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Umgebungslärmrichtlinie

Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm aus 2005 fordert unter anderem die Belastung in der Umgebung von Flugplätzen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr zu ermitteln und in Form von Lärmkarten graphisch darzustellen. Der Flughafen Hannover-Langenhagen fällt unter dieses Gesetz.

Die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)" regelt die Einzelheiten der Berechnung und bestimmt die Anforderungen an die Darstellung der Belastung durch Lärmkarten. Zuständiges Ministerium ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

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