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Plenum 03. März 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 18


Wer will die Fusion der Industrie- und Handelskammern Braunschweig und Lüneburg? (Teil 3)

Abgeordnete Helmut Dammann-Tamke, Jörg Hillmer, Heiner Schönecke, André Bock, Kai Seefried, Mechthild Ross-Luttmann, Gudrun Pieper, Karin Bertholdes-Sandrock, Lutz Winkelmann, Hans-Heinrich Ehlen (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Nordosten Niedersachsens werden die Verhandlungen der Industrie- und Handelskammern Lüneburg, Wolfsburg und Braunschweig mit dem Ziel einer Fusion kritisch begleitet. Landräte, Oberbürgermeister, aber auch Bundestagsabgeordnete protestieren gegen eine solche Fusion.

So haben Landrat Nahrstedt (Lüneburg, SPD), Oberbürgermeister Mädge (Lüneburg, SPD), Landrat Rempe (Harburg, CDU) und Landrat Roesberg (Stade, parteilos) gemeinsam Stellung bezogen: „Wir bilden in Nordniedersachsen zusammen mit Hamburg einen Wirtschaftsraum, den es zu stärken gilt. Die Unternehmen und Betriebe zwischen Stade und Lüneburg sind eindeutig Richtung Hamburg orientiert. Zur Unterstützung müssen die Kammern ihren Sitz hier vor Ort haben. Wir wollen keine Außenstelle für Wolfsburg oder Braunschweig sein."

1. Wie will die Landesregierung die Einbindung der Region Süderelbe in die Metropolregion Hamburg sicherstellen?

Die Landesregierung geht davon aus, dass die beteiligten Kammern einem etwaigen Fusionsprozess tragfähige und sachgerechte Überlegungen zu einer Kammerpräsenz im gesamten Kammerbezirk zugrunde legen werden. In diesem Sinne erwartet die Landesregierung, dass im Falle einer Fusion auch in der Region Süderelbe eine hinreichende Kammerpräsenz vorgesehen ist. Die Landesregierung wird diesen Aspekt im Falle einer Fusion weiter verfolgen.

2. Wie will die Landesregierung verhindern, dass die Region Süderelbe bei einer Fusion der Industrie- und Handelskammern Lüneburg, Wolfsburg und Braunschweig den wirtschaftlichen Zusammenhang zu Hamburg verliert?

Die Landesregierung ist in den Prozess der etwaigen Zusammenlegung von Industrie- und Handelskammern eng einzubinden. Dies gilt einerseits hinsichtlich der das Binnenrecht betreffenden Genehmigungsvorbehalte der Aufsichtsbehörde (v. a. § 11 Absatz 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern – IHKG) sowie auch hinsichtlich der staatlichen Rechtsetzung, die für die Fusion zweier Industrie- und Handelskammern erforderlich ist. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum IHKG entscheidet die Landesregierung über die Errichtung und Auflösung von Industrie- und Handelskammern. Die Landesregierung wird bei ihrer Entscheidung auch zu berücksichtigen haben, ob eine fusionierte Kammer anhand des vorgelegten Konzepts ihre gesetzlichen Aufgaben voraussichtlich erfüllen kann. Die Hauptaufgaben liegen vor allem in der Vertretung des Gesamtinteresses der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden und der Förderung der gewerblichen Wirtschaft ihres gesamten Bezirks (vgl. § 1 Absatz 1 IHKG). Dies muss auch nach einer Fusion sichergestellt sein.

3. Sieht die Landesregierung noch in anderen Bereichen Niedersachsens Potenzial für Neuzuschnitte von IHK-Bezirken?

Die Landesregierung sieht ihrerseits derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Änderung der Bezirksabgrenzung der bestehenden Industrie- und Handelskammern.


Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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