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Handwerkspolitik

Das niedersächsische Handwerk ist mit seinen ca. 86.500 Betrieben, fast 530.000 Beschäftigten, etwa 41.000 Auszubildenden und 73,5 Mrd. Euro Umsatz ein bedeutender Wirtschaftsfaktor (Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e. V., Das niedersächsische Handwerk im Jahre 2022). Das Handwerk ist überwiegend kleinbetrieblich strukturiert und als Anbieter kundenspezifischer Produkte und Dienstleistungen sowie Ausbilder von großer Bedeutung für Niedersachsen.

Schwerpunkte niedersächsischer Handwerkspolitik:


1. Rahmenbedingungen handwerksfreundlich gestalten

Das Handwerk benötigt gute Rahmenbedingungen, um erfolgreich zu sein. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung setzt sich in engem Dialog mit den Verbänden sowie Organisationen des niedersächsischen Handwerks für die Belange des Handwerks ein.

2. Handwerksförderung
Das Handwerk ist die Wirtschaftskraft von nebenan und stützt die Wirtschaftsleistung des Landes Niedersachsen in besonderem Maße. Dem Handwerk stehen alle Förderprogramme der betrieblichen Förderung offen. Darüber hinaus unterstützt das Land das Handwerk mit speziellen Förderprogrammen, die auf die Bedarfe des Handwerks zugeschnitten sind.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen speziell für das Handwerk finden Sie hier.

3. Niedersächsischer Staatspreis für das gestaltende Handwerk
In regelmäßigen Abständen werden der Niedersächsische Staatspreis sowie Förderpreise für das gestaltende Handwerk ausgelobt.

4. Handwerksrecht

Das Handwerksrecht steht im Spannungsfeld europäischer und nationaler Regelungen. Bei der Aufgabe, das Handwerksrecht zukunftsfähig und zukunftssicher zu gestalten, wirkt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung mit. Weitere Informationen finden Sie hier.

5. Schornsteinfegerwesen
Aktuelle Themen sind u.a. die auf dem bundesgesetzlich geregelten Schornsteinfegerrecht Anpassungen von Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist Aufsichtsbehörde über die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte. Diesen obliegt die Bestellung von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern für die von ihnen einzurichtenden Bezirken sowie die Aufsicht über die Bezirksinhaber. Weitere Informationen finden Sie hier.

6. Bekämpfung der Schwarzarbeit

Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit finden Sie hier.

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