Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Plenum 10. März 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 27


Macht es Sinn, das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zu einer Koordinierungsstelle im Fachkräftebündnis zu machen?

Abgeordnete Gabriela König, Jörg Bode, Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem Aufruf hatte das MW zur Bewerbung als Regionales Fachkräftebündnis aufgerufen. Dort heißt es, dass sich die „Landkreise und kreisfreien Städte, die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, die Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften sowie die Agenturen für Arbeit und Jobcenter“ zusammenschließen sollen. Als Organisationsform kann eine juristische Person oder eine Personengesellschaft gewählt werden, denn diese können unmittelbar selbst Projekt-anträge stellen. Weiter heißt es, dass es begrüßt wird, wenn die regional zuständigen Ämter für regionale Landesentwicklung in den Bündnissen als beratende Mitglieder vertreten sind. Im Kapitel „Verfahren“ steht dann allerdings, dass die Bewertung der Anträge und die Entscheidung über sie im MW und unter Mitwirkung der jeweils zuständigen Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung erfolgt.

Das MW unterstützt derzeit landesweit acht Regionale Fachkräftebündnisse bis August 2018 zur Verbesserung der Fachkräftesituation in den Regionen (http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/arbeit/fachkraeftesicherung_niedersachsen/regionale_fachkraeftebuendnisse/regionale-fachkraeftebuendnisse-131680.html). Für diese Projekte stehen 26 Millionen Euro zur Verfügung. Die Landesregierung will in den kommenden Jahren rund 200 Millionen Euro ESF-Mittel allein für die Fachkräftesicherung ausgeben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat mit Unterstützung der Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) die Anträge von acht Regionalen Fachkräftebündnissen für Niedersachsen bewertet. Am 27. August 2015 hat das MW diese Bündnisse anerkannt. Das Ziel einer in Niedersachsen flächendeckenden Auswahl und Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse konnte damit erreicht werden. Die Anerkennungen wurden für zunächst drei Jahre ausgesprochen. Das Verfahren zur Bewertung und Anerkennung der Anträge ist unbedingt vom Verfahren der Beantragung und Bewilligung von Fachkräfteprojekten für die Regionen nach dem Programm „Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse“ zu unterscheiden.

Jedes anerkannte Regionale Fachkräftebündnis hat für die nächsten drei Jahre ein Planungsbudget erhalten, in dessen Rahmen aus den Regionen Fachkräfteprojekte im Rahmen des ESF-Programms „Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse“ beantragt werden können. Das jeweils zuständige Regionale Fachkräftebündnis gibt zu allen Projektanträgen aus seiner Region gegenüber der NBank eine fachliche Stellungnahme ab. Alle Projektanträge nach dem Programm „Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse“ werden durch die NBank unter Berücksichtigung der Stellungnahme des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses bewertet und bewilligt.

Zudem haben alle Regionalen Fachkräftebündnisse gleichermaßen die Möglichkeit im Rahmen ihrer Planungsbudgets regionale Fachkräfteprojekte auf den Weg zu bringen. Alle Projektanträge aus den Regionen müssen sich im Rahmen des zugeteilten regionalen Planungsbudgets bewegen. Sie konkurrieren also nicht mit Projektanträgen aus anderen Regionen.

Das ArL Leine-Weser hat in diesem Prozess keine Entscheidungskompetenz sondern unterstützt diesen durch die Wahrnehmung der Beratung und Koordination der Aufgaben für das Regionale Fachkräftebündnis Leine-Weser. Operatives und entscheidendes Organ des Fachkräftebündnisses Leine-Weser ist dessen Lenkungsgruppe. Auch das Fachkräftebündnis Leine-Weser entscheidet nicht selbst über Anträge, sondern gibt wie zuvor dargestellt zu Projektanträgen im Rahmen des Planungsbudgets eine fachliche Stellungnahme ab.

1. Vor dem Hintergrund, dass das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser die Koordination des Fachkräftebündnisses übernommen hat und zugleich eigene Anträge bewertet und über sie entscheidet: Wie gewährleistet die Landesregierung die Neutralität und Chancengleichheit im Verhältnis zu den anderen Regionalen Fachkräftebündnissen in Niedersachsen?

Siehe Vorbemerkung.

2. Vor dem Hintergrund, dass eine Landesbehörde Anträge selbst formuliert, bewertet und über diese im Zusammenwirken mit der obersten Landesbehörde entscheidet: Was ist die Ursache für diese Konstruktion, und ist dies mit den EU-Vorgaben zur Vergabe von Fördermitteln vereinbar?

Siehe Vorbemerkung.

3. Warum hat das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser mit dem direkten Zugriff (Anträge formulieren, bewerten, entscheiden) als Koordinierungsstelle auf die 26 Millionen Euro ESF-Mittel (http://www.rek-weserbergland-plus.de/index.php?id=151) zur direkten Förderung regionaler Fachkräfteprojekte und die 200 Millionen Euro ESF-Mittel für die Fachkräftesicherung in Niedersachsen keinen Vorteil gegenüber den anderen Ämtern für regionale Landesentwicklung oder den anderen Regionalen Fachkräftebündnissen in Niedersachsen?

Siehe Vorbemerkung.

Miniter Lies spricht im Landtag   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln