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Wirtschaftsminister Lies eröffnet Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen in Rotenburg (Wümme) - Lies: „Position der Geschädigten wird erheblich gestärkt“

Wirtschaftsminister Olaf Lies hat heute gemeinsam mit Landrat Hermann Luttmann in Rotenburg (Wümme) die Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen eröffnet. Die Schlichtungsstelle in den Räumen der Landkreisverwaltung im Hopfengarten 2 soll ab sofort Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sein, die im Zusammenhang mit dem Erdöl- und Erdgasbergbau in Niedersachsen Gebäudeschäden oder Schäden an Grundstücken registriert haben. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, Streitfälle außergerichtlich beizulegen. Als Schlichter konnten Wolfgang Arenhövel, ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Bremen, und Arnd Bosse, ehemaliger Direktor am Amtsgericht Rotenburg, gewonnen werden. Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle liegt beim Landkreis Rotenburg (Wümme), die Kosten tragen die Bergwerksunternehmen.

Wirtschaftsminister Olaf Lies sagte bei der Eröffnung:

„Die Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen ist von großer Bedeutung. Derzeit sind Betroffene von Bergschäden einem nicht unerheblichen Kostenrisiko ausgesetzt. Zudem müssen Betroffene vor Gericht eine Kausalität zwischen der Erdgasförderung und einem Gebäudeschäden nachweisen. Das ist ein äußerst schwieriges Unterfangen und schon allein deshalb suchen nur Wenige im Streitfall den offiziellen Rechtsweg. Die neue Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen schafft nun Abhilfe. Ich freue mich, dass der Landkreis sich bereit erklärt hat, die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle zu übernehmen und dass auch die Bergwerksunternehmen dieses Projekt positiv begleiten. Immerhin übernimmt die Industrie die Kosten für die Schlichtungsstelle. Dass wir mit Wolfgang Arenhövel und Arnd Bosse zudem noch so angesehene und erfahrene Schlichter gewinnen konnten, ist sehr erfreulich.“

Landrat Luttmann hob hervor: „Mit der Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen wird betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei, transparent und sachgerecht Hilfe in Bergschadensfällen angeboten. Aufgrund der Tatsache, dass bei uns im Landkreis seit Jahrzehnten Erdgasförderung stattfindet, sind wir prädestiniert dafür, die Geschäftsstelle bei uns im Hause zu führen und so unsere Erkenntnisse auf diesem Gebiet einzubringen und zu erweitern. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium, den Schlichtern und dem WEG.“

Josef Schmid, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) betonte: „Die Schlichtungsstelle wird maßgeblich zur Versachlichung des Dialogs zwischen Unternehmen und Bergbaubetroffenen beitragen und ein gutes und verantwortungsbewusstes Miteinander in Niedersachsen fördern. Aus diesem Grund unterstützt die Erdöl- und Erdgasindustrie die Initiative des Landes Niedersachsen ausdrücklich und ermöglicht durch die Finanzierung eine Vermittlung ohne Kostenrisiko für den Bürger.“

Die Schlichtungsstelle kann in Anspruch genommen werden, wenn Schäden mutmaßlich auf bergbauliche Tätigkeiten zurückzuführen sind und vorangegangene Einigungsversuche zwischen dem Geschädigten und dem Bergbauunternehmen aus Sicht des Geschädigten

nicht zu einem befriedigenden Ergebnis über den Schadenersatz geführt

haben. Ein zweifelsfreier Nachweis des kausalen Zusammenhanges zwischen dem Eintreten des Schadens und der bergbaulichen Tätigkeit ist für die Anrufung der Schlichtungsstelle nicht erforderlich. Die Erdöl- und Erdgasindustrie übernimmt die Kosten für den Schlichter sowie von möglicherweise erforderlichen Sachverständigen.

Wirtschaftsminister Olaf Lies betonte: „Durch die Einführung dieses freiwilligen Schlichtungsprozesses wird die Position der Geschädigten erheblich gestärkt. Auch unsere im Juli dieses Jahres eingebrachte Bundesratsinitiative verfolgt das Ziel, die gesetzlichen Regelungen zum Bergschadensrecht zeitgemäß anzupassen. Die im Bundesberggesetz bereits verankerte Bergschadensregelungen soll auf den sogenannten Bohrlochbergbau ausgeweitet werden und die Beweislast für den Kausalitätsnachweis bei daraus resultierenden Bergschäden umgekehrt.“

Um Betroffenen die Möglichkeit der Unterstützung von orts- und ggf. auch sachkundigen Personen im Verfahren anzubieten, wurden Bürgerinitiativen in den betroffenen Regionen dazu ermuntert, Beisitzer zu stellen. Die benannten Personen werden auf Listen zusammengefasst und potentiellen Antragstellern zur Auswahl vorgeschlagen. Ebenso hat die Unternehmerseite Beisitzer nominiert, aus deren Zahl das jeweils betroffene Bergwerksunternehmen in konkreten Verfahren eine Person auswählen kann. Sämtlicher Schriftverkehr und alle organisatorischen Aufgaben sollen über die Geschäftstelle abwickelt werden. Antragsteller füllen ein Formular mit Angaben zu ihrer Person, zum betroffenen Grundstück und mit einer möglichst konkreten Beschreibung der Schadenssituation aus und wählen einen Beisitzer für das Schlichtungsverfahren aus. Mit dem Antrag ist zudem ein Grundbuchauszug einzureichen. Zu dem bei der Geschäftsstelle eingereichten Antrag bekommt das Bergbauunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Entscheidung im Schlichtungsverfahren wird in aller Regel nach mündlicher Verhandlung unter Beteiligung der Parteien getroffen. Das Verfahren endet mit einem Schlichterspruch. Der ordentliche Rechtsweg steht den Betroffenen weiterhin offen.

Vergleichbare Schlichtungsstellen gibt es derzeit noch in Nordrhein-Westfalen und im Saarland.

Kontaktdaten der Geschäftsstelle:

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Frau Jessica Wolters

Email jessica.wolters@lk-row.de

Telefon 04261 / 983-2758,
Fax 04261 / 983-88 2758

www.bergschaden-niedersachsen.de.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2014

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