Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

UMTS-Frequenzen und Digitale Dividende

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.03.2009 - TOP 29


Der Abgeordnete Roland Riese (FDP) hatte gefragt:

Gemäß einer Aussage von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, gegenüber der Tageszeitung Die Welt will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr UMTS-Frequenzen und Frequenzen aus dem Bereich der sogenannten Digitalen Dividende in einer Auktion gemeinsam versteigern. Im Bereich der Digitalen Dividende sollen Frequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz, die durch die Umstellung von analogen auf digitales Fernsehen freigeworden sind, dazu genutzt werden, um die sogenannten weißen Flecken in Kommunen insbesondere im ländlichen Raum drahtlos mit Breitbandzugängen zum Internet zu versorgen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Unter welchen weiteren Voraussetzungen können die noch bestehenden weißen Flecken in Niedersachsen durch Nutzung der zu versteigernden UMTS-Frequenzen sowie der Frequenzen von 790 bis 862 MHz für drahtlose Breitbandzugängen zum Internet getilgt werden?
  2. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass im Bereich der 800-MHz-Frequenzen eine Frequenzknappheit nicht ausgeschlossen werden kann?
  3. Welche Einflüsse der beabsichtigten Nutzungen der genannten Frequenzen könnten sich auf die Nutzung drahtloser Mikrophone ergeben?

Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Das Ziel, die so genannten "Weißen Flecken" in Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum drahtlos mit Breitbandzugängen zu versorgen, lassen sich erreichen, wenn neben modernen leitungsgebundenen Netzen auch leistungsstarke Funktechnologien zum Einsatz kommen und das Frequenzspektrum effizient genutzt wird. Bereits heute kommt funkgestützten Breitbanddiensten eine überaus wichtige Funktion zu, sei es als Mittel zur Schließung von Lücken in der Versorgung mit leitungsgebundenen Technologien oder als mobile Ergänzung von Festnetzanschlüssen.

Ziel der Frequenzpolitik ist eine bestmögliche Nutzung der begrenzt verfügbaren Ressource Funkfrequenzen. Die Möglichkeit der Nutzung von Frequenzen kann daher nicht allein dem freien Spiel der Kräfte auf dem Markt überlassen werden; erforderlich ist vielmehr eine vorausschauende, diskriminierungsfreie und pro-aktive Frequenzregulierung durch die Bundesnetzagentur, bei der neben den Interessen der Nutzer und der Ermöglichung innovativer Technologien, insbesondere auch die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung, sowie die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs berücksichtigt werden müssen.

Dieses vorausgeschickt wird die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (BR-Drs. 204/09 vom 04.03.2009) sieht vor, den Frequenzbereich 790-862 MHz so bald wie möglich für die mobile breitbandige Internetversorgung zu nutzen. Dieser Frequenzbereich soll vorrangig der Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen dienen.

Die derzeit geplante Zuweisung der 800-MHz-Frequenzen durch die Bundesregierung soll ein weiteres wichtiges Element ihrer "unterstützenden Frequenzpolitik" werden, die eine von vier Säulen ihrer Breitbandstrategie bildet.

Vor dem Hintergrund des eingeschlagenen Kurses der Bundesnetzagentur, Frequenzen in den Bereichen bei 1,8 GHz/2 GHz/2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zu vergeben und derzeitige GSM-Nutzungsrechte im Bereich bei 900/1800 MHz für den drahtlosen Netzzugang zu flexibilisieren, wird bei einer zügigen Vergabe der 800-MHz-Frequenzen eine Möglichkeit gesehen, diese frequenzregulatorische Maßnahmen derart aufeinander abzustimmen, dass Funkanwendungen kurz-, mittel- und auch langfristig einen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internetzugängen leisten können.

In den weit vorangeschrittenen Vorbereitungen zur Vergabe der Frequenzen bei 1,8 GHz/2 GHz/2,6 GHz durch die Bundesnetzagentur wird auch eine Möglichkeit zur schnellen Vergabe der 800-MHz-Frequenzen erkannt, indem diese in das laufende Verfahren einbezogen werden.

Wenn alle Beteiligten gemeinsam entschlossen handeln, ist in der nächsten anstehenden Frequenzvergabe sogar schon eine Kombination aus niedrigen und hohen Frequenzbereichen denkbar. Dies verbessert die Chancen, dass die Ressourcen mit den günstigen Ausbreitungsbedingungen aus der Digitalen Dividende tatsächlich verwendet werden, um Versorgungslücken zu schließen.

Zu 2.:
Es gibt Gründe zu der Annahme, dass die Nachfrage nach den 800-MHz-Frequenzen den verfügbaren Umfang von voraussichtlich 2 x 30 MHz (gepaart) übersteigen wird. Ein Grund für eine mögliche Frequenzknappheit könnte in den geplanten Blockbandbreiten von bis zu 2 x 20 MHz (gepaart) liegen, die für den Einsatz innovativer Systeme wie zum Beispiel LTE (Long Term Evolution) in einem Mobilfunknetz vorgesehen sind.

Die steigende Nachfrage nach Datendiensten und nach höheren Anschlussbandbreiten durch die Kunden selbst erfordern größere Blockbandbreiten. So haben einige Mobilfunknetzbetreiber bereits in der Anhörung zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte im Bereich 900 MHz und 1800 MHz einen aktuellen Frequenzbedarf an 800-MHz-Frequenzen vorgetragen.

Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine Frequenzknappheit daher als nicht ausgeschlossen.

Zu 3.:
Im Bereich der drahtlosen Mikrofone setzt sich die Bundesnetzagentur bereits seit geraumer Zeit auf internationaler Ebene dafür ein, dass alternative Nutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung eines nahtlosen Übergangs geschaffen werden. Insbesondere sollen hierfür rechtzeitig alternative Frequenzbereiche für die Nutzungen drahtloser Mikrofone zur Verfügung stehen. Entsprechende Lösungsansätze zeichnen sich bereits ab.

Bis zum Ende des Jahres 2015 gilt eine Verfügung der Bundesnetzagentur, wonach in den Frequenzbereichen 790 – 814 und 838 – 862 MHz drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen allgemein zugeteilt betrieben werden dürfen. Über 2015 hinaus sind im Einzelfall Zuteilungen möglich. Geprüft wird derzeit die Nutzung des Frequenzbereichs zwischen 1400 und 1500 MHz (innerhalb des sogenannten L-Bandes) sowie zusätzliche Kapazitäten im Bereich 1800 MHz (1800 bis 1805 MHz). Frequenzen im Bereich von 1785 – 1800 MHz stehen bereits als Alternative zur Verfügung.

Ebenso kommt der untere UHF-Bereich (470 - 790 MHz) sowie gegebenenfalls die sog. Mittenlücke (820 - 832 MHz) für drahtlose Mikrofone in Betracht. Die Mittenlücke ist die im Falle der Mobilfunknutzung entstehende Lücke zwischen Unter- und Oberband. Die Mittenlücke und das L-Band sind Gegenstand von Untersuchungen in den europäischen Frequenzmanagementgremien. Die Bundesnetzagentur wird insoweit auf eine Erschließung dieser Bereiche für die Mikrofone hinwirken. Das Band 470 – 790 MHz ist durch drahtlose Mikrofone, allerdings beschränkt auf Nutzungen im Zusammenhang mit Rundfunk, genutzt. In dem Entwurf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung ist bereits vorgesehen, diesen Bereich auch für Anwendungen zur professionellen drahtlosen Produktion zu öffnen.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.03.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln