Führung des Tarifregisters
Zur Beobachtung der tarifpolitischen Entwicklung führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein Tarifregister für die in Niedersachsen gültigen Tarifverträge . Auskünfte aus den Tarifverträgen erhalten Behörden im Wege der Amtshilfe und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Vermeidung bzw. Beilegung von Arbeitsrechtsstreitigkeiten auf schriftliche Anforderung oder auf Anforderung per Fax.
Ansprechpartnerin:
Frau Anita Ohlms
Fax: 0511/120-99 5704
Entscheidung über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
Die Entscheidung über Anträge auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von nur in Niedersachsen gültigen Tarifverträgen gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz wird im Einzelfall vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit an das Niedersächsische Wirtschaftsministerium delegiert. Sie ergeht im Einvernehmen mit dem aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Tarifausschuss (siehe nebenstehendes Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge).
Ansprechpartnerin:
Frau Anita Ohlms
Anerkennung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder
Gemäß § 37 Abs. 7 Betriebsverfassungsgesetz werden Bildungs- und Schulungsveranstaltungen für die Mitglieder von Betriebsräten auf ihre Geeignetheit geprüft und über ihre Anerkennung entschieden.
Ansprechpartnerin:
Frau Anita Ohlms