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Plenum 15. April 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 37


Wie geht es mit der Ortsumgehung Barnstorf nach der Herabstufung im Bundesverkehrswegeplan weiter?

Abgeordnete Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode und Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Ortsumgehung Barnstorf, Projektnummer B51-G20-NI, wird seit vielen Jahren beplant und vor Ort gewünscht. Die Erforderlichkeit einer Ortsumgehung von Barnstorf im Zuge der Bundesstraße 51 (B 51) lässt sich aus den Verhältnissen vor Ort und der notwendigen überörtlichen Verbesserung der Verkehrsbeziehungen zwischen Bremen und Osnabrück herleiten. Im Streckenverlauf der B 51 ist z. B. die OU Twistringen (B51-G10-NI) mit einem NKV von 4,8 im vordringlichen Bedarf des Entwurfs zum Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten.

Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten erheblichen Planungen und Untersuchungen zur OU Barnstorf und dem Ziel einer optimierten Streckenverlaufsverbesserung im Zuge der B 51 zwischen Bremen und Osnabrück besteht die Gefahr, dass sämtliche Anstrengungen zur Verbesserung der Situation für die nächsten 15 Jahre vergebens waren und alles von vorne beginnen muss.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Bundesregierung entwickelt derzeit eine neue Bundesverkehrswegeplanung (BVWP), die bis zum Jahr 2030 gelten soll. Zur Vorbereitung des BVWP hat Niedersachsen auch die OU Barnstorf in die im Jahr 2013 erfolgte Anmeldung der Projekte aufgenommen. Die Anmeldung aller niedersächsischen Projekte für den BVWP 2030 erfolgte dabei mit dem Ziel, beim Bund eine möglichst hohe Priorität für die jeweilige Maßnahme zu erreichen.

Gleichwohl war absehbar, dass bei einem Anmeldevolumen von 12,2 Mrd. € nicht alle angemeldeten Projekte vom Bund in den Vordringlichen Bedarf eingestuft würden.

Die von den Ländern gemeldeten Projekte wurden vom Bund in den letzten Monaten bewertet und den Dring-lichkeitsstufen

  • Weiterer Bedarf (WB), Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*),

  • Vordringlicher Bedarf (VB),

  • Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung (VB-E) und

  • Laufende und fest disponierte Projekte (FD)

    zugeordnet.

    Bei der Vorstellung des Entwurfes zum BVWP 2030 am 16.03.2016 in Berlin empfahl Verkehrsminister Dobrindt, begonnene Planungen im Bereich WB* fertig zu stellen, um ein Nachrücken in den VB abzusichern, sobald finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß würde bundesweit nicht jedes in den VB eingestufte Projekt in der Laufzeit des neuen Bedarfsplanes auch umgesetzt werden können.

    Am 21.03.2016 startete der Bund ein 6-wöchiges Konsultationsverfahren, in dem die Öffentlichkeit und die Länder bis zum 02.05.2016 zum Entwurf des BVWP 2030 und dem dazugehörigen Umweltbericht Stellung nehmen können.

    Das Land Niedersachsen wird bis Ende April 2016 den Entwurf des Bundes auf Plausibilität und mögliche Fehler bei den vom Bund verwendeten Daten prüfen. Nach Abschluss der Prüfung wird das Land eine fachliche Stellungnahme an den Bund übersenden. Der Bund wird diese prüfen und die jeweiligen Projekte ggf. mit einer höheren Priorität in den BVWP 2030 einstufen bzw. bei der Aufstellung der Unterlagen für das Gesetzgebungsverfahren zum Fernstraßenausbaugesetz (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) berücksichtigen.

    Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Verabschiedung des BVWP durch das Kabinett für Mitte 2016 vorgesehen.

1. Wie schätzt die Landesregierung die Verbesserungswürdigkeit der Verkehrsbeziehungen im Verlauf der Bundesstraße 51 zwischen Bremen und Osnabrück ein?

Die Straßenführung in der Ortsdurchfahrt Barnstorf weist einen s-förmigen Verlauf und eine abschnittsweise hohe Verkehrsbelastung von bis zu 14.000 Kfz/Tag mit einem LKW-Anteil von fast 20% auf. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für die angemeldete Ortsumgehung.

2. Wie kann und wird sich die Landesregierung für eine Einstufung der OU Barnstorf als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs einsetzen?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

3. Welche Gründe haben zur Herabstufung der OU Barnstorf vom vordringlichen Bedarf in die Kategorie „Weiterer Bedarf“ geführt?

Als Begründung für die Dringlichkeitseinstufung gibt der Bund Folgendes an:

„Einstufung in den WB. Das Projekt wird mit Blick auf die verfügbaren Investitionsmittel zurückgestellt.“


Miniter Lies spricht im Landtag   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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