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Wirtschafts- und Infrastrukturförderung

Die Wirtschafts- und Infrastrukturförderung gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Einzelbetriebliche Investitionsförderung
  • Förderung zum Ausbau und der Verbesserung der hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastruktur

Die NBank als Förderbank des Landes berät über die hierfür aufgelegten Programme der Wirtschafts- und Infrastrukturförderung. Die finanzielle Unterstützung des Landes setzt die Einhaltung sozialer Standards im Bereich der guten Arbeit bei den geförderten Unternehmen voraus. Hierzu zählen unter anderem die Einhaltung von Obergrenzen bei der Leiharbeit (höchstens 15% im Jahresdurchschnitt) sowie die besondere Berücksichtigung von Anträgen derjenigen Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind.

Die NBank übernimmt die Aufgabe der Bewilligungsstelle. Förderanträge sind dort zu stellen, von dort ergehen auch die Entscheidungen über die Förderanträge.

Ziel der Wirtschafts- und Infrastrukturförderung in Niedersachsen ist es, Beschäftigung zu schaffen und zu sichern. Dies geschieht durch den koordinierten Einsatz von Mitteln der EU, Bund, Land und Kommunen.

Das aktuelle Verzeichnis von Begünstigten (Bund, Land), die einen GRW-Förderantrag nach dem 1 Juli 2007 gestellt haben, finden Sie nebenstehend. Die aktuellen Verzeichnisse der Begünstigten der niedersächsischen EFRE-und ESF-Förderung finden Sie hier.

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