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Messung bestätigt ermittelte Lärmwerte

Lies: „Untersuchung bringt Klarheit für Planer und Anwohner“


Eine aktuelle Lärmanalyse eines vom niedersächsischen Verkehrsministerium beauftragten Gutachters hat die gängigen Berechnungsmethoden der Straßenplaner bestätigt. „Dieses Ergebnis bedeutet Klarheit sowohl für Planer als auch für Bürgerinnen und Bürger. Anwohner können danach sogar darauf vertrauen, dass die jeweils nach den Berechnungsmethoden ermittelten Lärmwerte im Zweifel im Interesse ihrer Belange ausgelegt werden“, betonte gestern der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies: „Lärmschutz ist und bleibt ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung. Auch auf Bundesebene setzen wir uns immer wieder aktiv für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger ein, gerade auch erst in der heute zu Ende gegangenen Verkehrsministerkonferenz. Um Vertrauen für die angewandten Berechnungsmethoden zu schaffen, war es aber notwendig, reale Messungen zum Vergleich durchzuführen."

Hintergrund: Beim Neubau oder bei wesentlichen Veränderungen an einer Straße müssen bestimmte Grenzwerte bei der Lärmimmission eingehalten werden. Diese liegen für Wohngebiete bei 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) bei Nacht. Werden diese Werte überschritten, müssen Lärmschutzmaßnahmen (Bau von Schallschutzwänden, so genannter „Flüsterasphalt“ oder Ähnliches) ergriffen werden. Derartige Lärmschutzmaßnahmen werden schon im Rahmen der Planfeststellung ermittelt und in der Bauphase umgesetzt.

Um die zu erwartenden Lärmpegel zu ermitteln, werden diese nicht – wie vielfach in der Bevölkerung vermutet – gemessen, sondern in einem bestimmten Verfahren errechnet. Immer wieder werden diese Berechnungsergebnisse von Bürgerinnen und Bürgern angezweifelt – so auch in der Ortschaft Bassen (Gemeinde Oyten, LK Verden) an der sechsspurig ausgebauten A 1. Minister Lies hatte in diesem Fall angeordnet, die Immissionen in einem aufwendigen Verfahren durch einen unabhängigen Sachverständigen exemplarisch messen zu lassen. Im Zeitraum zwischen dem 19.05.2014 und dem 19.07.2014 wurden an drei Dauermessstellen Schallimmissionsmessungen durchgeführt. Parallel dazu wurden die Verkehrsmengen auf der A1 und der L 168 erfasst. Zusätzlich zu den Dauermessungen führten die Gutachter zeitweise auch beobachtete Schallimmissionsmessungen durch.

Das Ergebnis, das von Vertretern des Ministeriums heute dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Landtages vorgestellt wurde: Die vom Gutachter gemessenen Werte betrugen für den Standort Bassen am Tag 46,3 dB(A) und für die Nacht 41,5 dB(A). Sie lagen damit deutlich unter den bundesweit gültigen Grenzwerten. (Ein Anstieg um drei dB(A) entspricht der Verdoppelung des Verkehrs.) Was für die grundsätzliche Bewertung noch wichtiger ist: Die gemessenen Werte lagen außerdem deutlich – im Mittel um 5,9 dB(A) unter den zuvor berechneten Werten. Minister Lies dazu: „Wir haben uns in diesem Fall einmal für das zusätzliche Messverfahren entschieden, um ein für alle Mal Klarheit zu schaffen. Es hat sich gezeigt, dass das aus Kostengründen heute gängige Verfahren der Berechnung der Werte für die Bürgerinnen und Bürger sogar noch günstiger ausfällt. Denn in dem Berechnungsverfahren wird zugunsten der Bürger immer von optimalen Bedingungen für eine Ausbreitung von Schall ausgegangen. In Wirklichkeit ist es nicht zwingend so laut, wie es berechnet wird – und das bedeutet, dass Anwohner dem aktuell angewendeten Verfahren vertrauen können. Ich bin froh, dass wir diese Klarheit jetzt haben, im Sinne der Verkehrsplaner und auch der Bürgerinnen und Bürger. Klar ist aber auch, dass Lärm als störend und als Belastung empfunden wird. Dieser Tatsache werden wir uns auch weiterhin stellen.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.04.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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