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Sind die Kofinanzierungsmittel für die Bundesförderung „Innovativer Schiffbau“ auch für die nächsten Jahre auskömmlich?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.10.2014 - TOP 31. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler und Burkhard Jasper (CDU)


Die Abgeordneten Björn Thümler und Burkhard Jasper (CDU) hatten gefragt:

Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 sind die Mittel bei Kapitel 08 02 Titelgruppe 88, die insbesondere zur Kofinanzierung von Bundesmitteln aus der Richtlinie zur Förderung „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ vom 25. Juli 2012 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie dienen, auf 5 Millionen Euro gekürzt worden. Diese Kürzung ist auch für die Folgejahre fortgeschrieben worden.

Im Haushaltsplan 2014 waren für die Jahre 2015 ff. noch jeweils 10 Millionen Euro im Ansatz. Zwar läuft das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau“ zum Jahresende 2014 aus, Kofinanzierungsmittel müssen jedoch für Anträge, die bis zum 17. Dezember 2014 eingehen, auch im Jahr 2015 noch zur Verfügung stehen. Darüber hinaus steht zu erwarten, dass der Bund eine ähnliche Fördersystematik wie in den vergangenen Jahren erneut aufsetzt.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Konnten in den zurückliegenden Jahren 2012 und 2013 Bundesmittel nicht in Anspruch genommen werden, weil seitens des Landes eine Kofinanzierung nicht sichergestellt war?
  2. Mit welchem Kofinanzierungsvolumen aus dem 2014 auslaufenden Programm rechnet die Landesregierung im Jahr 2015?
  3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der niedersächsischen Schiffbauindustrie in den Jahren 2015 ff. Bundesfördermittel dadurch verloren gehen, dass seitens des Landes Niedersachsen eine Kofinanzierung nicht sichergestellt ist?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Wettbewerbssituation auf dem Weltschiffbaumarkt hat sich in der Vergangenheit weiter verschärft. Deutsche Werften spielen im „Massenschiffbau“ praktisch keine Rolle mehr, sondern können nur noch im Spezialschiffbau bestehen. Technisch anspruchsvolle Schiffsneubauten rechtfertigen höhere Preise, bedeuten aber gleichzeitig höhere Risiken. Die Werften müssen sowohl im Entwurfsstadium als auch während der Produktion innovativen kundenspezifischen Anforderungen nachkommen. Die hierbei geforderte Flexibilität ist auf der einen Seite ein Aufträge sicherndes Wettbewerbselement und auf der anderen Seite stellen Einzelanfertigungen bei niedriger Kapitalausstattung ein hohes Risiko dar, das durch die Innovationsförderung nur teilweise abgefedert werden kann.

Das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ kann helfen, den notwendigen Strukturwandel in der deutschen Schiffbauindustrie hin zum Spezialschiff zu unterstützen. Da „Innovationsideen“ nicht auf Vorrat angelegt werden können und häufig erst in der konkreten Planung entstehen, ist das „punktgenaue“ Kalkulieren des Bedarfs in der Regel nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Nein, für alle von Niedersächsischen Werften beantragten Projekte konnte in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 die erforderliche Kofinanzierung bereit gestellt werden, so dass aus Niedersächsischer Sicht die zur Verfügung stehenden Bundesmittel genutzt werden konnten.

Zu 2.:
Der Bund hat für das Innovationsprogramm im laufenden Jahr 2014 Mittel in Höhe von 15 Mio.€ für alle Küstenländer bereitgestellt; Niedersachsen hat für den gleichen Zeitraum einen Bewirtschaftungsansatz von 5,9 Mio.€ für die erforderliche Kofinanzierung bereitgestellt.

Das bestehende Programm läuft in Abstimmung mit der EU im Jahre 2014 aus. Die Niedersächsische Landesregierung geht davon aus, dass die Innovationsförderung von Werften in einem modifizierten Rahmen auch in den Folgejahren weitergeführt wird. Hierfür hat die Niedersächsische Landesregierung einen konstanten und verlässlichen Bewirtschaftungsansatz von 5 Mio.€ pro Jahr eingeplant.

Zu 3.:
Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Bewirtschaftung des Bundesförderprogrammmes „Innovationsbeihilfen zugunsten der deutschen Werftindustrie“. Die aktuelle Richtlinie, die Ende 2014 ausläuft, sieht bei der Projektförderung eine Teilung der Förderung zu gleichen Teilen vor. Das Budget der Bundesmittel muss alle Küstenländer bedienen, deren Werften Anträge stellen.

Bei einer derartigen Regelauslegung besteht die Gefahr auf Landes- wie auf Bunde-seite, dass erforderliche Mittel beim Partner nicht (oder - wg. der schlechten Planbarkeit von Innovationsbedarf - nicht mehr) zur Verfügung stehen.

Da die Ausgestaltung des Bundesprogramms für 2015 noch offen ist, kann keine verlässliche Aussage dazu getroffen werden, in welchem Verhältnis die seitens des Landes Niedersachsen ab 2015 bereitgestellten Mittel hierzu stehen werden.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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