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MEYER WERFT und IG Metall einigen sich auf Haustarifvertrag

Minister Lies: „Meilenstein bei der Bekämpfung des Werkvertragsmissbrauchs“


Die Papenburger MEYER WERFT und die IG Metall Küste haben sich unter Beteiligung des Betriebsrates in der vergangenen Woche auf einen Haustarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Werkvertragsbeschäftigten verständigt. Die Vereinbarung sieht unter anderem Mindeststandards bei den Unterkünften sowie mehr Informations- und Mitwirkungsrechte für den Betriebsrat vor. Vereinbart wurde außerdem ein Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, begrüßte den Haustarifvertrag „als Meilenstein bei der Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen. Die zwischen Geschäftsführung und IG Metall getroffene Vereinbarung ist bundesweit der erste derartige Haustarif. Er hat Vorbildcharakter und deshalb große Bedeutung weit über Niedersachsen und die Branche hinaus.“

Der am 12. September unterzeichnete Haustarifvertrag gilt für das Unternehmen MEYER WERFT GmbH sowie für die MEYER WERFT Laserzentrum GmbH, die MEYER WERFT Akademie GmbH, die MEYER WERFT Rohrzentrum GmbH und die in diesen Unternehmen Beschäftigten. Geregelt werden die Rahmenbedingungen der Beschäftigten von Werkvertragsunternehmen, die „nicht nur vorübergehend“ (also länger als einen Monat) auf dem Gelände der Werft tätig sind. Neben Mindeststandards bei Arbeitszeiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz enthält das Vertragswerk folgende Bestimmungen:

  • Angemessene Unterbringung: Nachunternehmer dürfen Beschäftigte nur in solchen Wohnungen unterbringen, die den Zertifizierungsrichtlinien der Behörden entsprechen.
  • Entlohnung: Nachunternehmer müssen sich verpflichten, einen vertraglichen Mindestlohn zu zahlen Der Mindeststundenlohn der im Werkvertrag auf der Werft Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) darf einen Bruttostundenlohn in Höhe von 8,50 Euro nicht unterschreiten. Lohnnachweise, auch über im Ausland erbrachte Lohnzahlungen, sind der Werft auf Antrag vorzulegen.
  • Beratungsstelle: Die Werft wird zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards eine dauerhafte Beratungskapazität für Werkvertragsbeschäftigte bereitstellen. Hierbei wird der Betriebsrat einbezogen.
  • Kontrollen: Eine paritätisch besetzte „Arbeitsgruppe Werkvertrag“ soll die Einhaltung der Mindeststandards überprüfen und etwaigen Beschwerden nachgehen. Die Werft wird die Arbeitsgruppe über Werkauftragunternehmen unterrichten, die die Verpflichtungen auf die Mindeststandards ablehnen bzw. nicht einhalten. In diesen Fällen ist über Konsequenzen zu beraten und gegebenenfalls das Vertragsverhältnis mit dem Werkvertragsunternehmen zu beenden.
  • Informationsrechte: Der Betriebsrat der MEYER WERFT erhält erstmals Informations- und Mitwirkungsrechte im Bereich der Werkvertragsbeschäftigten. So werden ihm Einsichtsrecht in die Verträge gewährt, dies unter Angabe von Firma, Laufzeit, Einsatzzeit, Umfang und Art der Arbeiten, Aufgabengebiet, Einsatzort, Einsatzzeiten und über die auftragsbezogenen Entlohnung

Zu der Vereinbarung erklärt Wirtschaftsminister Olaf Lies:
„Der Haustarifvertrag berücksichtigt alle wesentlichen Punkte und Maßnahmen, die die auch die niedersächsische Landesregierung in den vergangenen Monaten erarbeitet und auf den Weg gebracht hat. Ich erinnere unter anderem an die Bundesratsinitiative, die Niedersachsen jetzt einbringen wird. Sie zielt auf eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes, um den Missbrauch von Werkverträgen einzudämmen und Betriebsräten mehr Informations- und Mitbestimmungsrechte zu geben. Wir begleiten auch sehr eng die konkreten Prozesse: Im Juli hatte die MEYER WERFT im Wirtschaftsministerium eine Sozialcharta für die einzelnen Unternehmensteile bekannt gegeben und die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der IG Metall angekündigt. Ich freue mich jetzt sehr über dieses wegweisende Ergebnis. Die Sozialpartner haben unter Beweis gestellt, dass auf dem schwierigen Feld der Werkvertragsbeschäftigten verbindliche Regelungen möglich sind, zum Wohl der Beschäftigten.“

Zitat Bernard Meyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der MEYER WERFT:
„Wir sind sehr froh und zufrieden mit dem Ergebnis, dass unser Haustarifvertrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Werkvertragsarbeitern beitragen wird. Zusammen mit den begleitenden Maßnahmen der Landkreise und der umliegenden Städte und Gemeinden werden so wichtige Voraussetzungen für eine angemessene Arbeits- und Wohnsituation geschaffen. Die jetzt vereinbarten Regelungen zu Werkverträgen bilden zusammen mit dem „Pakt für Arbeit und Innovation“ (Februar 2013) sowie dem Standortsicherungs- und Zukunftstarifvertrag (Oktober 2012) das Papenburger Modell.

Für die MEYER WERFT ist es wichtig, auch zukünftig mit Werksverträgen ihre Schiffe produzieren zu können, denn Werkverträge bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil beim Bau von Kreuzfahrtschiffen. Als moderne Firma müssen wir flexibel mit den besten Firmen ihres Faches zusammenarbeiten können. Dadurch sichern wir die Arbeitsplätze unserer Stammmannschaft, die wir allein in diesem Jahr um 100 Mitarbeiter ausgebaut haben.“

Zitat Thomas Gelder, Vorsitzender des Betriebsrates der MEYER WERFT:
„Wir werden unsere neuen Möglichkeiten nutzen, damit ein Missbrauch von Werkverträgen verhindert wird. Bei der Bezahlung werden wir darauf achten, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde als unterste Grenze verstanden wird. Gut ist deshalb, dass wir uns darauf geeinigt haben, diesen Mindestlohn regelmäßig und insbesondere bei Facharbeitertätigkeiten auf seine Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.“

Zitat Meinhard Geiken, Bezirksleiter IG Metall Küste
„Wir haben einen Tarifvertrag, der für Beschäftigte mit Werkvertrag soziale Mindeststandards wie eine angemessene Unterbringung und einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde festschreibt. Außerdem hat der Betriebsrat jetzt erstmals Möglichkeiten, gegen schwarze Schafe unter den Werkvertragsunternehmen vorzugehen. Der Tarifvertrag ist eine gute Grundlage für weitere Regelungen: Wer wirklich etwas gegen den Missbrauch von Werkverträgen tun will, ist gut beraten, mit uns eine verbindliche Regelung zu schaffen. Aber klar ist auch: Mit Tarifverträgen allein werden wir den Missbrauch von Werkverträgen nicht stoppen. Wir brauchen deshalb gesetzliche Regelungen wie einen Mindestlohn, eine klare Abgrenzung zwischen Werk- und Scheinwerkverträgen sowie Mitbestimmung für unsere Betriebsräte bei Werkverträgen.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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