks wiederfinden.“

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel erklärt:
„Bis zur vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien bleibt Erdgas aus konventionellen Lagerstätten ein Baustein der Energiewende. Künftig kann ein fließender Übergang zu Biogas und 'Power to gas' aus Erneuerbaren Energien erfolgen. Jahrzehntelang sind heute umstrittene Fördermethoden ohne Umweltauflagen angewendet worden. Die Bevölkerung fordert aber zu Recht, dass der Schutz der Umwelt und des Trinkwassers gewährleistet wird. Deshalb wollen wir für die Erdgasförderung die strengsten Regelungen, die es in unserem Land jemals gab. Wir sehen in wichtigen Punkten Übereinstimmungen mit dem Berliner Eckpunktepapier, lehnen jedoch Pilotprojekte zur Förderung von Schiefergas aus unkonventionellen Lagerstätten in Niedersachsen ab.“

Hinweis:
Die Initiative umfasst die Bundesratsdrucksachen 0285-14; 0283-14 und 0284-14. Link

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.07.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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