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Plenum 18. August 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 54


Reicht die Personalausstattung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus, um die nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 jährlich steigenden Investitions- und Planungsmittel für den Straßenbau in Niedersachsen auszugeben?

Abgeordnete Gabriela König, Christian Grascha und Christian Dürr (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In Niedersachsen konnten in den Jahren 2010 bis 2015 jährlich ca. 650 Millionen Euro an Bundesmitteln für den Straßenbau verwendet werden. Dies übersteigt die jährlich durch den Bund zugewiesenen Mittel im Durchschnitt um rund 60 Millionen Euro.

Laut einem Referatsleiter beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr werden in den nächsten Jahren etwa 800 Millionen Euro pro Jahr nach Niedersachsen fließen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, bezeichnet Niedersachsen folglich als den großen Gewinner des neuen Bundesverkehrswegeplans. Herr Ferlemann spricht jedoch auch davon, dass den Landesstraßenbauämtern Fachleute fehlen würden, um das gestiegene Investitionsvolumen umsetzen zu können (Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 27. Juli 2016).

Vorbemerkung der Landesregierung

Die der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) obliegenden Aufgaben in den Bereichen Planung und Bau können mit dem eigenen Personal nicht allein erledigt werden. Seit den 1980er Jahren ist daher eine systematische Verlagerung von Ingenieuraufgaben auf private Ingenieurbüros im Planungsbereich gängige Praxis (Dienstleistungen Dritter – „Dilau“). Diese „Dilau-Mittel“ wurden bereits für das Haushaltsjahr 2016 von 30 Mio. € auf 45 Mio. € erhöht. Der Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 und die Fortschreibung der Mittelfristigen Planung (Mipla) bis 2020 sehen für die Jahre 2017 bis 2020 eine Fortschreibung der Ansatzerhöhung von 30 Mio. € auf 51 Mio. € pro Jahr vor.

Für die Fremdleistungen übernimmt die NLStBV die Aufgabe des Auftraggebers – konkret sind hier Ausschreibungen zu tätigen, Verträge zu schließen und zu überwachen, Leistungen zu prüfen, zu beurteilen und abzurechnen.

Ob die Aufgaben in erster Linie mittels eigenem Personal oder mittels Fremdleistungen und eigenem Personal bewältigt werden, hängt bei den sich regional verändernden Aufgabenschwerpunkten davon ab, inwieweit grundsätzlich geeignete Fachkräfte vorhanden sind, ob das Personal den Aufgaben folgt (Versetzungsproblematik) und ob organisatorische Veränderungen oder Aufgabenverlagerungen zu einer faktisch zeitnahen Aufgabenerledigung beitragen können.

1. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Bundesmittel für den Straßenbau in Niedersachsen in den nächsten 15 Jahren: In welchen Größenordnungen ist mit einem wachsenden Personalbedarf oder dem Einkauf von Fremdleistungen bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu rechnen?

Nach aktuellem Planungsstand sollen die zur Umsetzung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) im Bereich Verkehrsträger Straße erforderlichen zusätzlichen Planungskapazitäten weitestgehend durch Ingenieurbüros wahrgenommen werden. Deshalb sehen der Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 und die Fortschreibung der Mittelfristigen Planung (Mipla) bis 2020 für die Jahre 2017 bis 2020 eine Fortschreibung der Ansatzerhöhung von 30 Mio. € auf 51 Mio. € pro Jahr vor. Über den Mipla-Zeitraum hinausgehend, ist eine verbindliche Planung nicht möglich.

2. Inwiefern kann die Landesregierung den Vorhalt nachvollziehen, dass den Landesstraßenbauämtern Fachleute zur Umsetzung der vorhandenen Finanzmittel fehlen würden?

Siehe Vorbemerkungen.

3. In welchen Bereichen der verkehrlichen Infrastruktur erkennt die Landesregierung jetzt noch Finanzierungs- oder Bedarfslücken für den Zeitraum bis 2030?

Aufgrund der angekündigten Finanzierungspakete sind zurzeit keine Finanzierungs- bzw. Bedarfslücken für das Bundesfernstraßennetz erkennbar.
Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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