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Plenum 17. August 2017 - Mündliche Anfragen

Frage: 52. Verkehrsführung nach Eröffnung der A-26 - Anschlussstelle Neu Wulmstorf Rübke? (Teil 2)


Abgeordnete Heiner Schönecke und André Bock (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Unter der Überschrift „Autobahnbauer liegen im Zeitplan“ berichtet das Buxtehuder Tageblatt am 22. Juli 2017 über einen Termin der Staatssekretäre Frank Nägele (SPD) und Enak Ferlemann (CDU) auf der Baustelle der A 26 in Buxtehude.

Nägele und Ferlemann werden dort mit folgenden Aussagen zitiert:

Ab Juni 2021 wird der Verkehr auf der A 26 über die Este-Brücke von Buxtehude zwischen den Anschlussstellen Stade und Neu Wulmstorf rollen. Der Planfeststellungsbeschluss für den vierten Abschnitt (8,7 km) von der Anschlussstelle Neu Wulmstorf bis zur A 7 werde in Niedersachsen bereits Ende 2017 und Anfang 2018 in Hamburg erfolgen. 2023 wird die Autobahn 26 bis zur A 7 für den Verkehr freigegeben:

Die verkehrsentlastende Maßnahme des Weiterbaus der B 3 neu für die Orte Ketzendorf/Ovelgönne und Elstorf sind seit zehn Jahren in der Planung.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im abgelaufenen alten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus dem Jahr 2004 war die Ortsumgehung (OU) Elstorf in den „Weiteren Bedarf“ eingestuft. Damit gab es für das Land Niedersachsen kein Planungsrecht für die Maßnahme. Im Jahr 2010 hatte das Bundesverkehrsministerium der Planung eines Teilabschnittes der Ortsumgehung Elstorf zugestimmt. Mit dem Entwurfsauftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) vom 26.04.2010 wurden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Zusammenwirken zwischen dem zentralen Geschäftsbereich in Hannover und dem regionalen Geschäftsbereich Stade die Planungen für eine sogenannte Um-und Ausbaumaßnahme außerhalb des Bedarfsplanes begonnen.

Die NLStBV hatte dann im Rahmen dieser Planungen mehrere mögliche Varianten für die Verlegung der Bundesstraße entwickelt und dazu auch die Weiterführungen in eine Umgehung von Elstorf betrachtet. In den Variantenuntersuchungen zeigte sich, dass die Festlegung einer Linienführung östlich von Ovelgönne bzw. Ketzendorf in jedem Fall eine Vorfestlegung für die Trassierung der B 3 im nächsten Teilabschnitt, der eigentlichen Umgehung von Elstorf, bedeuten würde. Auch eine östliche Umgehung von Elstorf konnte nicht ausgeschlossen werden. Daraus ergibt sich, dass beide Teilabschnitte rechtssicher nur gemeinsam geplant werden können.

Der Bund hat die OU Elstorf im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) bzw. im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Damit ist nun eine Rechtsgrundlage für die Planung der OU Elstorf gegeben. Das MW hatte der NLStBV den Entwurfsauftrag für die OU Elstorf am 16.08.2016 erteilt.

Ziel der Planung ist es, unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger eine möglichst konfliktarme und raum- und umweltverträgliche Linienführung zu finden, diese zügig raumordnerisch zu verankern und für das spätere Planfeststellungsverfahren einen rechtsicheren Straßenentwurf zu entwickeln.

Im Januar 2017 haben die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Landkreis Harburg und der Landkreis Stade den weiteren Ablauf der Planung abgestimmt. In einem ersten Schritt muss die NLStBV nun Unterlagen erarbeiten, die den Landkreisen Harburg und Stade vorgelegt werden. Die beiden Landkreise prüfen dann, ob ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist und welcher Landkreis dafür die Zuständigkeit übernimmt.

Die NLStBV hat den Auftrag für die faunistische Planungsraumanalyse und den Auftrag für die Durchführung eines Verfahrens zur Vergabe der Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie erteilt.

1. Welche Finanzierungsbeträge sind im Bundesverkehrswegeplan für diese Baumaßnahme für welche Jahre eingestellt?

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Bundesverkehrswegeplan 2030 steckt den Rahmen für die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ab. Er ist weder Finanzierungsplan noch hat er Gesetzescharakter (siehe BVWP 2030, Nr. 3.2, Seite 7). Der BVWP 2030 ist somit kein Haushaltsplan und enthält keine jährliche Zuordnung von Maßnahmenkosten sondern nur Projektkosten. In Anlage 1, Seite 114 des BVWP 2030 sind zur B 3 - OU Elstorf Gesamtinvestitionen in Höhe von 13,7 Mio. € aufgeführt.

2. Wann hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Planungen für die Trassenfindung und Raumordnung begonnen?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

3. Wie wurden und werden der Landkreis Harburg als Raumordnungsbehörde, die Stadt Buxtehude und die Gemeinde Neu Wulmstorf in die Planungen eingebunden?

Bei der Planung wurden und werden die Kommunen als Träger öffentlicher Belange eingebunden. Neben einer formellen Beteiligung in den einzelnen Planungsschritten erfolgen zusätzlich auch Informationen und Abstimmungsgespräche in Abhängigkeit vom jeweiligen Planungsfortschritt. Die Landkreise Stade und Harburg werden auch als Untere Landesplanungsbehörden tätig; die Aufgabenverteilung zwischen Landesplanungsbehörde und dem Träger der Planung sind im Raumordnungsgesetz des Bundes und im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz gesetzlich geregelt. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.




Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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