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Sanierungsarbeiten an der A 7 erforderlich

Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat festgestellt, dass auf dem 12 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn 7 zwischen Salzgitter und Bockenem Sanierungsarbeiten erforderlich sind. Grund ist eine Belastung der Seitenbereiche und des Mittelstreifens mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Ursächlich hierfür ist eine vertragswidrige und nicht sachgerechte Ausführung der Ausbauarbeiten in den Jahren zwischen 2011 und 2014. Dabei wurden teerhaltige Bestandteile des alten Straßenaufbaus der A 7 nicht sachgerecht verwertet. Das hierüber informierte Umweltministerium sieht keine akute Gesundheitsgefahr. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium wird die Arbeitsgemeinschaft der verantwortlichen Straßenbaufirmen verpflichten, auf eigene Kosten die belasteten Randbereiche und den Mittelstreifen des Autobahnabschnitts fachgerecht zu sanieren. Die Landesbehörde wird zudem Strafanzeige wegen Verdachts eines Umweltdeliktes erstatten.

Der Sachverhalt im Einzelnen:

Der betreffende Autobahnabschnitt wurde zwischen dem 28. Januar 2011 und dem 28. Mai 2014 sechsstreifig ausgebaut. Das Auftragsvolumen liegt bei rund 60 Millionen Euro. Auftragnehmerin ist eine Arbeitsgemeinschaft von vier Straßenbauunternehmen.

Unter dem Straßenaufbau des oben genannten Streckenabschnittes der A7 hatte sich eine in den 1950er Jahren – entsprechend den damals anerkannten Regeln der Technik – eingebrachte Teersandschicht mit hohen PAK-Gehalten befunden. Darüber lagen mehrere Schichten an Betonfahrbahnen mit stellenweise ebenfalls belasteten Asphaltschichten. Der Umgang mit solchen belasteten Baustoffen ist erprobt und bekannt.

Die NLStBV hatte vor der Auftragsvergabe unter Einbindung externer Fachgutachter ein Konzept zum Umgang mit den genannten Baustoffen entwickelt und dies mit dem Landkreis Hildesheim als zuständiger Umweltbehörde abgestimmt. Nach diesem Konzept sollten die Beton- und Asphaltschichten schichtenweise aufgenommen und getrennt werden. Die Betonschichten sollten gebrochen und als Schottertragschicht unter der Fahrbahn später wieder eingebaut werden. Der unter der Fahrbahndecke verbleibende Teersand sollte mit Zement verfestigt werden, um eine Immobilisierung der PAK zu erreichen. Diese Bauweise ist üblich und entspricht dem Stand der Technik. Sie war auch ausdrücklich Bestandteil der EU-weiten Ausschreibung bzw. des Bauauftrages.

Einen ersten Hinweis auf eine möglicherweise vertragswidrige Ausführung von Leistungen – an einer einzelnen Stelle - ergab sich im Sommer 2013, im Bereich eines Brückenbauwerkes. Daraufhin ließ die NLStBV Stichproben aus dem Umfeld des Brückenbauwerks entnehmen und auf PAK-Belastungen überprüfen. Die Ergebnisse lagen im Januar 2014 vor und bestätigten die Verdachtsmomente.

Auf Verlangen der NLStBV beseitigten die Baufirmen das verwendete Material im Bereich der Brücke unverzüglich. Die Straßenbaubehörde veranlasste dann weitere Untersuchungen an anderen Stellen des Bauabschnitts. In den Monaten Mai bis Juli 2014 wurden Proben aus dem Seitenraum des Straßenbaukörpers entnommen und ausgewertet. Vorsorglich wurde die Abnahme des entsprechenden Bauabschnittes durch die NLStBV verweigert. Die Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen wurde mit den Probenergebnissen Anfang August konfrontiert. Danach lagen teilweise erhebliche PAK-Belastungen vor.

Im August 2014 wurde in Abstimmung mit dem Umweltministerium und dem als untere Wasser- und Bodenschutzbehörde beteiligten Landkreis Hildesheim festgelegt, nunmehr auch die Schottertragschicht, den Mittelstreifen und die Randbereiche des Straßenbaukörpers auf der Grundlage eines flächendeckenden Rasters zu untersuchen. Dafür wurde ein externer Gutachter beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft hat zugesichert, dass sie den ausgewählten Gutachter anerkennt. Ein entsprechender Auftrag wurde Anfang November 2014 erteilt.

Parallel dazu forderte die NLStBV zur Wahrung ihrer Rechte die Arbeitsgemeinschaft im November 2014 auf, den Mangel zu beseitigen.

Am 05.02.2015 stellte der Gutachter der NLStBV im Beisein der Arbeitsgemeinschaft seine vorläufigen Ergebnisse vor. Danach sind die gesamte Schottertragschicht, der Mittelstreifen und die Randbereiche vertragswidrig mit PAK belastet. Eine ergänzende Begutachtung ergab auch im Bereicer Umfahrungen der Regenrückhalteanlagen neben dem Straßenbaukörper teilweise erhebliche PAK-Belastungen. Die Arge wurde unmittelbar danach über diesen Mangel informiert und zur sofortigen Beseitigung aufgefordert. Die NLStBV wird Strafanzeige wegen Verdachts eines Umweltdeliktes erstatten, am Freitag hat das Verkehrsministerium den zuständigen Fachausschuss des Landtages informiert.

Die jetzige Situation stellt sich wie folgt dar:

Das Umweltministerium ist am Donnerstag über den aktuellen Sachverhalt informiert worden. Nach Einschätzung des MU liegt derzeit keine akute Gesundheitsgefahr vor. Die notwendigen Maßnahmen werden mit dem MU abgestimmt.

Das belastete Material, das sich nun wieder unterhalb der Fahrbahn befindet, kann dort verbleiben, da es gegen den Zutritt von Wasser geschützt ist. Die Autobahnfahrbahnen müssen also nicht saniert werden.

Saniert werden müssen allerdings die Seitenbereiche, der Mittelstreifen sowie die Randbereiche der Regenrückhaltebecken. Die Kosten hierfür dürften im ein- bis zweistelligen Millionenbereich liegen. Sie sind von der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen zu tragen. Im Übrigen hat die NLStBV wegen der PAK-Belastung auch die Abnahme der ausgeführten Arbeiten verweigert.

Nach Vorlage des vollständigen Gutachtens wird ein Sanierungskonzept erstellt. Wann mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen ist, steht noch nicht fest. Während der Arbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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