Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Subvention für Erdöl- und Gaskonzerne

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2011 - TOP 35. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)


Die Abgeordneten Stefan Wenzel und Hans-Jürgen Klein (GRÜNE) hatten gefragt:

Um bis zu 2 Millionen Euro dürfen die in Niedersachsen tätigen Gasförderunternehmen ihre Gas- und Ölförderabgabe bei jeder nicht erfolgreichen Aufschluss- oder Teilfeldsuchbohrung verringern. So sieht es § 23 der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe vom 10. Dezember 2010 vor. Die Vorgängerverordnung vom 14. Dezember 2005 sah eine solche Regelung nicht vor. Ebenfalls neu ist die Regelung gemäß § 14 Abs. 5 der Verordnung vom 10. Dezember 2010, die Folgendes beinhaltet: „Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 wird auf Naturgas, das aus Tonsteinen gefördert wird, in denen es sich gebildet hat, keine Förderabgabe erhoben.“ Damit wird genau jenes sogenannte Shale Gas, das in der vom Umweltbundesamt im August 2011 veröffentlichten „Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland“ unter Umweltgesichtspunkten besonderes kritisch betrachten Fracking-Methode gefördert wird, von der Förderabgabe befreit.

Das Umweltbundesamt listet in seiner oben genannten Veröffentlichung mit Stand März 2011 fünf Explorationsbohrungen auf Shale Gas in Niedersachsen auf. Die Förderung wurde im März noch an keinem der genannten Standorte Damme, Lünne, Niederwöhren und Schlahe aufgenommen. Die Bohrung Damme 2 ist offenbar fehlgeschlagen

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Aus welchen sachlichen Gründen hat die Landesregierung mit der jüngsten Novelle der Feldes- und Förderabgabe die Möglichkeit geschaffen, dass Gasförderunternehmen die von ihnen zu entrichtende Förderabgabe je erfolgloser Bohrung um bis zu 2 Millionen Euro reduzieren können, und das nur mit hohen Umweltrisiken förderbare Shale Gas aus Tongestein komplett von der Förderabgabe befreit?
  2. Wie viele nicht erfolgreiche Aufschluss- und Teilfeldsuchbohrungen sind in Niedersachsen seit 2006 durchgeführt worden, und welche Einnahmen wären dem Land mithin entgangen, wenn die aktuelle Regelung des § 23 der Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe bereits Gegenstand der vorhergehenden Verordnung gewesen wäre?
  3. Ist die Subventionierung der Erdgasförderung mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

In Niedersachsen wird seit über 150 Jahren Erdöl und seit über 50 Jahren Erdgas gewonnen. In diesem Zeitraum hat sich dieser Industriezweig nicht nur zu einem wichtigen niedersächsischen Arbeitgeber, sondern auch zu einem Garanten für die Sicherheit der heimischen Energieversorgung entwickelt. Daneben leistet dieser Industriezweig nicht unerhebliche Förderabgabezahlungen, die sich zuletzt (2010) auf rund 544 Millionen Euro beliefen. Die Förderabgabeeinnahmen des Landes sind in den Länderfinanzausgleich einzustellen.

Grundlage für die Erhebung der Förderabgabe ist der durch das Bundesberggesetz vorgegebene rechtliche Rahmen. Danach haben die Inhaber von bergrechtlichen Bewilligungen und Bergwerkseigentümer für die innerhalb des jeweiligen Jahres gewonnenen Bodenschätze eine Förderabgabe zu entrichten. Diese beträgt grundsätzlich 10 vom Hundert des Marktwerts oder Bemessungsmaßstabs, d. h. des Wertes, der für im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes gewonnene Bodenschätze dieser Art durchschnittlich erzielt wird. Die einzelnen Länder können unter bestimmten, im Bundesberggesetz abschließend normierten Voraussetzungen, einen hiervon abweichenden, d.h. höheren (maximal 40 vom Hundert) oder niedrigeren Abgabesatz festsetzen sowie die Abgabepflichtigen auch gänzlich von der Förderabgabe befreien.

Die in Niedersachsen seit Jahrzehnten stattfindende Gewinnung von Kohlenwasserstoffen, die zunehmende Tiefe und Komplexität der verbliebenen Lagerstätten sowie die Endlichkeit der Vorräte haben in den letzten Jahren zu einem deutlichen Rückgang von Reserven und Fördermengen geführt. Daneben beeinflussen die immer schwieriger werdenden geologischen Verhältnisse, kleine Lagerstätten sowie die wachsenden technologischen Herausforderungen zunehmend die Wirtschaftlichkeit der niedersächsischen Erdöl- und Erdgasförderung und veranlassen die Unternehmen verstärkt zu Investitionen in ausländische Projekte. Dies gefährdet die Sicherheit der Rohstoffversorgung Deutschlands, führt zu einem Abbau von Arbeitsplätzen in dieser Branche in Niedersachsen und verschlechtert die Ausnutzung der heimischen Lagerstätten.

Diese Ausgangslage, die voraussichtliche Entwicklung auf den internationalen Öl- und Gasmärkten sowie weitere volkswirtschaftliche Belange bilden die Grundlage für die Entscheidung der Landesregierung über die Höhe der Abgabesätze für Erdöl und Erdgas. So hat die Landesregierung zum 1. Januar 2011 die Abgabesätze für Erdgas von 32 auf 36 vom Hundert des Bemessungsmaßstabes und für Erdöl von 17 auf 18 vom Hundert des Marktwertes heraufgesetzt. Gleichzeitig wurden - zunächst befristet für ein Jahr - die Förderung von Erdgas aus Tonsteinen, in denen es sich gebildet hat, sowie die Förderung von Erdwärme für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Förderabgabe befreit. Weiterhin hat die Landesregierung die in der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe seit vielen Jahren geltenden Regelungen zur Anrechenbarkeit von Kosten auf die Zahlung der Fördergabe wie zum Beispiel Aufbereitungs- und Fortleitungskosten um eine Regelung zur Anrechenbarkeit von Kosten für die Erstellung von Explorationsbohrungen erweitert. Explorationsbohrungen dienen der Suche nach Erdgaslagerstätten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Regelungen zur Befreiung der Erdgasförderung aus Tonsteinen, in denen es sich gebildet hat, von der Förderabgabe sowie zur Anrechenbarkeit von Kosten für wirtschaftlich nicht fündige Explorationsbohrungen auf die Förderabgabezahlungen schaffen einen Anreiz für die Unternehmen in Niedersachsen auch nach schwierig zu erreichenden neuen Erdgaslagerstätten zu suchen. Die Befreiungstatbestände dienen der Sicherung der Rohstoffversorgung Deutschlands, dem Erhalt von Arbeitsplätzen in Niedersachsen, der Verbesserung der Lagerstättenausnutzung sowie dem Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2.:
In den Jahren 2006 bis 2010 sind nach derzeitigem Kenntnisstand 12 Aufschluss- und Teilfeldsuchbohrungen fehlgegangen. Davon wären 5 Bohrungen unter § 23 der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe gefallen, sofern es diese Regelung in diesen Jahren bereits gegeben hätte. Für weitere 3 Bohrungen, die diese Regelung rein theoretisch in Anspruch nehmen können würden, stehen die endgültigen Ergebnisse zur Fündigkeit noch nicht fest.

Im Jahr 2011 kam die Regelung bislang für keine Explorationsbohrung zur Anwendung.

Das Gesamtaufkommen an Einnahmen aus der Förderabgabe belief sich in den Jahren 2006 bis 2010 auf insgesamt rund 3,9 Milliarden Euro. Hätte in diesem Zeitraum theoretisch die ab 2011 geltende Regelung mit einem Abgabesatz für Erdgas von 36 vom Hundert und die Neuregelung zur Anrechenbarkeit von Kosten für die Erstellung von Explorationsbohrungen Anwendung gefunden, so hätte sich eine Mehreinnahme von 144,8 Mio. € ergeben. Das Gesamtaufkommen hätte sich dann auf rund 4,045 Mrd. Euro belaufen.

Zu 3.:
Bei den in der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe enthaltenen allgemeingültigen Regelungen zur Bemessung der Förderabgabe handelt es sich um keine Bestimmungen zur Subventionierung von Unternehmen. Die Verordnung steht im Einklang mit den vom Bundesgesetzgeber definierten Rahmenbedingungen und ist mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2011

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln