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Wirtschaftsministerium schreibt Niedersächsischen Staatspreis für das gestaltende Handwerk aus

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat jetzt den Startschuss für die Bewerbungsrunde zum Staats- bzw. Förderpreis für das gestaltende Handwerk 2015/2016 gegeben. „Das gestaltende Handwerk steht für hohes technisches Können und gestalterische Kompetenz. In diesem Bereich tätige Kunsthandwerker sind aufgerufen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Ausgezeichnet werden sollen Arbeiten, die zukunftsweisende neue gestalterische Ideen erkennen lassen“, sagte Lies. Gestalterische Kompetenz sei durchaus von Vorteil, um sich von anderen Wettbewerbern abzuheben und sich erfolgreich am Markt zu positionieren, fügte der Minister hinzu. „Ich hoffe auf eine rege Beteiligung.“

Der Staatspreis hat in Niedersachsen eine lange Tradition und wird bereits seit 1958 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr verliehen. Mit dem Staatspreis werden herausragende Leistungen gestaltender Handwerkerinnen und Handwerker gewürdigt. Der Staatspreis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird nur an selbstständig Tätige verliehen. Mit den beiden Förderpreisen in Höhe von je 2.500 Euro sollen herausragend kreativ gestaltende Handwerkerinnen oder Handwerker angespornt und gefördert werden. Bewerberinnen und Bewerber für den Förderpreis dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre alt sein. Für beide Preiskategorien können sich gestaltende Handwerkerinnen und Handwerker, Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, Gestalterinnen und Gestalter im Handwerk sowie Designerinnen und Designer bewerben, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem gestaltenden Handwerk oder einen vergleichbaren Fachhochschulabschluss verfügen und professionell tätig sind.

Zudem wird in der Wettbewerbsrunde 2015/2016 erneut der mit 3.000 Euro ausgelobte Unternehmenspreis „Erfolgsfaktor Design“ vergeben. Ausgezeichnet werden soll ein Handwerksbetrieb, der das Thema „Design“ in allen Unternehmensbereichen (Produkt/Dienstleistung/Marketing/ Kommunikation/Unternehmenskultur) beispielgebend umgesetzt hat. Der Betrieb muss in Niedersachsen ansässig und in der Handwerksrolle eingetragen sein.

Die Planung, Organisation und Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Kooperation mit der Handwerkskammer Hannover. Die vollständigen Wettbewerbsbedingungen und das Anmeldeformular stehen im Internet unter www.mw.niedersachsen.de oder unter www.hwk-hannover.de/staatspreis2016 zum Downloaden bereit. Alle Unterlagen können auch direkt bei der Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, 30175 Hannover angefordert werden. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2015. Die Vergabe der Preise ist für Ende Januar 2016 geplant.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2014

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