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Warum antwortet Minister Lies nicht auf Abgeordnetenanfragen?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.10.2014 - TOP 31. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP)


Die Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) hatten gefragt:

Am 26. Februar 2014 hat der Landtagsabgeordnete Jan-Christoph Oetjen den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, angeschrieben, um sich nach fehlenden Anpflanzungen an der A 1 im Bereich der Gemarkung Horstedt, Landkreis Rotenburg, zu erkundigen. Diese sollten langfristig der Lärmminderung dienen. Am 2. Juli 2014 hat der Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen den Minister schriftlich darauf hingewiesen, dass bisher keine Antwort vorliegt. In einer E-Mail wurde vonseiten des Ministeriums versichert, dass in Kürze eine Antwort auf die inhaltlichen Fragen des Abgeordneten gegeben würde. Bis heute liegt diese Antwort jedoch nicht vor.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Was muss ein Abgeordneter tun, um vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Antwort zu erhalten?
  2. Was wurde im Einzelnen veranlasst, um die Frage des Abgeordneten Oetjen zu beantworten (bitte die einzelnen Schritte mit Datum aufführen)?
  3. Wird der Minister dafür sorgen, dass die notwendigen Anpflanzungen von Büschen und Bäumen entlang der A 1 durchgeführt werden?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Der Minister beantwortet Fragen von Abgeordneten im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit und Möglichkeiten grundsätzlich gern. Wöchentlich erreichen den Minister diverse Anfragen von Abgeordneten in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Besondere Anforderungen an solche Anfragen bestehen nicht.

Zu 2.:
Die Anfrage wurde zur Beantwortung an das zuständige Fachreferat und von diesem an die zuständige Fachbehörde weitergeleitet. Aufgrund eines Büroversehens erfolgte keine zeitgerechte Beantwortung.

Zu 3.:
Die zuständige Fachbehörde kontrolliert den Pflanzenanwuchs und –bewuchs in diesem Bereich durch jährlichen Zustandsfeststellungen. Bestehende Lücken wurden durch konzentrierte Nachpflanzungen in diesen Bereichen kompensiert. Falls notwendig wird es weiteren Nachpflanzungen geben.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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