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Landesweite Aktion gegen Schwarzarbeit in Niedersachsen: 358 Verdachtsfälle bei 1050 Betriebskontrollen festgestellt

Zum zweiten Mal in diesem Jahr haben die Landkreise, großen selbständigen Städte und kreisfreien Städte gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der einzelnen Hauptzollämter (FKS) Schwerpunktüberprüfungen gegen die „Schattenwirtschaft“ durchgeführt. An den Kontrollen vom 13. bis 16. Oktober waren auch Beschäftigte der Ausländerbehörden und der Jobcenter beteiligt. Bei der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Bundeszollverwaltung koordinierten Großaktion waren 272 Fahnder an zahlreichen Orten in Niedersachsen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Einsatz. Insgesamt wurden 626 Objekte, 2406 Personen und 1050 Betriebe überprüft.

Den Schwerpunkt der Kontrollen bildeten erneut Baustellen und zulassungspflichtige Tätigkeiten im Handwerksbereich. Es wurden aber auch in Kraftfahrzeugwerkstätten, im Straßen- und Landschaftsbau, in Gaststätten und Cafés ermittelt sowie selbständige Beschäftigte überprüft. Die FKS kontrollierte unter anderem die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Dabei hatte die FKS insbesondere die Aufdeckung von Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstößen sowie die „Sofortmelde-" und „Mitführungs- und Vorlagepflicht“ von Ausweispapieren im Fokus.

Im Rahmen der landesweiten Aktionstage wurden mutmaßliche Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen in 358 Fällen festgestellt, davon in 36 Fällen gegen die Gewerbeordnung, in zwei Fällen gegen das Gaststättengesetz und in 87 Fällen gegen die Handwerksordnung. In 80 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichen Sozialleistungsbetrugs wird in 32 Fällen weiter ermittelt. Darüber hinaus besteht in 21 Fällen der Verdacht, dass die Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird noch in 100 Fällen unter anderem wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit, Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz weiter ermittelt.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch regelmäßige Kontrollen wird von Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies ausdrücklich unterstützt, um die Voraussetzungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Wirtschaft weiterhin zu garantieren. „Die Schattenwirtschaft verursacht in Deutschland nach wie vor massive volkswirtschaftliche Schäden und erfordert deshalb ein konsequentes Vorgehen aller beteiligten Behörden und Verbände. Wir sind in engen partnerschaftlichen Gesprächen mit Vertretern der Kommunen, der Zollverwaltung und der Handwerkswirtschaft, damit gewerbe- und handwerksrechtliche Verstöße aufgespürt und verfolgt werden. Daneben haben die Kommunen auch die Aufgabe, Betroffene über die Rechtslage zu informieren und sie nach Möglichkeit bei der Eingliederung in die legale Wirtschaft zu unterstützen“, sagte Minister Lies.

Ermittlungsergebnisse aus den einzelnen Regionen.

Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 38 Fahnder der Landkreise Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel und der Städte Braunschweig, Goslar, Salzgitter und Wolfsburg sowie 22 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Es wurden 121 Objekte mit insgesamt 168 Betrieben und 324 Personen kontrolliert und dabei 60 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Schwerpunktmäßig wurden wieder Baustellen, diverse Kfz.-Betriebe und eine Hundeschule kontrolliert.

Im Bereich Oldenburg waren insgesamt 32 Fahnder der Landkreise Aurich, Cloppenburg,

Emsland, Friesland, Gr. Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wittmund und der Städte Emden, Oldenburg, Wilhelmshaven und Lingen sowie 51 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Oldenburg und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 218 Objekte mit insgesamt 342 Betrieben und 839 Personen kontrolliert und dabei 91 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Im Landkreis Vechta wurden auf den Baustellen größere und kleinere Mängel bei der Arbeitssicherheit festgestellt.

Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 18 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven,

Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 54 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Bremen und Hannover im Einsatz. Es wurden 99 Objekte mit insgesamt 244 Betrieben und 587 Personen kontrolliert und dabei 69 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Bei den Kontrollen im Landkreis Celle wurden bei Sanierungsarbeiten in einer Wohnung 6 Subunternehmer unter dem Verdacht auf Scheinselbständigkeit angetroffen. Die 6 Einzelunternehmer wurden von einem Generalunternehmen mit Sitz in der EU beauftragt.

Im Bereich Hannover waren insgesamt 26 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hameln-

Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hannover, Hameln und Hildesheim sowie 31 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 188 Objekte mit insgesamt 296 Betrieben und 656 Personen kontrolliert und dabei 138 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Bei der Kontrolle einer Baustelle im Landkreis Nienburg wurden vier illegale Trockenbauer angetroffen. Einer der Arbeiter unternahm einen Fluchtversuch. Er konnte jedoch nach wenigen hundert Metern erfolgreich gestellt und zur Vernehmung abgeführt werden. In der Stadt Hameln hat sich ein Verdächtiger der Baustellenkontrolle durch eine erfolgreiche Flucht entzogen. Wegen nicht fachmäßigem Umgang mit Gefahrstoffen wurde eine Baustelle in der Landeshauptstadt Hannover geschlossen und auf einer anderen Baustelle wurde die sofortige Sicherung angeordnet.

Die gemeinsamen Aktionstage mit dem Zoll werden zweimal jährlich durchgeführt. Gegenüber den beiden Aktionszeiträumen Herbst 2013 und Frühjahr 2014 waren 272 Fahnder unterwegs: -16/-15 Fahnder gegenüber (288 + 287). Die festgestellten Verdachtsfälle gegen die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sind weiter gegenüber den vorherigen Aktionstagen (384 + 367) auf 358 Fälle rückgegangen.

Der Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland wird auf etwa 340,3 Milliarden Euro geschätzt, was in etwa dem Bruttoinlandsprodukt von Hessen und Rheinland-Pfalz entspricht. Alle Verdachtsfälle werden näher überprüft. Bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Unter den folgenden Internetadressen können weitere Informationen zum Thema „Schwarzarbeit" abgerufen werden.:

www.mw.niedersachsen.de/schwarzarbeitsbekaempfung

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de


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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.10.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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