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Plenum 24. November 2016 - Mündliche Anfragen

Frage 3


3. Logistikdrehscheibe Niedersachsen - Wie entwickeln sich die Hafenhinterlandverkehre?

Abgeordneter Gerd Ludwig Will (SPD)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Niedersachsen steht mit seinen Häfen im direkten Wettbewerb zu den west- und südeuropäischen Häfen. Deshalb haben die norddeutschen Küstenländer eine engere Zusammenarbeit für die gemeinsamen Nordhäfen verabredet. Ziel ist es, diese abgestimmt weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine gemeinsame Verkehrspolitik zur Ertüchtigung der Hafenhinterlandverkehre. Sowohl der derzeitige Bundesverkehrswegeplan als auch der in der Endabstimmung befindliche zukünftige Bundesverkehrswegeplan 2016 bis 2030 beschreiben für Straße, Schiene und Wasserstraße eine Reihe von Projekten, die die Hafenhinterlandanbindungen optimieren sollen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Anbindung an das Hinterland ist ein zentraler Erfolgsfaktor im Wettbewerb der Seehäfen. Aus dieser Perspektive heraus haben die Küstenländer bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 auf eine Optimierung der Anbindung der deutschen Seehäfen hingewirkt. So konnte z.B. erreicht werden, dass bei der Bewertung der Projektvorschläge das Kriterium Verbesserung der Anbindungen von intermodalen Drehkreuzen in die Grundkonzeption BVWP 2030 aufgenommen wurde. Der BVWP 2030 wurde am 3.8.2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Niedersachsen kann hiermit sehr zufrieden sein. Der Fokus auf Erhalt statt Neubau, die Verlagerung von Verkehrsanteilen auf die Schiene und die angemessene Berücksichtigung der Hafenhinterlandverkehre sind niedersächsische Anliegen, die Eingang gefunden haben. Niedersachsen ist, was den finanziellen Umfang betrifft, adäquat beteiligt. Auch das gestiegene Gesamtvolumen des BVWP mit 269,6 Mrd. Euro trifft die Herausforderungen unserer Zeit.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 enthält für Niedersachsen eine Vielzahl von Projekten, die für die Verbesserung der Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung sind. Für den Bereich Straße sind das ausweislich der Darstellungen im BVWP 2030 und im Projektinformationssystem des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum BVWP 2030 der Neubau der A 39 von Lüneburg bis Wolfsburg und der Neubau der Küstenautobahn A 20 (einschließlich A 26, 5. Bauabschnitt) Maßnahmen, die wegen der Hinterlandanbindung der Seehäfen und hoher raumordnerischer Wirkungen als bedeutsam bewertet worden sind. Im BVWP 2030 sind der Neubau der Küstenautobahn und der Neubau der A 39 vom Bund dem prioritären „Vordringlichen Bedarf“ (VB) zugewiesen. Die Bauabschnitte 2 und 3 der A 26 sowie den überwiegend in Hamburg liegenden Abschnitt 4 hat der Bund im BVWP 2030 als „Laufende und fest disponierte Maßnahme“ eingestuft (Strecke von Horneburg bis zur A 7 in Hamburg). Daneben gibt es eine Reihe von Bundesstraßenprojekten, die die Hinterlandanbindung von Seehäfen unmittelbar verbessern.

Im Bereich Schiene ist der Abschluss des BVWP-Projektes Oldenburg-Wilhelmshaven von großer Bedeutung für eine verbesserte Anbindung von Wilhelmshaven, da abschließend die Strecke elektrifiziert wird. Zukünftig wird mit der Umsetzung der Alpha-Lösung die Kapazität für alle Verkehre im Raum Hannover – Hamburg /Bremen deutlich verbessert. Auch die umfangreichen Maßnahmen, die zum Knoten Hamburg gehören, tragen zu einer deutlichen Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen bei.

Bei den Wasserstraßen sind der Elbe-Seitenkanal, die Mittelweser und der Dortmund-Ems-Kanal die wichtigsten Hafenhinterlandverbindungen. An allen genannten Wasserstraßenabschnitten sind Maßnahmen vorgesehen, die die Anbindung an die norddeutschen Seehäfen verbessern, auch wenn dieser Prozess zum Teil erst in einigen Jahren abgeschlossen sein wird. Wichtigstes Ziel beim Ausbau der Wasserstraßen ist die Gewährleistung eines Mindeststandards des Großmotorgüterschiffes (GMS), sofern möglich, auch höhere Standards.

Die Planung und Realisierung von Infrastrukturvorhaben hängt von einer Vielzahl von Randbedingungen ab, die vom Planungsträger oftmals nur indirekt gestaltet werden können. Im Rahmen der örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten schreiten die Bundesfernstraßenprojekte mit unterschiedlichem Zeitbedarf kontinuierlich voran. Dispositionen des zukünftigen Ablaufes - insbesondere über einen Zeitraum von mehreren Jahren - sind daher immer mit Unsicherheiten behaftet. Für die Projekte des Schienen- und Wasserstraßenverkehrs sind die Vorlaufzeit und die Unsicherheit noch größer, da diese Projekte nicht vom Land geplant und gebaut werden. Das Land engagiert sich nach Möglichkeiten, um Beschleunigungen zu erreichen.

1. Welche Projekte bei Straße, Schiene und Wasserstraße sind derzeit im Bau, und wann wird mit der Fertigstellung gerechnet?

Straße:

Im Zusammenhang mit den Hafenhinterlandanbindungen im Bau befindliche Bundesfernstraßenprojekte:

A 26: Der Abschnitt 2 von der AS Jork bis Buxtehude und der Abschnitt 3 von Buxtehude bis Rübke (B 3n) befinden sich im Bau. Es ist eine Fertig­stel­lung für das Jahr 2021 disponiert.

B 210 - Verlegung südlich Emden: Ende 2022

B 211 - Verlegung von Mittelort bis Brake: Ende 2021

B 212 - Ortsumgehung Berne: Freigabe für den Abschnitt von der L 866 bis zur B 74 am 08.12.2016, Fertigstellung des restlichen Abschnittes Ende 2018

Schiene:

Im Rahmen des BVWP wird derzeit die Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven ausgebaut. Die Fertigstellung wird je nach Verlauf des Planfeststellungsverfahrens für die Elektrifizierung und für Maßnahmen zur Lärmvorsorge im PFA 1 (Oldenburg) für etwa 2022 erwartet. Außerdem ist hinzuweisen auf eine ergänzende Ertüchtigung der Verbindung Bremerhaven - Bremervörde – Rotenburg (Wümme) im Netz der nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im 2. Quartal 2017 erfolgen. Außerdem werden nach und nach Maßnahmen im Bereich des Knotens Hamburg umgesetzt.

Wasserstraße:

Am Elbe-Seitenkanal soll das Schiffshebewerk Scharnebeck durch eine neue Schleuse – die Schleuse Lüneburg – mit 225 m Bauwerkslänge ergänzt werden. Die Landesregierung setzt sich beim Bund dafür ein, den Neubau der Schleuse bis 2025 abgeschlossen zu haben. Der Neubau der Schleuse Minden steht kurz vor der Vollendung, die Verkehrsfreigabe für den Verkehr mit GMS auf der Mittelweser ist für 2017 geplant. Am Dortmund-Ems-Kanal werden 5 Schleusen mit einer Kammerbreite von nur 10 m durch neue Schleusen mit 140 m Länge und 12,50 m Breite ersetzt. Diese Baumaßnahmen sollen bis 2025 abgeschlossen sein.

Während die Baumaßnahmen am Hauptkanal des Mittellandkanals nahezu abgeschlossen sind, befinden sich die Ausbaumaßnahmen an den Stichkanälen Salzgitter (Anpassung der Strecke und Neubau der beiden Schleusen) und Hildesheim (Anpassung der Brücken) in der Umsetzung.

2. Welche Projekte befinden sich in der Planung, und wann wird voraussichtlich Baureife erlangt werden?

Straße:

Im Zusammenhang mit den Hafenhinterlandanbindungen in Planung befindliche Bundesfernstraßenprojekte:

A 20: Das Gesamtprojekt A 20 in Niedersachsen besteht zum einen aus der länderüber­greifenden Elbquerung bei Drochtersen bzw. Glückstadt und der anschließenden Weiter­führung als Küstenautobahn bis zur A 28 sowie den Anschluss der A 26. Das Gesamtprojekt umfasst insgesamt 11 Teilprojekte. Für den niedersächsischen Teil der Elbquerung ist nach dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes der Planfeststellungbeschluss vollziehbar geworden. Die Abschnitte 1 und 6 der A 20 sowie der 5. Bauabschnitt der A 26 sind in der Planfeststellung. Die anderen befinden sich in der Planung. Bei einem optimalen Verlauf ist mit einem Baubeginn des Tunnels im Jahr 2021 zu rechnen; das deckt sich mit den Planungen für die unmittelbar anschließenden Bauabschnitte der A 20 und auf den Nebenstrecken. Für den ersten Bauabschnitt der A 20-Trasse im Westen zwischen der A 28 und der A 29 liegt Baurecht voraussichtlich 2018 vor, so dass dort dann zügig mit dem Bau begonnen werden kann. Die anderen Abschnitte folgen dann sukzessive nach.

A 39: Das Gesamtprojekt des Neubaus der A 39 von der AS Lüneburg-Nord (B 216) bis zur AS Weyhausen (B 188) umfasst 7 Teilprojekte. Der Abschnitt 7 ist in der Planfeststellung. Die anderen Abschnitte der A 39 befinden sich in der Planung bzw. Vorbereitung der Planfeststellung. Der Abschnitt 7 wird nach derzeitiger Disposition voraussichtlich im Jahr 2018 baureif werden. Die anderen Abschnitte folgen dann sukzessive nach.

B 73 - Ortsumgehung Cadenberge und Verlegung von Otterndorf bis Cadenberge: 2025

B 210 - Ortsumgehung Aurich und Verlegung von Aurich bis Riepe (A 31): 2023 und 2024

B 212 - Verlegung von Harmenhausen bis Landesgrenze NI/HB: 2024

Schiene:

Die Deutsche Bahn hat Dank einer Vorfinanzierung des Landes Niedersachsen mit der Planung für den zweigleisigen Ausbau Rotenburg – Verden begonnen. Für ein Maximum an Transparenz und Mitgestaltungsmöglichkeit hat die Deutsche Bahn Runde Tische eingerichtet. Der weitere Planungsverlauf bis zum Baurecht ist von den Ergebnissen der Runden Tische und dem weiteren Planverfahren abhängig. Für den Mega Hub Lehrte besteht bereits Baurecht. Aufgrund von Anpassungen findet derzeit ein Planänderungsverfahren statt.

Wasserstraße:

Während sich die Baumaßnahmen an der Mittelweser und am Dortmund-Ems-Kanal in der Realisierungsphase befinden, läuft die Planung für den Neubau der Schleuse Lüneburg am Elbe-Seitenkanal auf Hochtouren. Es wird angestrebt, die Planungsphase bis 2019 abzuschließen.

Am Stichkanal Hildesheim steht die Planung des Streckenausbaus nach dem Neubau der letzten Brücken noch bevor. Es wird angestrebt, auch den Streckenausbau beim Stichkanal Hildesheim innerhalb des Zeitkorridors bis 2025 umzusetzen.

3. Wie gestaltet sich die länderübergreifende Zusammenarbeit bei den zentralen Verkehrsprojekten?

Die Straßenbauverwaltungen der Länder arbeiten in der Auftrags­ver­waltung für den Bund eng zusammen, um länderübergreifende Bundesfernstraßenprojekte voran­zubringen. Die erfolgreiche Kooperation zeigt sich z.B. bei der Planung der Elbquerung im Zuge der Küstenautobahn A 20 mit Schleswig-Holstein wie auch bei der Planung der A 39 mit Sachsen-Anhalt.

Beim Schienennetz ist derzeit die Umsetzung der Alpha-Lösung das wichtigste Vorhaben für Norddeutschland. Bereits im vorausgehenden Dialogforum Schiene Nord waren die Länder Hamburg und Bremen intensiv eingebunden. Bei der Umsetzung der empfohlenen Alpha-E-Lösung werden von der Deutschen Bahn nicht nur Niedersachsen, Hamburg und Bremen in die Planungsbegleitung einbezogen, sondern auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Bei den Wasserstraßen kooperieren Niedersachsen und Hamburg bei dem Neubau der Schleuse Lüneburg eng miteinander und unterstützen den Bund bei der Planung der neuen Schleuse. Für den Neubau der 5 Schleusen am Dortmund-Ems-Kanal unterstützt das Land Niedersachsen zusammen mit der Region im Emsland länderübergreifend auf der Grundlage einer Planungsvereinbarung mit dem Bund mit eigenen finanziellen Beiträgen.

Darüber hinaus erfolgt eine länderübergreifende Zusammenarbeit auch bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts Elbe.

Für den Ausbau des Mittellandkanals und seiner Stichkanäle besteht seit 1965 ein Regierungsabkommen mit dem Bund, bei dem mit Niedersachsen auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg Vertragspartner des Bundes sind.

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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