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Gaststättenangelegenheiten

Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)

Das Niedersächsische Gaststättengesetz vom 10.11.2011 wurde am 17.11.2011 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. S. 415) verkündet. Gemäß § 14 Abs. 1 NGastG ist dieses Gesetz am 01.01.2012 in Kraft getreten und ersetzt in Niedersachsen seit diesem Zeitpunkt das bis dahin gültige Gaststättenrecht des Bundes (GastG).

Somit wurde das bis dahin erlaubnispflichtige zum anzeigepflichtigen Gaststättengewerbe.

Zuletzt geändert wurde das NGastG durch Gesetz vom 26.01.2022 (Nds. GVBl. S. 36).

Zuständig für den Vollzug des NGastG und damit Ansprechpartner/innen vor Ort sind seit dem 01.01.2012 die Gemeinden (gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit lfd. Nr. 3.4.1 der Anlage (zu § 1 Abs. 1) der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Wirtschaft)).

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung führt die oberste Fachaufsicht und ist somit zuständig für Grundsatzfragen zum Gaststättenrecht.

Ansprechpartnerin
Frau Frevert, Tel. 0511/120-5558

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