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Wirtschaftsförderung

Ziel der Wirtschaftsförderung ist es die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft nachhaltig zu stärken sowie Beschäftigung zu schaffen und zu sichern. Die für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehenden Landes-, Bundes- und EU-Mittel werden auf der Grundlage der vom Ministerium entwickelten strategischen Zielstellungen eingesetzt. Die konkrete Förderung erfolgt auf der Basis von entsprechend den wirtschaftspolitischen Vorgaben erarbeiteten und veröffentlichten Förderprogrammen.

Durch die Bündlung der operativen Aufgaben der Wirtschaftsförderung in der NBank wurden darüber hinaus schlankere und effizientere Förderstrukturen geschaffen, die den Unternehmen den Zugang zu diesen Förderprogrammen erleichtern. Die NBank berät über alle Fördermöglichkeiten im Bereich der Wirtschaftsförderung, nimmt Förderanträge entgegen und ist zuständig für die Antragsbearbeitung und –abwicklung.

Aufgabenbereiche:

  • Grundsatzfragen der Finanzierung der Wirtschaftsförderung und der einzelbetrieblichen Förderung
  • Planung und Controlling der Finanzmittel für die Wirtschaftsförderung
  • Fachaufsicht über das die NBank
  • Finanzierungsinstrumente zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
  • Gemeinschaftsaufgabe nach dem Gesetz über die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur mit ihrem Programmteil Niedersachsen
  • Bescheinigende Stelle nach VO (EG) Nr. 1083/2006 (EFRE und ESF) für die Förderung nach den europäischen Strukturfonds
Wirtschaftsförderung

Artikel-Informationen

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stefan Hartke

Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: 0511/120-5608
Fax: 0511/120995608

E-Mail an Ansprechpartner/-in

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