Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Plenum 18. Mai 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 28


Abgeordnete Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Aus der Drucksache 18/686 geht hervor, dass Wirtschaftsminister Dr. Althusmann am 14. März 2018 einen Brief an Frau Bundesministerin von der Leyen bezüglich des Vergabeverfahrens für das Mehrzweckkampfschiff (MKS) 180 geschickt hat. Der Presse war am 2. Mai 2018 zu entnehmen, dass der Brief noch nicht beantwortet sei und Minister Althusmann nachhakte.


Vorbemerkung der Landesregierung

Durch zahlreiche Aktivitäten und Gespräche der Niedersächsischen Landesregierung mit Unternehmens-, Betriebsrats-, Gewerkschafts- sowie politischen Vertretern wurde erreicht, dass die Entscheidung zur Schließung und damit vollständigen Integration des Standortes Emden in andere Unternehmensstandorte bis 2020 ausgesetzt worden ist und die Arbeitsplätze in Emden bis dahin grundsätzlich gesichert sind. Auch weiterhin wird sich die Niedersächsische Landesregierung nachdrücklich dafür einsetzen, dass der ThyssenKrupp Marine Systems GmbH (TKMS) Standort Emden eine langfristige Perspektive über das Jahr 2020 hinaus hat.


1. Welche Kontaktaufnahmen hat es seitens des Wirtschaftsministeriums, insbesondere von Minister Althusmann, mit der Bundesregierung wegen des Standortes Emden von TyssenKrupp Marine Systems bzw. des Vergabeverfahrens für das MKS 180 gegeben?

Bezüglich des Standortes Emden der ThyssenKrupp Marine Systems GmbH (TKMS) hat Herr Minister Dr. Althusmann mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 schriftlich Kontakt zu Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen aufgenommen.

Mit Schreiben vom 14. März und 26. April 2018 hat Herr Minister Dr. Althusmann bezüglich des TKMS Standortes Emden sowie des Vergabeverfahrens MKS 180 erneut mit Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen Kontakt aufgenommen.


2. Welche Ziele sind bei der jeweiligen Kontaktaufnahme verfolgt worden?

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 wurde das Ziel verfolgt, dass bei zukünftigen Vergaben der Ort der Leistungserbringung dahingehend berücksichtigt wird, dass auch kleine Unternehmensstandorte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden.

Mit Schreiben vom 14. März 2018 hat Herr Minister Dr. Althusmann um Hintergrundinformationen zum aktuellen Stand gebeten. Diese Bitte hat er mit Schreiben vom 26. April 2018 erneut geäußert.


3. Wie war die jeweilige Reaktion der Bundesregierung hierauf?

In der Antwort zu dem Schreiben vom 13. Dezember 2017 verweist Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen darauf, dass es zur unternehmerischen Verantwortung des Auftragnehmers gehört, zu entscheiden, wie die erforderliche Leistung erbracht wird. Des Weiteren führt Frau Bundesministerin aus, dass es als vergabefremder Gesichtspunkt unzulässig ist, bestimmte Standorte in Leistungsverträge aufzunehmen.

Mit Schreiben vom 26. April 2018 hat Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen auf das Schreiben von Herrn Minister Dr. Althusmann geantwortet und darauf verwiesen, „…dass der öffentliche Auftraggeber aufgrund des wettbewerblichen Verfahrens dem Grundsatz des Geheimwettbewerbs Rechnung tragen muss... Bieter, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, müssen aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Dieser Schritt wurde durch die Vergabestelle am 01. März 2018 vollzogen….“.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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