Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Landeskartellbehörde startet Sektoruntersuchung zum „Fernwärmemarkt Niedersachsen“ und ermittelt Preis- und Strukturdaten von rund 60 Versorgungsunternehmen

Die Landeskartellbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr leitet im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Sektoruntersuchung „Fernwärmemarkt Niedersachsen“ ein. Durch Auskunftsverfügung der Behörde werden Preis- und Strukturdaten von rund 60 Versorgungsunternehmen abgefragt, die im Land Niedersachsen private Endabnehmer mit Fernwärme versorgen. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich bis zum 25. September 2014 an der Befragung zu beteiligen. Erste Untersuchungsergebnisse sollen bis zum Jahresende vorliegen.

In durch natürliche Monopole geprägten Branchen wie dem Fernwärmemarkt ist der Schutz der Verbraucher besonders relevant, da es in vielen Regionen praktisch keine Konkurrenz und teils sogar die rechtliche Verpflichtung zum Anschluss vorliegt.

Die Sektoruntersuchung soll der Landeskartellbehörde eine Übersicht über Preise wie auch Strukturen auf dem niedersächsischen Fernwärmemarkt liefern und damit einhergehend einen Aufschluss über die Wettbewerbsintensität des Fernwärmemarkts in Niedersachsen geben. Die Ergebnisse sollen erste Erklärungsansätze bei strukturbedingten Preisunterschieden und eine Ausgangsdatenbasis bei gegebenenfalls weiterführenden kartellrechtlichen Untersuchungen liefern. Abgefragt werden daher die niedersächsischen Fernwärmeversorger, deren Gesamtfernwärmeabsatz an private Endverbraucher mehr als zwei Gigawattstunden beträgt. Das entspricht in etwa einer Versorgung von mehr als 200 durchschnittlichen vier Personenhaushalten.

Kartellbehörden können eine Untersuchung einzelner Wirtschaftszweige durchführen, wenn starre Preise oder andere Umstände eine Einschränkung des Wettbewerbs im Inland vermuten lassen.

Der Anteil der Fernwärme an der Beheizung des Wohnungsbestands in Deutschland liegt bei rund 14 % mit steigender Tendenz. Der Fernwärmemarkt ist im Gegensatz zu Strom und Gas nicht reguliert, auch, weil die Durchleitung von Fernwärme durch Dritte technisch und wirtschaftlich schwierig ist. Fernwärmenetze stellen in sich geschlossene Systeme dar. Ihre Anbieterstruktur ist durch natürliche Monopole geprägt. Ein Wechsel der Heizungsart kommt für die Verbraucher ganz überwiegend nicht in Betracht. Dies ist in vielen Fällen auf einen kommunalrechtlich verankerten Anschluss- und Benutzungszwang an das örtliche Fernwärmenetz zurückzuführen. Des Weiteren müssen sich Verbraucher teilweise vertraglich dazu verpflichten – etwa beim Erwerb eines Grundstücks innerhalb eines Fernwärmenetzes – Fernwärme als ausschließliches Heizmittel zu verwenden und vom Einsatz anderer Heizsysteme abzusehen. Selbst in den Fällen, in denen ein Wechsel der Heizungsart rechtlich zulässig wäre, ist dieser mit beträchtlichen finanziellen Aufwendungen verbunden und aus Sicht des privaten Nachfragers bei einem installierten und funktionsfähigen Heizsystem selten eine lohnende Option.

Derzeit liegen der Landeskartellbehörde keine konkreten Missbrauchsfälle vor. Weil Fernwärmeversorger in ihrem jeweiligen Fernwärmenetz größtenteils aber über ein Monopol verfügen, sind für den Bereich der Fernwärmeversorgung trotzdem starre Preise und eine Einschränkung des Wettbewerbs zu vermuten.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln