Gewerblicher Güterkraftverkehr ist in der Bundesrepublik Deutschland und den Staaten der EU erlaubnis- bzw. lizenzpflichtig. Unternehmen, die Transporte allein im Bundesgebiet abwickeln, benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz) berechtigt hingegen zu Transporten zwischen den EU-Staaten, aber auch zu Fahrten im Inland.
Zuständig für4 alle Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung, der Verwaltung und dem Widerruf bzw. der Rücknahme von Erlaubnis und Lizenz ist grundsätzlich die untere Straßenverkehrsbehörde, also die Stadt oder der Landkreis in deren Bereich das Unternehmen seinen Betriebssitz hat.
Das Ministerium ist an den entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsvorhaben des Bundes und des Landes beteiligt, ebenso wenn es erforderlich ist, die Ausführung der Gesetze durch verwaltungsinterne Vorgaben zu koordinieren.
Vertiefende Informationen zu den nachfolgenden Themen sind über die nebenstehenden Links der zuständigen Stellen zu erhalten:
- Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) - Überwachung der Sozialvorschriften
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Niedersächsische Gewerbeaufsicht - Existenzgründung und Nachweis der Fachkunde
Industrie- und Handelskammern (IHK)