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Binnenwasserstraßen

Der Bund verwaltet die Wasserstraßen mit einer eigenen Verwaltung. Fallweise beteiligen sich die Länder an der Finanzierung des Ausbaus der Bundeswasserstraßen auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Der Verkehrsträger Binnenschifffahrt eignet sich aufgrund seiner strukturellen Randbedingungen für den Transport sehr großer Gütermengen. Die Wasserstraßen können Straße und Schiene entlasten.

Nach der aktuellen Seeverkehrsprognose 2030 des Bundesverkehrsministeriums ist mit einem Anstieg des Umschlagaufkommens zu rechnen. Das Wasserstraßennetz ist der einzige Verkehrsträger, der noch erhebliche Kapazitäten für die prognostizierten Steigerungen im Güterverkehr – insbesondere im Hafenhinterlandverkehr – bietet.


Schiff auf dem Mittellandkanal   Bildrechte: hydebrink - Fotolia.com

Wasserstraßen – Durchgängige Befahrbarkeit ist entscheidend

Ziel ist es, ein möglichst homogenes Netz an Wasserstraßen zu schaffen. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, eine durchgängige Befahrbarkeit auf allen Streckenabschnitten für die heute gängigen Schiffstypen zu gewährleisten. Der Ausbau der Wasserstraßen für das Großmotorgüterschiff (GMS) ist als Mindeststandard anzusehen. Inzwischen sind auch verstärkt sogenannte übergroße Großmotorschiffe (ÜGMS) in Betrieb. Wo dies wirtschaftlich vertretbar ist, sollte auch die Befahrbarkeit einzelner Wasserstraßen mit dem ÜGMS ermöglicht werden.

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