Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

Infoservice zu Tarifverträgen sowie Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für Betriebsräte

Führung des Tarifregisters

Zur Beobachtung der tarifpolitischen Entwicklung führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein Tarifregister für die in Niedersachsen gültigen Tarifverträge . Auskünfte aus den Tarifverträgen erhalten Behörden im Wege der Amtshilfe und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Vermeidung bzw. Beilegung von Arbeitsrechtsstreitigkeiten auf schriftliche Anforderung oder auf Anforderung per Fax.

Ansprechpartnerin:

Frau Anita Ohlms
Fax: 0511/120-99 5704

Entscheidung über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen

Die Entscheidung über Anträge auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von nur in Niedersachsen gültigen Tarifverträgen gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz wird im Einzelfall vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit an das Niedersächsische Wirtschaftsministerium delegiert. Sie ergeht im Einvernehmen mit dem aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Tarifausschuss (siehe nebenstehendes Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge).

Ansprechpartnerin:

Frau Anita Ohlms

Anerkennung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder

Gemäß § 37 Abs. 7 Betriebsverfassungsgesetz werden Bildungs- und Schulungsveranstaltungen für die Mitglieder von Betriebsräten auf ihre Geeignetheit geprüft und über ihre Anerkennung entschieden.

Ansprechpartnerin:

Frau Anita Ohlms

Arbeits- und Tarifrecht

Broschüre "Auf eigenen Beinen stehen"

Downloads zum Thema

Tarifverträge in Niedersachsen

Weitere Informationen

Übersicht