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Plenum 07. April 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 52


Abgeordneter Karsten Heineking (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan sieht eine ganze Reihe von Verkehrsprojekten vor, die in Niedersachsen in den nächsten Jahren realisiert werden sollen. Dies gilt nicht zuletzt auch für den Bereich Straßenbau. In diesem Bereich ist die Planungszuständigkeit des Landes für sämtliche Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans gegeben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit dem neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der am 31.12.2016 in Kraft getreten ist, hat der Bund den verkehrlichen Bedarf festgestellt und gesetzlich vorgegeben, welche größeren Bundesfernstraßenmaßnahmen geplant und gebaut werden können. In Niedersachsen haben damit Bundesfernstraßenprojekte mit einem Kostenvolumen von rund 9,9 Mrd. Euro vom Bund Planungsrecht erhalten und können umgesetzt werden (Dringlichkeiten: „laufende und fest disponierte Vorhaben“ (FD), „Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" (VB-E), „Vordringlicher Bedarf" (VB) und „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" (WB*)).

Die FD befinden sich bereits im Bau bzw. sind im Vergabeverfahren (rd. 1,9 Mrd. Euro).

Die darüber hinaus beschlossenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von insgesamt ca. 8 Mrd. Euro des VB-E, des (VB) und des WB* werden in den kommenden Jahren zielgerichtet geplant und zur Baureife gebracht.

Projekte mit einem Investitionsvolumen von 6,5 Mrd. Euro befinden sich bereits im Planungsprozess (rd. 81% des noch zur Baureife zu bringenden Investitionsvolumens bzw. rd. 51% der Einzelmaßnahmen). Das zu bewältigende Planungsvolumen wird maßgeblich durch die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aber auch der planenden Ingenieurbüros bestimmt. Obwohl die Finanzmittel für Personal und Dienstleistungen Außenstehender vom Land erhöht wurden, können nicht alle Projekte gleichzeitig geplant und realisiert werden. Das Land muss Prioritäten setzen.

1. Gibt es seitens der Landesregierung Pläne für eine Priorisierung bestimmter Projekt im Bereich des Bundesverkehrswegeplans Teil Straße?

Ja. In der Konzeption der Priorisierung werden aus dem Bedarfsplan die Maßnahmen des VB und VB-E und die Maßnahmen des WB* berücksichtigt.

2. Wie sehen diese Kriterien im Einzelnen aus?

Die laufenden Autobahnplanungen werden vom Land mit Priorität fortgesetzt. Acht Projekte wurden noch nicht begonnenen. Bei diesen handelt es sich um grenzüberschreitende Projekte, deren Planungen nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Nachbarland begonnen werden. Es handelt sich um fünf Ausbauprojekte auf der A 1, zwei Abschnitte für den Neubau der A 21 – Ostumgehung Hamburg und ein Ausbauprojekt auf der A 30.

Die laufenden Bundesstraßenplanungen werden konsequent fortgesetzt. Neu begonnen wurden 2016 die Planungen von fünf Bundesstraßenmaßnahmen, die im Zusammenhang mit prioritären BAB-Projekten stehen bzw. noch nicht begonnene Überhangprojekte aus dem VB des alten Bedarfsplanes.

Die Planungsaufnahme für weitere Projekte erfolgt, sobald Planungskapazitäten durch Baubeginne von Maßnahmen frei werden. Der Start neuer Planungen soll in drei Tranchen, gestaffelt nach der Bedeutung des jeweiligen Projektes, für den Verkehr (Verkehrsbelastung und Bedeutung der Straße für den Güterverkehr) erfolgen.

3. Mit welcher zeitlichen Perspektive plant die Landesregierung eine solche Priorisierung?

Die Priorisierung umfasst alle Bedarfsplanmaßnahmen des VB und des WB* und erstreckt sich über die Laufzeit des neuen Bedarfsplanes hinaus. Vorgesehen ist es, mit der Planung neuer Projekte aus der 1. Tranche ab 2019/2020 zu beginnen. Maßnahmen aus der 2. Tranche werden voraussichtlich ab dem Jahr 2022 und Vorhaben aus der 3. Tranche ab 2025 planerisch begonnen. Für die Planung eines Projektes ist jeweils mit einem Zeitraum zwischen 10 und 15 Jahren zu rechnen.


Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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