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Gemeinsame Presseinformation zu Erdgasförderung/Fracking

Gemeinsame Presseinformation

Minister Wenzel und Lies:

Ja zur Erdgasförderung!

Nein zu umwelttoxischen Substanzen unter Tage!

Nach der Unterrichtung im Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages am heutigen Montag haben die Minister Stefan Wenzel (Umwelt, Energie und Klimaschutz) und Olaf Lies (Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) vor der Presse in Hannover ihre gemeinsame Zielsetzung für die Zukunft der Erdgasförderung in Niedersachsen vorgestellt. Danach bleibt Erdgas als Energieträger ein wichtiger Baustein für die Übergangsphase bis zur kompletten Umstellung auf Erneuerbaren Energien. Gleichzeitig nannten die Minister die künftigen Voraussetzungen für die heimische Erdgasförderung:

  • Beide Minister lehnen die Erdgasförderung aus Schiefergestein bzw. Tongestein (Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten) grundsätzlich ab, da die Risiken derzeit nicht abschätzbar sind.
  • Hydraulische Bohrlochstimulation (Fracking) darf nur im Sandgestein und in großen Tiefen ab 2500 Metern erfolgen. Diese Art der Erdgasförderung wird in Niedersachsen seit mehr als 30 Jahren praktiziert.
  • Zukünftig soll für jede Tiefbohrung mit Fracmaßnahmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
  • Die Verpressung von Lagerstättenwasser darf nur noch in den geologischen Formationen, aus denen es gefördert wurde, erfolgen.
  • Zurückgeführte Frac-Flüssigkeiten sind mit geeigneten Verfahren aufzubereiten und über Tage ordnungsgemäß zu entsorgen. Die unterirdische Versenkung ist kein zulässiger Entsorgungsweg.
  • Die Rechtsposition der Bürgerinnen und Bürger im Fall von Bergschäden (z.B. Erdbeben, Bodenabsenkungen) ist deutlich zu verbessern. Es soll im Bergrecht eine Beweislastumkehr zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verankert werden.
  • Umwelttoxische Substanzen dürfen nicht mehr mehr in den Untergrund eingebracht werden. (Erlaubt ist maximal die unterste Wassergefährdungsklasse WGK 1).
  • Wasserschutzgebiete, Trinkwasser- und Mineralwassergewinnungsgebiete stehen für bergbauliche Nutzung nicht zur Verfügung.

Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeiten derzeit gemeinsam einen Erlass, um die oben genannten Punkte zu regeln und Bürgerinnen und Bürgern sowie der Industrie Rechtssicherheit zu geben. Parallel wird in einer Bundesratsinitiative eine entsprechende Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben (Bergrecht und Wasserrecht) vorbereitet, die noch in diesem Frühjahr dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Zurzeit gibt es einen Rechtsanspruch der Unternehmen auf Erdgasförderung ­– und damit keine rechtlichen Möglichkeiten, Anträge auf Frac-Vorhaben abzulehnen. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion unterwirft sich die Industrie seit etwa zwei Jahren freiwillig einem Moratorium. Jetzt ist es dringend an der Zeit, Rechtssicherheit zu schaffen.

Zum weiteren Vorgehen:

  • Stellungnahmen zum Erlassentwurf des Landes werden ausgewertet und im Mai in einer vierten Dialogrunde mit Industrie, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen erörtert.
  • Mit einer Bundesratsinitiative zum Bundesbergrecht und zum Wasserrecht soll das Vorgehen langfristig abgesichert und rechtssicher gemacht werden

Minister Lies erklärte am Montag:
„95 Prozent des in Deutschland geförderten und damit zehn Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases stammen aus Niedersachsen. Damit leistet niedersächsisches Erdgas einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland. Außerdem sichert dieser Industriezweig weltweit anerkanntes Know-how sowie 25.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze, vorwiegend in strukturschwachen Regionen unseres Landes. Erdgas wird im Rahmen der Energiewende ein wichtiger Rohstoff bleiben. Wir haben in Niedersachsen statistisch noch Erdgasvorräte für rund zehn Jahre. Mit hydraulischer Stimulation im Sandgestein könnte dieser Zeitraum verdoppelt werden. Ich sehe in Niedersachsen keine Zukunft für Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten, also aus Ton- oder Schiefergestein. Deshalb halte ich auch meinen bisherigen Vorschlag nach einem wissenschaftlichen Modellversuch nicht aufrecht. Aber: Auf seit 30 Jahren bewährte Erdgasfördertechniken in Niedersachsen, also auf die Förderung aus tiefem Sandgestein, können und wollen wir nicht verzichten. Ich betone außerdem: Kein anderes Bundesland ist bei diesem Thema auch nur annähernd so erfahren, fachkundig und so unmittelbar betroffen wie Niedersachsen.“

Minister Wenzel betonte:
„Erdgas als Energieträger ist wesentlich klimafreundlicher als alle anderen fossilen Brennstoffe wie etwa Braun- oder Steinkohle. Deshalb bleibt dieser Industriezweig noch auf Jahre hinaus ein bedeutender Wirtschaftsfaktor – allerdings nur, wenn die mit der Förderung verbundenen Risiken endlich berücksichtigt werden. Erdgasförderung und Umweltschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Umweltschutz muss auch unter der Erde stattfinden.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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