Der Schaden, der dadurch dem Staat, Arbeitnehmern, Unternehmern, der Versicherungsgemeinschaft und auch jedem Steuerzahler entsteht, ist immens groß. Schwarzarbeit ist also nicht billig zu haben.
Für Grundsatzangelegenheiten in Bezug auf die Schwarzarbeitsbekämpfung im handwerks- und gewerberechtlichen Bereich sowie die Koordinierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung innerhalb der Landesregierung ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig. Ansonsten wird Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vom Zoll bekämpft, der von einer Vielzahl anderer Behörden unterstützt wird (Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Träger der Rentenversicherung, Träger der Unfallversicherung, Ausländerbehörden, Gewerbeaufsichtsämter, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Kommunen). Zur Koordinierung der Aufgabenerledigung tagt in regelmäßigen Abständen unter Leitung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Arbeitsgruppe.
Über die Vorschriften für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit informiert das in der Infospalte als Downloadobjekt zur Verfügung gestellte Handbuch des Bundesministeriums der Finanzen.
Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner
Frau Kerstin Becke, Tel. 0511/120-5556
Frau Sylvia Ehrhardt, Tel. 0511/120-5553
Frau Birgit Arndt, Tel. 0531/484-1090 (Regierungsvertretung Braunschweig)
Herr Holger Lehners, Tel. 0441/799-2396 (Regierungsvertretung Oldenburg)
Frau Birgit Wandt, Tel. 04131/15-1384 (Regierungsvertretung Lüneburg)