Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Wie viele Elbfähren braucht Cuxhaven für den Einstundentakt nach Brunsbüttel?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26.09.2014 - TOP 27. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Hillgriet Eilers und Gabriela König (FDP)


Die Abgeordneten Jörg Bode, Hillgriet Eilers und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:

Die Landesregierung treibt eine „leistungsstarke Fährverbindung (Lkw/Pkw/Bus) zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel“ (Auszug Koalitionsvereinbarung Seite 63) voran. Eine umfangreiche und aussagekräftige Untersuchung von „Baltic Marine Consult“ (BMC) wurde im Auftrag der Landesregierung erarbeitet und von Frau Staatssekretärin Behrens am 11. März 2014 vorgestellt. Frau Staatssekretärin Behrens kommt zu dem Schluss, dass die Fährverbindung mit zwei Fähren die „Verkehrssituation in Norddeutschland merklich entspannen“ würde und sich „wirtschaftlich trägt“. Die Betriebskosten für die zwei geplanten LNG-Fähren werden mit jährlich über 10 Millionen Euro, die Baukosten pro Schiff mit 16,2 Millionen Euro taxiert. Am 31. Juli 2014 wurde ein neuer Plan für eine Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel durch den Dienstleistungskonzern DNV GL in Hamburg vorgestellt. Die Berechnungen von DNV GL beruhen auf den gleichen Transportzahlen (300 000 Pkw, 50 000 Lkw, 650 000 Personen) wie das BMC-Gutachten. Allerdings rechnet DNV GL mit der Notwendigkeit von drei Fähren, einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 15 Knoten (statt 19,1 bzw. 22,6 Knoten) und der Verwendung von Wasserstoff als Treibstoff. Im Weser-Kurier (Ausgabe vom 5. Juli 2014) wurde Widerspruch - Zitat: „Das Gutachten (von BMC, Anmerkung der Fragesteller) entspricht nicht den Tatsachen“ - erhoben.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele Elbfähren sind notwendig; um die Verbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel im Stundentakt zu gewährleisten, und welchen Einfluss hätte der Einsatz von Wasserstoff als Treibstoff hierauf?
  2. Wie viele Stunden dauert es durchschnittlich, bis der Elbtunnel entlang der A 7 in Hamburg die gleiche Anzahl an Fahrzeugen (300 000 Pkw, 50 000 Lkw) bewältigt hat, die die Fährverbindung in einem Jahr (8 760 Stunden) rechnerisch bewegen soll?
  3. Ist die durch Frau Staatssekretärin Behrens bescheinigte Wirtschaftlichkeit (Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 12. März 2014) auch bei drei Fähren, 15 Knoten Fahrgeschwindigkeit und Wasserstoff als Treibstoff gegeben?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Im April 2014 wurde durch das Rostocker Planungs- und Ingenieurbüro Baltic Marine Consult GmbH (BMC) ein Gutachten zu Realisierungschancen und markfähigen Transporttarifen für eine Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel veröffentlicht. Die Untersuchung erfolgte im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Sie baut auf eine im Jahr 2013 auf Veranlassung der Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven und der egeb Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH – ebenfalls von BMC erstellten – Verkehrsuntersuchung auf und soll interessierten Unternehmen / potenziellen Fährbetreibern eine noch breiter angelegte Basis als Grundlage für eigene Überlegungen und die Entwicklung valider Angebote ermöglichen.

In der Untersuchung wurde ein konventionelles LNG-Fährkonzept zugrunde gelegt, das folgende Bedingungen erfüllt:

  • Überfahrtzeiten von < 1/h,
  • Abfahrtsfrequenzen von ≤ 1/h,
  • feste Abfahrtszeiten mit einer hohen Fahrplantreue,
  • Einsatz von 2 Fährschiffen.

Im Ergebnis gelangt der Gutachter zu dem Schluss, dass die Verbindung im Falle hoher Auslastung vor allem im Güterverkehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Er attestiert allerdings auch, dass die Anforderungen an die erforderlichen Fährschiffe für die vorgesehene Elbquerung hoch sind und es sich insgesamt um ein innovatives und anspruchsvolles Projekt handelt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.
Die Landesregierung nimmt darüber hinaus keine Stellung zu etwaig bestehenden weiteren Untersuchungen, die nicht von ihr in Auftrag gegeben wurden.

Zu 2.:
Die Landesregierung nimmt keine Beurteilungen zu etwaigen Verkehrsbelastungen vor, die das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg betreffen.

Zu 3.:
Die Pressemitteilung erfolgte anhand der Veröffentlichung des Gutachtens und nimmt Bezug auf das Ergebnis der Untersuchungen des Gutachters. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Drüber hinaus obliegt die Risikoeinschätzung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Fährbetriebs dem potenziellen Betreiber.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln