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Gemeinsam gegen die Schwarzarbeit: Herbstaktionstage - viertägiger Fahndereinsatz der Kommunen und des Zolls in Niedersachsen

BRAUNSCHWEIG/OLDENBURG/LÜNEBURG/HANNOVER. In einer abgestimmten Aktion haben die Ordnungs- bzw. Gewerbemeldeverwaltungen der Gemeinden und Landkreise gemeinsam mit der Zollverwaltung vom 08. bis 11. Oktober 2012 Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit in Niedersachsen durchgeführt. Die Kontrollen wurden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden sowie der Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften und der Rentenversicherung unterstützt. An der vom Wirtschaftministerium und der Zollverwaltung koordinierten Großaktion waren 254 Fahnder in ganz Niedersachsen zeitgleich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung an vielen Orten im Einsatz. Insgesamt wurden 550 Objekte, 2164 Personen und 859 Betriebe kontrolliert.

Der Schwerpunkt der Kontrollen lag dabei auf Baustellen und Betrieben im Handwerksbereich, wie z.B. Maurer, Trockenbauer, Dachdecker, Elektriker, Anlagenbauer und Maler. Darüber hinaus wurden aber auch gezielt Kfz-Werkstätten, Nagelstudios und selbständige Beschäftigte im Bauarbeitsbereich und Garten- und Landschaftsbau (GALA) angesteuert. Durch den Zoll wurde die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften geprüft. Der Zoll hatte dabei besonders die Aufdeckung von Leistungsmissbrauch sowie von branchenbezogenen Verstößen gegen den tariflich geltenden Mindestlohn und „Sofortmelde-" und „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren" im Visier.

Im Rahmen des Großeinsatzes werden Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen in 424 Fällen, davon in 44 Fällen gegen die Gewerbeordnung und gegen die Handwerksordnung in 78 Fällen überprüft. In 95 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 50 Fällen weiter ermittelt. Darüber hinaus besteht in 22 Fällen der Verdacht, dass die Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird noch in 135 Fällen unter anderem wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit, Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermittelt.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode sieht in der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. „Dies erfordert eine Bündelung der Kräfte aller beteiligten Behörden und Verbände. Wir werden auch weiterhin konsequent gegen Schwarzarbeit vorgehen.“ Dabei seien die Kontrolltage nach wie vor ein fester Bestandteil der Strategie des Landes im Kampf gegen die Schwarzarbeit. „Schwarzarbeit ist ein grob sozialwidriges Delikt und richtet massive volkswirtschaftliche Schäden an“, unterstrich der Minister. Auch wenn es dem Handwerk zurzeit wirtschaftlich gut ginge, sei diese Aufgabe besonders wichtig, um die gesetzestreuen Unternehmer und Handwerker vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz zu schützen. Außerdem entgingen den ordentlich angemeldeten Handwerks- und Gewerbebetreibenden betriebsnotwendige Aufträge und Umsätze. Der Minister betonte: „Es geht nicht nur um die Verfolgung und Ahndung eines verwerflichen Delikts. Die Kommunen informieren und beraten gern über die Rechtslage und unterstützen die Betroffenen in jeder Hinsicht bei der Eingliederung in die legale Wirtschaft.“

Ermittlungsergebnisse aus den einzelnen Regionen

Im Bereich der Regierungsvertretung Braunschweig waren insgesamt 38 Fahnder der Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine und der Städte Braunschweig, Goslar, Salzgitter und Wolfsburg sowie 17 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Es wurden 96 Objekte mit insgesamt 134 Betrieben und 371 Personen kontrolliert und dabei 71 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Im Landkreis Northeim wurden 2 Tatverdachtsfälle bei privaten Bauherren vorgefunden und in der Stadt Goslar ein melderechtlicher Verstoß und in Braunschweig ein Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht vermutet.

Im Bereich der Regierungsvertretung Oldenburg waren insgesamt 39 Fahnder der Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Gr. Bentheim, Leer, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und der Städte Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven, Lingen und Norden sowie 56 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen, Oldenburg und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 233 Objekte mit insgesamt 317 Betrieben und 854 Personen kontrolliert und dabei 170 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Im Bereich des Landkreises Osnabrück/Stadt Osnabrück gab es unter anderem 14 Verstöße gegen die Meldepflicht und 6 ausländische Firmen konnten vor Ort für ihre Arbeiter keine Arbeitnehmerfreizügigkeit nachweisen.

Im Bereich der Regierungsvertretung Lüneburg waren insgesamt 17 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven, Heidekreis, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 41 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen und des Hauptzollamtes Hannover im Einsatz. Es wurden 104 Objekte mit insgesamt 183 Betrieben und 457 Personen kontrolliert und dabei 45 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Es wird ermittelt wegen Verstößen gegen das SchwarzArbG, gegen die Anmeldepflicht zur Sozialversicherung und eine Reihe von Verdachtsfällen auf Scheinselbständigkeit.

Im Bereich der ehemaligen Regierungsvertretung Hannover waren insgesamt 26 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hameln, Hannover und Hildesheim sowie 20 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 117 Objekte mit insgesamt 225 Betrieben und 482 Personen kontrolliert und dabei 138 mutmaßliche Verstöße festgestellt. In der Landeshauptstadt Hannover wurde 1 fehlende Baustellenabsicherung beanstandet und u.a. 2 Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung wegen fehlender Pausenräume ermittelt.

Alle Verdachtsfälle werden nun näher überprüft. Bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die gemeinsamen Aktionstage mit dem Zoll werden zweimal jährlich durchgeführt.

Unter den Internetadressen

www.mw.niedersachsen.de/schwarzarbeitsbekaempfung

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

können weitere Informationen zum Thema „Schwarzarbeit“ abgerufen werden.

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Anne Neumann

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecherin
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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