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Plenum 23. August 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 18: Wie konnte es zur „Elfen-Affäre“ (Bild, 8. August 2018) im Verkehrsministerium kommen?


Abgeordnete Jörg Bode, Björn Försterling und Susanne Victoria Schütz (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Juni 2018 wurde die A 2 in Niedersachsen an fünf Unfallschwerpunkten von einer Elfenbeauftragten und einer Tierkommunikatorin aufgesucht und „energetisch versiegelt“ (HAZ, 4. August 2018). Im Vorfeld hat die selbsternannte Elfenbeauftragte nach eigenen Angaben das Verkehrsministerium angeschrieben (NDR 1 Niedersachsen, Interview mit Frau Rüter, 6. August 2018) und ihre Hilfe, mit Verweis auf Elfenberater auf/in Island, zur Unfallursachenbeseitigung angeboten. Das Ministerium soll/hat daraufhin den Schriftverkehr an die nachgelagerte Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet (Bild, 6. August 2018). Nach Bekanntwerden der Elfen-Aktion auf der A 2 ist das Ministerium „wütend über die Elfenfahrt“ (HAZ, 7. August 2018) und „…verbietet den Elfen-Spuk auf der A 2“ (Bild, 8. August 2018).

Vorbemerkung der Landesregierung

Am 9. Januar 2018 nahm Frau Rüter per E-Mail Kontakt zum zentralen Geschäftsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf mit der Bitte, einmal die A2 im Bereich besonderer Unfallhäufungen begutachten zu dürfen. Diese Mail wurde an den Leiter des regionalen Geschäftsbereichs Hannover weitergeleitet. Das Verkehrsministerium hat erst aus der Presseberichterstattung ab dem 4. August von dieser Angelegenheit Kenntnis erlangt. Ein Schreiben der Frau Rüter ist im Vorfeld nicht eingegangen.

1. Auf welche Art und Weise war das Verkehrsministerium wann mit dem Anliegen der selbsternannten Elfenbeauftragten befasst/beschäftigt?

Das Verkehrsministerium hat aus der Presseberichterstattung von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt. Der Leiter des regionalen Geschäftsbereichs wurde am 6. August 2018 zu einem mündlichen Bericht zum Leiter der Verkehrsabteilung ins Ministerium gebeten.

2. Wie lautete die Übersendung des Vorgangs durch das Verkehrsministerium an die Landesbehörde im Wortlaut und mit welcher Absicht wurde dieser Vorgang an die nachgelagerte Straßenbaubehörde weitergeleitet?

Entfällt (s. Vorbemerkung).

3. Wie hätte die Behördenleitung der nachgelagerten Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus Sicht des Verkehrsministeriums reagieren müssen/sollen, damit eine Verstimmung des MW in dieser Sache nicht eingetreten wäre?

Es gab keine sachliche Veranlassung, auf das Hilfsangebot einzugehen, es hätte daher abgelehnt werden können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson

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