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Freie Berufe

Besonderheiten freiberuflicher Dienstleistungen

Freiberufliche Leistungen sind überwiegend sehr hochwertige Dienstleistungen, die auf Basis einer qualifizierten, meist akademischen Ausbildung für Privatpersonen oder auch für Unternehmen (sog. unternehmensnahe Dienstleistungen) persönlich, eigenverantwortlich und selbstständig erbracht werden. Im Regelfall besteht dabei ein erheblicher Informations- / Wissensunterschied zwischen Auftraggeberin / Auftraggeber und Dienstleistungserbringerin / Dienstleistungserbringer. Das macht zum einen eine von der Verfolgung wirtschaftlicher Eigeninteressen unabhängige Beratung durch die Dienstleistungserbringerin / den Dienstleistungserbringer, zum anderen einen Vertrauensvorschuss von Seiten der Auftraggeberin / des Auftraggebers erforderlich und stellt an die Freiberuflerin / den Freiberufler hohe ethische Anforderungen. Dieses besondere Verhältnis zwischen Auftragnehmerin / Auftragnehmer und Auftraggeberin / Auftraggeber sowie vielfach zusätzlich zu berücksichtigende öffentliche Interessen wie beispielsweise Sicherheitsaspekte rechtfertigen den in verschiedener Hinsicht besonderen Status von Freiberuflerinnen und Freiberuflern (z.B. steuerrechtlich, durch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) oder Honorarordnungen). Weiterführende Informationen zu besonderen Anforderungen und zum Selbstverständnis finden sich z.B. im Leitbild der Freien Berufe des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) sowie zu gesellschafts-, urheber- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen in der vom Bundeswirtschaftsministerium herausgegebenen Broschüre GründerZeiten 17 – Existenzgründungen durch freie Berufe.

Herausforderungen und Perspektiven

Wirtschaftsnahe Dienstleistungen, die zum großen Teil durch Freie Berufe erbracht werden, sind nicht nur für die Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft von erheblicher Bedeutung. Durch die Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen schreitet die Internationalisierung auch im Bereich der Freien Berufe zunehmend voran. Wie in der Industrie und der mittelständischen Wirtschaft, ist für die Freien Berufe die Digitalisierung ein wichtiges Zukunftsthema. Building Information Modeling (BIM), für die Bauwirtschaft das Pendant zu Industrie 4.0, stellt aktuell besonders für kleinere Architektur- und Ingenieurbüros eine Herausforderung dar. Ebenso ist die Sicherung des Fachkräftenachwuchses, u.a. von - vor allem in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) ausreichend qualifizierten - Ingenieurinnen und Ingenieuren, in den Freien Berufen Thema.

Wie bringt sich das Wirtschaftsministerium ein?

Das Wirtschaftsministerium setzt sich mit Blick auf die Bedingungen für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer (hier wird der Rechtsrahmen allerdings durch Bundesrecht vorgegeben) sowie die Kreativwirtschaft gestaltend und unterstützend ein.

Mit den Neufassungen des Architektengesetzes und des Ingenieurgesetzes, die am 29.09.2017 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) veröffentlicht wurden, ist der Rechtsrahmen für diese Berufsgruppen grundlegend neu strukturiert und die komplexe Rechtsmaterie auch für nicht damit vertraute Leserinnen und Leser übersichtlicher und besser verständlich gestaltet geworden. Inhaltlich sind damit wieder sämtliche Vorgaben der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG) mit Blick auf diese beiden Berufsgruppen in unser Landesrecht eingearbeitet. Durch Artikel 24 und 25 des Gesetzes zur Neuordnung des Niedersächsischen Datenschutzrechts vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66) wurden Architektengesetz und Ingenieurgesetz auch an die Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679) angepasst.

Aufgrund verschiedener Themenstellungen sollen notwendige weitere Anpassungen in beiden Gesetzen vorgenommen werden. In Verbindung mit der Wahrnehmung der Kammeraufsicht wird so für zukunftsgerichtete, förderliche und verlässliche Rahmenbedingungen gesorgt, die gleichzeitig auch Verbraucherschutz- sowie Sicherheitsaspekten Rechnung tragen.

Zu wichtigen Themen, wie Building Information Modeling (BIM) oder der Frage des notwendigen MINT-Anteils im Rahmen der Ausbildung als Voraussetzung für das Führen des Titels Ingenieurin / Ingenieur, bringt sich das Wirtschaftsministerium aktiv in Diskussionsprozesse ein oder stößt diese an, um im Dialog mit Institutionen auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene bestmögliche Lösungen für die Zukunft zu erreichen.

Welche Dienstleistungen gehören zu den freien Berufen? Zuständigkeiten

Einkommensteuergesetz (EStG, § 18 Abs. 1 Nr. 1) und Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG, § 1 Abs. 2) ordnen annähernd gleichlautend bestimmte selbstständig ausgeübte Tätigkeiten den Freien Berufen zu. Gem. EStG sind dies selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, die sog. Katalogberufe und die ähnlichen Berufe. Einzelheiten entnehmen Sie der nebenstehenden Übersicht.

Innerhalb der Landesregierung sind die Zuständigkeiten für die verschiedenen Freien Berufe den Ministerien grob wie folgt zugeordnet:

Architektinnen / Architekten, Ingenieurinnn / Ingenieure, Wirtschaftsprüferinnen / Wirtschaftsprüfer, Kreativwirtschaft Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)
Heilberufe Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Rechtsberatende Berufe Justizministerium (MJ)
Steuerberatende Berufe Finanzministerium (MF)

Ansprechpartnerinnen
Frau Fröhlke, Tel. 0511/120-5607
Frau Krebs, Tel. 0511/120-5589
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