Verzeichnis der Begünstigten ESF und EFRE
Seit 2006 will die EU-Kommission die Politik der Europäischen Union für die Bürgerinnen und Bürger offener und zugänglicher machen. Im Rahmen dieser "Transparenzinitiative" informiert die EU-Kommission über die Verwendung der EU-Haushaltsmittel und legt Rechenschaft über ihre Arbeit ab. Ein erster wichtiger Schritt ist mit der Verabschiedung der Strukturfondsverordnungen für die Förderperiode 2007-2013 gelungen.
Ab 2008 werden die Empfänger von Zuschüssen aus den Strukturfonds im Internet veröffentlicht. Öffentlich gemacht werden zunächst die Beträge, die für ein Vorhaben bewilligt wurden. Nach Abschluss eines Vorhabens werden die tatsächlich gezahlten Summen veröffentlicht. In die Liste aufgenommen werden aber nur die institutionellen Empfänger der öffentlichen Gelder. Die Namen von Personen, die an ESF-Maßnahmen teilnehmen, werden nicht veröffentlicht. Die Verzeichnisse der Begünstigten der niedersächsischen ESF- und EFRE-Förderung finden Sie nebenstehend.
„Die EU-Kommission (GD REGIO) bietet auf ihren eigenen Seiten Verlinkungen zu den Verzeichnissen von Begünstigten der Regionen aller Mitgliedstaaten an, die an Strukturmaßnahmen im Programmzeitraum 2007- 2013 partizipieren. Damit soll ein Überblick gegeben werden, wohin die Gelder fließen und welche Projekte damit finanziert werden."
Begünstigtenverzeichnis GA
Nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW hat der Koordinierungsausschuss am 18. Oktober 2008 beschlossen auch für die nationale Förderung ein Verzeichnis aller Begünstigten zu veröffentlichen. Da Maßnahmen der GRW vielfach aus Mitteln des EFRE kofinanziert werden, kommt die europäische Transparenzinitiative gem. Verordnung der Kommission Nr. 1828/2006 (EG) auch hier zum Tragen. Neben den aus GRW und EFRE kombiniert geförderten Projekten werden nunmehr auch alle rein national geförderten Maßnahmen veröffentlicht.
Auch dieses Verzeichnis findet sich nebenstehend.
Transparenz - Hinweisweisschilder
An den Standorten der Vorhaben, die im Rahmen eines ESF oder EFRE kofinanzierten EU-Projektes eine Förderung erhalten, wird während der gesamten Laufzeit des Projektes ein Hinweisschild angebracht. Weitere Hinweise auf eine EU-Beteiligung müssen auf allen Unterlagen incl. Internetseiten vorhanden sein.
An den Standorten größerer Projekte (z. B. Infrastruktur- oder Baumaßnahmen) müssen außerdem Hinweistafeln von signifikanter Größe aufgestellt werden.
Für alle Hinweisen sind bestimmte Mindestangaben vorgeschrieben.
Auf der Internetseite der Niedersächsischen Investitions- und Förderbank (www.nbank.de) und auf dieser Internetseite finden Sie Merkblätter und Arbeitshilfen, die detaillierte Informationen zu den Anforderungen der Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit geben.