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Landeskartellbehörde interveniert bei überhöhten Strom- und Gaspreisen

Althusmann: Etwa 490.000 Kunden profitieren von Preisanpassungen


Die Landeskartellbehörde beim niedersächsischen Wirtschaftsministerium hat ihre Untersuchung der Grundversorgungstarife für Strom und Gas in Niedersachsen abgeschlossen und die eingeleiteten Verfahren gegen insgesamt elf Versorger mit so genannten Verpflichtungsverfügungen beendet. Mit den betroffenen Unternehmen wurde eine erhebliche Senkung ihrer Preise vereinbart.

Dazu sagt Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Es freut mich, dass von den nun erzielten Preissenkungen etwa 490.000 Kunden in der Strom- und Gasgrundversorgung in Niedersachsen profitieren. Unabhängig davon kann ich Verbraucher nur ermuntern, von den Möglichkeiten eines Tarifvergleichs Gebrauch zu machen. Das ist in der Regel unkompliziert, risikoarm und kann erheblich Geld sparen.“

Die Landeskartellbehörde hatte im Zeitraum von 2015 bis 2018 die Preisstrukturen der Grundversorger für Strom und Gas untersucht und erhebliche Preisunterschiede festgestellt. Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Bereits 2017 wurden mehrere Versorger gebeten, ihre missbrauchsverdächtig hohen Preise zu rechtfertigen. Gegen die zum 1. Januar 2018 erneut auffälligen Versorger wurden Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet. Bei diesen bestand der Verdacht, dass die Anbieter ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzten, indem sie Preise forderten, die die Kosten in unangemessener Höhe überstiegen.

Im Laufe der Verfahren haben sich die Energieversorger gegenüber der Landeskartellbehörde verpflichtet, ihre überhöhten Preise deutlich zu senken. Bereits im Frühjahr 2018 hat E.ON Vertrieb Deutschland die Grundversorgungstarife Strom erheblich reduziert. Zum Ende des vergangenen Jahres haben fünf weitere Unternehmen der Stromgrundversorgung und fünf Unternehmen der Gasgrundversorgung zugesagt, ihre Preise anzupassen. Mit diesen Verpflichtungszusagen konnten die Kartellverwaltungsverfahren gegen diese Unternehmen beendet werden.

Zum Hintergrund:

Trotz der Vielzahl von Alternativanbietern und Sondertarifen außerhalb der Grundversorgung befinden sich in Niedersachsen beim Strombezug etwa ein Drittel und beim Gasbezug etwa ein Viertel der Haushalte in der Grundversorgung. Das ist ein Grund, warum die betroffenen Unternehmen auch verpflichtet wurden, ihre Kunden für Wechselmöglichkeiten in die Sonderverträge zu sensibilisieren und ein Verlassen der monopolistisch geprägten Grundversorgung zu fördern.

Zur Kartellbehörde:

Die Landeskartellbehörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wahr, wenn die Wirkung einer Marktbeeinflussung oder eines wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens nicht über das Gebiet des Landes Niedersachsen hinausreicht oder ihr die Zuständigkeit durch das Bundeskartellamt übertragen wird. In diesem Rahmen konnte auch die Preisgestaltung der Grundversorger gegenüber den Endkunden in Niedersachsen einer Missbrauchskontrolle nach den Regelungen des GWB unterzogen werden. Von den nun erfolgten Preisanpassungen profitieren etwa 469.000 Kunden in der Strom- und ca. 19.000 Kunden in der Gasgrundversorgung.


Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2019

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson

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