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Plenum 21. September 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 23: Warum wurde beim Ausbau der A 7 in Northeim auf eine Lärmschutzanlage verzichtet? (Teil 3)


Abgeordnete Klaus Krumfuß, Karl-Heinz Bley und Karsten Heineking (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 28. Juli 2017 hatte der Abgeordnete Karl-Heinz Bley im Rahmen der „Aktionswoche Verkehr“ der CDU-Fraktion Gelegenheit, sich in Northeim über das Thema Lärmschutz an der Bundesautobahn A 7 zu informieren. Dabei wurde deutlich, dass eine Lärmschutzanlage an der A 7 von südlich AS Echte bis südlich AS Northeim-Nord in Northeim nicht besteht. Vor Ort besteht der Wunsch nach Verbesserung des Lärmschutzes gerade für das Naherholungsgebiet Northeimer-Seenplatte im Bereich des Streckenabschnittes.


Vorbemerkung der Landesregierung

Der Freizeitsee Nordheim (Nordheimer Seenplatte) liegt an der A7 im Bereich des geplanten 6-streifigen Ausbaus Hannover – Kassel zwischen der Anschlussstelle (AS) Echte und der AS Nordheim-Nord. Der Planfeststellungsbeschluss ist am 30. August 2013 ergangen und seit dem 29. November 2013 unanfechtbar.

Für die Fahrbahnen im Bereich der gesamten Ausbaustrecke ist ein lärmmindernder Fahrbahnbelag vorgesehen. Die Korrekturwerte der Lärmminderung für den vorgesehenen Fahrbahnbelag betragen -2 dB(A).

Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen bei der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße sind die §§ 41 und 42 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sowie hier die im Bebauungsplan Nr. 90 der Stadt Nordheim ausgewiesenen Schutzbedürftigkeiten. Im Bebauungsplan ist für den Bereich eine „Sondergebiet für Erholung (SO1)“ ausgewiesen, das nicht unter den sogenannten Schutz der Nachbarschaft im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) fällt. Im Bereich der Northeimer Seenplatte werden lediglich an drei Gebäuden die Immissionsgrenzwerte überschritten, da für diese eine Ausweisung als „Sondergebiet für Bootshäuser (SO2)“ im Bebauungsplan Nr. 90 besteht.

Eine andere Beurteilungsgrundlage hätte vorgelegen, wenn die Einstufung im Bebauungsplan als „Sondergebiet für Bootshäuser (SO2)“ auf gesamter Fläche bestanden hätte. Dieses käme in der Schutzbedürftigkeit einem Wochenendhausgebiet, Ferienhausgebiet bzw. Campingplatzgebiet gleich. Für die Beurteilung der baulichen Anlagen wären dann die Immissionsgrenzwerte nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 der 16. BImSchV heranzuziehen gewesen (vgl. Verkehrslärmschutzrichtlinie 97, 10.2 Abs. 4).



1. Welche Kosten würden für eine Lärmschutzanlage im Bereich der Northeimer-Seen-platte entstehen?

Bei einem Vollschutz (Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag und in der Nacht) wären Lärmschutzwände in einer Höhe von 4,0 bis 7,0 m auf einer Länge von rd. 930 m erforderlich. Gemäß der Variantengegenüberstellung im Planfeststellungsverfahren 2013 ergaben sich hierfür Baukosten in Höhe von rd. 1,6 Millionen Euro, zuzüglich der Kosten für eine konstruktiv aufwendigere Ausführung der Brückenkappen, da die Lärmschutzwand auf ein Brückenbauwerk aufzusetzen wäre.

Zur Einhaltung der Tagesgrenzwerte wäre eine 560 m lange Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,0 bis 3,0 m erforderlich. Gemäß der Variantengegenüberstellung im Planfeststellungsverfahren 2013 ergaben sich hierfür Baukosten in Höhe von rund 0,4 Mio. Euro, zuzüglich der Kosten für eine konstruktiv aufwendigere Ausführung der Brückenkappen, da auch hier die Lärmschutzwand auf das Brückenbauwerk aufzusetzen wäre. Ergänzend käme für die Einhaltung der Nachtgrenzwerte passiver Lärmschutz in Höhe von ca. 36.000 EUR hinzu.

Die angegebenen Kosten der Lärmschutzwände basieren auf dem Stand von 2013 und wurden mit einem Einheitspreis von 300 EUR/m² berechnet. Aktuell wäre ein Einheitspreis von 350 bis 400 EUR/m² anzusetzen.

Neben den Baukosten wäre noch die anfallende Ablösesumme für die Unterhaltung und Erneuerung der zusätzlichen Lärmschutzwand und der Brückenkonstruktion zu berücksichtigen.



2. Wann ist mit der Errichtung von weiteren Lärmschutzanlagen zur Verminderung von Lärmemissionen im Naherholungsgebiet Northeimer-Seenplatte zu rechnen?

Über die passiven Lärmschutzmaßnahmen an den drei Gebäuden hinaus sind keine weiteren Lärmschutzanlagen vorgesehen.



3. Wann ist mit der Fertigstellung von weiteren Lärmschutzanlagen zur Verminderung von Lärmemissionen im Naherholungsgebiet Northeimer-Seenplatte zu rechnen?

Über die passiven Lärmschutzmaßnahmen an den drei Gebäuden hinaus sind keine weiteren Lärmschutzanlagen vorgesehen.









Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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