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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld und der Außenstelle in Meppen ist eine nachgeordnete Behörde des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschafts, Arbeit und Verkehr. Für Aufgaben im Bereich der Endlagerung radioaktiver Stoffe, der Hydrogeologie, dem vorsorgenden Bodenschutz und dem Vollzug des Energiewirtschaftsrechts liegt die Fachaufsicht beim Umweltministerium. Die Fachaufsicht für den landwirtschaftlichen Bodenschutz obliegt dem Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Das LBEG arbeitet eng mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie dem Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) im GEOZENTRUM HANNOVER zusammen. Die Einrichtungen haben eine gemeinsame Verwaltung und nutzen eine gemeinsame Infrastruktur.

Aufgaben

Zu den Kernaufgaben des LBEG zählen die Bergverwaltung sowie der Geologische Dienst. Darüber hinaus wurde im Jahr 2013 der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG eingerichtet.

  • Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten des Bergbaus,
  • Sicherstellung der Rohstoffversorgung,
  • Schutz der Lagerstätten,
  • Vergabe von Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen,
  • Durchführung der Bergaufsicht einschließlich Betriebskontrollen,
  • Genehmigung und Überwachung von Transit-Rohrleitungen und Unterwasserkabeln im gesamten deutschen Festlandsockel unter der Nordsee sowie in einem Teil des Festlandsockels unter der Ostsee,
  • Erhebung der Feldes- und Förderabgabe,
  • Gashochdruckleitungen,
  • Meeresbodenbergbau (internationaler Tiefseebergbau) im Auftrag des Bundes,
  • Vermeidung und Ausgleich von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt durch den Bergbau.

Im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes sind Unternehmen in folgenden Bergbauzweigen tätig bzw. führen bergbaunahe Tätigkeiten aus:

  • Erdöl und Erdgas
  • Untergrundspeicherung von Erdöl und Erdgas
  • Braunkohle
  • Kali- und Steinsalz
  • Steine und Erden
  • Sonstiges (Endlagerbergwerke, Besucherbergwerke und -höhlen, Solebäder und Abfalldeponien)

Aufgrund von Verwaltungsabkommen ist das LBEG auch Bergbehörde für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.


Der Geologische Dienst hat folgende Aufgaben:

Beratung der Landesregierung, Politik, Behörden und der Wirtschaft in den Bereichen:

  • Rohstoffwirtschaft (Lagerstättenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie)
  • Bauwirtschaft (Ingenieurgeologie, Hydrogeologie)
  • Energiewirtschaft (Kohlenwasserstoff-Geologie, Lagerstättenkunde, Hydrogeologie, Geothermie)
  • Landwirtschaft (Bodenkunde)
  • Wasserwirtschaft (Hydrogeologie)
  • Abfallwirtschaft (Hydrogeologie, Hydrogeochemie, Ingenieurgeologie)
  • Bodenschutz und Altlasten.

Zur Beratung gehören insbesondere auch die

  • Bereitstellung von Geoinformationen,
  • Projektentwicklungen (Stichwort: Technologietransfer),
  • Verfahrensbeteiligung als Träger öffentlicher Belange in Bezug auf Georessourcen und
  • Pflege von geologischen Basisinformationen.

Aufgrund eines Verwaltungsabkommens nimmt das LBEG auch die Aufgaben des Geologischen Dienstes für das Land Bremen wahr.

Die Aufgaben des Niedersächsischen Erdbebendienstes sind:

  • Überwachung und Bewertung der Erdbeben in Niedersachsen und angrenzenden Gebieten
  • Betrieb von Messstationen (geplant)
  • Detaillierte seismologische Auswertung
  • Interpretation der Ergebnisse im Hinblick auf mögliche Ursachen
  • Unterrichtung öffentlicher Stellen, der Bevölkerung, der Industrie, der Medien und der Politik
  • Befragung der Bevölkerung zu Spürbarkeit und ggf. Schäden (Makroseismische Auswertung)
  • Beratung der Industrie bei der Überwachung der Seismizität im Bereich von Erdgasfeldern und anderen technischen Anlagen

Kontakt:

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover

Pressesprecher:
Eike Bruns
Tel.: 05 11 / 643 -2274

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