Die Ziele der EU
Angesichts des gewaltigen Budgets der Strukturfonds wollte die Europäische Kommission das "Recht auf Wissen" nicht dem Zufall überlassen. Mit Zustimmung der Mitgliedstaaten hat sie eine Reihe von Verpflichtungen festgelegt, so dass die Mechanismen für die Vergabe von Beihilfen transparent und die Bürgerinnen und Bürger in der Lage sind, sich über die europäischen Zielsetzungen der Fonds sowie über ihre Ergebnisse zu informieren.
Als die für die EFRE und ESF-förderungverantwortliche Verwaltungsbehöre hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr umfangreiche Maßnahmen zur Information und Publizität für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013 geplant. Diese sind im sogenannten Kommunikationsplan niedergelegt. Sie finden umfassendes Informationsmaterial hierzu auf der Unterseite "Kommunikationsplan".
Verwaltungsbehörde, Programmverantwortliche und Begleitung
Die Verwaltungsbehörde ist die Stelle, die die operationellen Programme (OP) in Niedersachsen verwaltet. Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung dieses OPs. Diese Aufgabe obliebt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 14 (Europäische Strukturfonds, EFRE und ESF). Einzelheiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der Unterseite "Verwaltungsbehörde".
In Niedersachsen sind die jeweiligen Ressorts (Ministerien) für ihre Förderbereiche selbst verantwortlich. D. h., dass z. B. das Umweltressort die Programmteile, die Umweltprogrammteile der OPs selber verantwortet. Eine Liste der Programmverantwortlichen finden Sie auf der Unterseite "Programmverantwortliche und Begleitung".
Für jedes OP ist ein Begleitausschuss eingerichtet, der sich mit der effektiven und ordnungsgemäßen Durchführung der EU-Programme beschäftigt. Die ESF- und EFRE-Begleitausschüsse in Niedersachsen traten am 31.05.2007 zu iher konstituierenden Sitzung zusammen. Beide Begleitausschüsse werden vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Referat 14) als Verwaltungsbehörde geleitet.
Auch hierzu finden Sie weiterführende Informationen auf der Unterseite "Programmverantwortliche und Begleitung". Außerdem wird auf dieser Seite beschrieben, wie die weiteren Prüf- und Bescheinigungsinstanzen und das Programmmonitoring zusammenarbeiten.
EU-Förderung in Niedersachsen in einem Corporate Design
In Niedersachsen werden die Informations- und Publizitätsaktivitäten über einen multimedialen Ansatz realisiert. D. h., die Publikationen werden vorrangig im Internet zur Verfügung gestellt. Als zentrale Adresse wird hierzu unter www.eu-foerdert.niedersachsen.de eine Plattform aufgebaut.
Natürlich wird es auch weiterhin die klassische Pressearbeit sowie die Verteilung über Printmedien (Informationsfaltblätter und -broschüren) geben. Um einen hohen Wiedererkennungswert zu erzielen, werden alle EU-Veröffentlichungen in einem einheitlichen, dem sog. EU-Design erscheinen.
Die bisher veröffentlichten Broschüren und Flyer finden Sie unter "Publikationen".
Die EU-Beteiligung ist transparent und sichtbar
Die Beteiligung der EU sichtbar und transparent zu machen ist die gemeinsamme Aufgabe der zuständigen Verwaltungsbehörde, ihrer Beauftragten aber auch der einzelnen Begünstigen.
Die zentralen Bausteine dieser Transparenzoffensive sind die Veröffentlichung eines "Verzeichnisses der Begünstigten" und die Anbringung von EU-Hinweisen auf Gebäude, Baustellen, Schriftstücken usw. Im ersten Fall wird die EU-Beteiligung in geldwerter Höhe veröffentlicht, im zweiten der grundsätzliche Beitrag der EU zum wirtschaftlichen Wohlstand und Zusammenwachsen in Europa symbolisiert.
Bitte informieren Sie sich umfassend auf der Seite "Transparenz" .