Vereinfacht gesprochen ist eine Börse ein organisierter Markt für Aktien, Anleihen, Devisen oder bestimmte Waren. Nach der Definition des Börsengesetzes sind Börsen teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, die nach Maßgabe des Börsengesetzes multilaterale Systeme regeln und überwachen, welche die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Wirtschaftsgütern und Rechten innerhalb des Systems nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringen oder das Zusammenbringen fördern, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Handelsobjekte führt.
In Niedersachsen gibt es eine Wertpapierbörse, die der Börsenaufsicht untersteht. Die Niedersächsische Börse zu Hannover ist eine Wertpapierbörse mit über 220 jähriger Tradition, die sich 1999 mit der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zur "BÖAG Börsen Aktiengesellschaft" zusammengeschlossen hat.
An der 1998 gegründeten Warenterminbörse - seit 2005 umbenannt in Risk Management Exchange Hannover (RMX) - wurden neben Agrar-Commodities seit 2008 auch Kreditunterbeteiligungen, sog. Creparts©, gehandelt. Der Träger der Börse (zuletzt die Eucomex AG) hat am 30.09.2009 die Börsenerlaubnis zurückgegeben.
Allgemeines zur Börsenaufsicht
Die Börsenaufsichtsbehörde im Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen übt nach § 3 des Börsengesetzes die Aufsicht über die Niedersächsische Börse zu Hannover aus. Diese erstreckt sich auf die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen (Rechtsaufsicht) sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Geschäftsabwicklung (Marktaufsicht). Die Rechtsaufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen durch die Börsenorgane. Hierzu zählen insbesondere die Genehmigung einer Börse und die Genehmigung der Börsen- und Gebührenordnungen. Im Rahmen der Rechtsaufsicht nimmt die Börsenaufsicht auch an den Börsenrats- und Beiratssitzungen der Niedersächsischen Börse zu Hannover teil. Die Marktaufsicht erstreckt sich auf die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse und der Börsengeschäftsabwicklung. Bei der Marktaufsicht wird die Börsenaufsichtsbehörde von der bei jeder Börse eingerichteten Handelüberwachungsstelle unterstützt, die als Börsenorgan den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung überwacht. Dabei hat sie die entsprechenden Daten systematisch und lückenlos zu erfassen und auszuwerten. Hierzu zählen die Überwachung und Prüfung der Preisbildung in Zusammenarbeit mit der Handelsüberwachungsstelle. Zentrales Anliegen der Börsenaufsicht ist die ordnungsgemäße Preisbildung. Maßstäbe hierfür sind die Transparenz der Preisbildung, die Chancengleichheit der Marktteilnehmer und die Marktgerechtigkeit der Preise. Börsen sind unentbehrliche Einrichtungen einer marktwirtschaftlichen Ordnung und bedeutende Standortfaktoren. Die Börsenbetreuung ist deshalb - neben einer funktionierenden Aufsicht - ein weiteres wichtiges wirtschaftspolitisches Anliegen.
Ansprechpartner:
Herr Otto von Ritter, Tel. 0511/120-5623
Herr Bernward Jaeger, Tel. 0511/120-5625