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Plenum 25. Januar 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 17: Wie fällt der „Digitalbonus“ für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen aus?


Abgeordnete Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Wirtschaftsminister Althusmann hat sich für die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Digitalisierung durch einen „Digitalbonus“ ausgesprochen (HAZ, 9. Januar 2018). In anderen Bundesländern gibt es bereits Förderprogramme für KMUs, die als „Digitalbonus“ bezeichnet werden. Sie beziehen sich auf Digitalisierung von Dienstleistungs- oder Betriebsprozessen, auf die Digitalisierung von Produkten oder auf die Verbesserung der IT-Sicherheit. In der Regel sind es Zuschüsse für förderfähige Ausgaben, die einen Mindestwert und eine Maximalförderung umfassen. Kleine Unternehmen haben andere Förderbedingungen als mittlere Unternehmen, und die geförderte Maßnahme muss innerhalb eines definierten Zeitraums abgeschlossen sein. Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern ist aktuell mit 100 Millionen Euro für den Zeitraum 2017/ 2018 hinterlegt.


Vorbemerkung der Landesregierung

Die Digitalisierung ist für die Wirtschaft und die Gesellschaft in Niedersachsen Chance und zentrale Herausforderung zugleich. Insbesondere für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die mehr als 99% der niedersächsischen Unternehmen ausmachen, ist es essentiell, dass die digitale Transformation gelingt.

Die neue Landesregierung wird daher die bisher bestehenden Ansätze verstärken und zusammenführen. Sie hat die Digitalisierung zu einem der wichtigsten Schwerpunkte für ihre weitere Arbeit gemacht. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung koordiniert alle entsprechenden Maßnahmen federführend.

Derzeit laufen die Vorbereitungen, bis Mitte 2018 einen „Masterplan Digitalisierung“ vorzulegen, der auch die Grundlagen für konkrete Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von KMUs enthalten soll.

Der sogenannte Digitalbonus soll ein Bestandteil der zukünftigen Förderung sein. Es handelt sich dabei aber um keinen festgelegten Fachbegriff, es bestehen vielfältige Ansätze zur Förderung verschiedenster Bereiche. Fördergegenstand, -voraussetzungen, -form und -budget in Niedersachsen werden im Masterplan genauer spezifiziert.

Geprüft werden derzeit beispielsweise die Förderung der Digitalisierung von Dienstleistungs- oder Betriebsprozessen und die Förderung von Beratungsleistungen. Ein Schwerpunkt in Niedersachsen soll voraussichtlich eine zusätzliche Förderung der Fort- und Weiterbildung sein, mit der eine schnellere Qualifizierung von Fachpersonal im Bereich der Digitalisierung erreicht werden soll.


1. Welche Bundesländer verfügen bereits über ein Förderprogramm „Digitalbonus“ oder über vergleichbare Förderprogramme?

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind dies die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie der Bund.


2. Unter welchen Bedingungen können KMUs mit einem Firmensitz in Niedersachsen den Digitalbonus ab wann erhalten?

Nach derzeitiger Planung werden die Eckpunkte der Fördervoraussetzungen für den Digitalbonus niedersächsischer KMUs im Masterplan Digitalisierung aufgeführt. Basierend auf diesen Inhalten soll eine Förderrichtlinie erarbeitet werden, die die Bedingungen der Förderung im Detail beschreibt.


3. In welcher Höhe wird die Landesregierung jährlich wiederkehrend Haushaltsmittel für den angekündigten „Digitalbonus“ in den Landeshaushalt einstellen?

Die Höhe des Finanzierungsbedarfs wird im Masterplan genauer spezifiziert. Die benötigten Mittel sollen grundsätzlich aus dem geplanten Sondervermögen bereitgestellt werden, das bis 2022 ein Volumen von 1 Milliarde Euro erreichen soll.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Eike Frenzel

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