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Plenum 18. Mai 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 52: Welche Auswirkungen hat der Abbau von Wartezeiten an Lichtzeichenanlagen ausschließlich für den Radver-kehr?


Abgeordnete Jörg Bode, Gabriela König und Hermann Grupe (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Abbau von Wartezeiten an Lichtsignalanlagen für den Radverkehr wird bundesweit zum Thema erhoben. Im Leitbild Radverkehr der Landeshauptstadt Hannover, im Gesetz zur Förderung des Radverkehrs in Berlin oder im Entwurf des Landtagswahlprogramms von Bündnis90/Die Grünen zur Landtagswahl in Niedersachsen werden Grünphasen und Grüne Wellen für den Radverkehr mehr oder weniger konkret beschrieben. Ziel ist es, durch den Abbau von Wartezeiten den innerstädtischen Radverkehr zu beschleunigen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Lichtsignalanlagen sind Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ihr Einsatz setzt die verkehrsrechtliche Anordnung der Lichtsignalanlagen im Allgemeinen und der Signalprogramme im Besonderen voraus. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, haben die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden grundsätzlich in eigener Zuständigkeit zu prüfen und letztlich, auf Basis der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse, über die Anordnung zu entscheiden. Die Lichtsignalsteuerung bestimmt maßgeblich die Verkehrsabwicklung in Verkehrsnetzen, an Streckenabschnitten und an Knotenpunkten. Sie ist damit ein wichtiges Instrument im Rahmen übergeordneter Verkehrskonzepte, bei denen auch Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs, zur sicheren Führung des Fußgänger- und Radverkehrs und zur Bündelung der Kraftverkehrsströme auf bestimmten Routen ineinandergreifen. Als dynamisches Element ist die Lichtsignalsteuerung ein wichtiger Bestandteil des Verkehrsmanagements. Radfahrer haben die Lichtsignale für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben sie auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtsignale für Radfahrer zu beachten. Es sind daher drei Grundformen der Signalisierung des Radverkehrs möglich:

  • Gemeinsame Signalisierung mit dem Kraftfahrzeugverkehr,
  • gesonderte Signalisierung des Radverkehrs und
  • gemeinsame Signalisierung mit dem Fußgängerverkehr bei kombinierten Sinnbild für Fußgänger und Radfahrer.

Die gesonderte Signalisierung für Radfahrer sollte gegenüber der gemeinsamen mit dem Kraftfahrzeug- oder dem Fußgängerverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn die sich daraus ergebenden Vorteile für die Sicherheit, die Akzeptanz und die Verkehrsqualität den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen. Welche Form der Signalisierung von den Verkehrsbehörden gewählt wird, hängt letztlich von dem jeweiligen Einzelfall ab. Generalisierungen sind hier schwer möglich, da hierbei eine Reihe von Parametern (durchschnittlicher täglicher Verkehr, Führung der Radwege, Topographie, etc.) zu berücksichtigen sind.

1. Welche Auswirkungen hat der Abbau von Wartezeiten an Lichtsignalanlagen, der sich ausschließlich am Bedarf der Radverkehrsteilnehmer orientiert, für Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß, mit dem Bus oder mit dem Pkw unterwegs sind?

Da es hierzu keine Berichtspflichten gibt, liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus hängt die Antwort vom jeweiligen Einzelfall ab und kann nicht pauschal gegeben werden.

2. Wie wird sich der Ausstoß von Abgasen, Treibhausgasen oder sonstigen Emissionen einschließlich Lärm durch den ÖPNV oder sonstige Kraftfahrzeuge durch den Abbau von Wartezeiten an Lichtsignalanlagen, der sich ausschließlich am Bedarf der Radverkehrsteilnehmer orientiert, verändern?

Von folgenden bekannten Voraussetzungen kann ausgegangen werden:

  • Der Abbau von Wartezeiten an Lichtsignalanlagen fördert eine Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split (Anteil der Verkehrsmittel im Personenverkehr).
  • Eine Erhöhung des Radfahrverkehrsanteils bei gleichzeitiger Reduzierung der Kfz-Verkehrsdichte kann zu einer Minderung der verkehrsbedingten Luftschadstoff- und Lärm-Emissionen führen.
  • Motorbedingte Emissionen sind abhängig von der Verkehrsdichte und dem Verkehrsfluss. Bei niedrigen Verkehrsdichten und verstetigten Verkehrsflüssen kommt es zu geringeren verkehrsbedingten Emissionen. Daten dafür sind in der länderübergreifen Verbunddatenbank „Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs“ (HBEFA) enthalten.
  • Modernere Kfz sind mit einer Start/Stop-Automatik ausgestattet. Daher werden von diesen Fahrzeugen während der Wartezeiten vor Lichtsignalanlagen keine Luftschadstoff- und Lärm-Emissionen verursacht.
Bei jedem Straßenabschnitt mit Lichtsignalanlage handelt es sich jedoch um einen situationsabhängigen Vorgang, der zu individuellen Änderungen in der Verkehrssituation des jeweiligen Straßenabschnittes führt. Daher lassen sich selbst pauschale Aussagen daraus nicht ableiten.

3. Welche rechtlichen, baulichen und technischen Maßnahmen sind geeignet bzw. erforderlich, um die Wartezeiten für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen zu reduzieren?

Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten im Einzelfall, kann auch hier keine pauschale Antwort erfolgen.
Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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