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Wirtschaftsminister Lies: „Wir wollen bessere Umweltstandards für die Erdgasförderung“

Industrie hat derzeit einen Rechtsanspruch auf Genehmigung von Frackvorhaben. Lies schließt Förderung in unkonventionellen Lagerstätten konsequent aus


Zur aktuellen Debatte um das Thema Erdgasförderung erklärt Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies:

„Das aktuelle Berg- und Umweltrecht enthält kein Verbot der Erdgasförderung und auch kein Verbot des Einsatzes der Fracking-Technologie. Im Gegenteil: Das Bundesberggesetz von 1980 lässt der Bergbehörde kein Ermessen über die Entscheidung zu derartigen Vorhaben der Industrie. Sobald die Voraussetzungen des § 55 Bundesberggesetz erfüllt sind, haben die Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Genehmigung ihrer Vorhaben. Nach geltendem Recht gibt es innerhalb der Rahmenbedingungen keine Möglichkeit, Frackvorhaben zu verhindern. Fracking ist also bereits erlaubt. Der Bund muss jetzt endlich seiner Verantwortung gerecht werden und die notwendigen Verbesserungen des Berg- und Umweltrechts vornehmen.“

Mit deutlichen Worten tritt Minister Lies heute Behauptungen entgegen, er wolle Fracking in Niedersachen „erlauben“: „Man kann nicht etwas erlauben, was bereits seit Jahrzehnten erlaubt ist und im Übrigen auch praktiziert wurde. Wir sehen seit nunmehr fünf Jahren ein Entgegenkommen der Industrie, die sich im Rahmen eines freiwilligen Moratoriums mit neuen Anträgen auf Anwendung dieser Technologie zurückgehalten hat. Die Industrie hat damit ganz konkret auf rechtlich mögliche Projekte zur Erdgasförderung verzichtet. Dies hat inzwischen zum deutlichen Rückgang der Fördermenge und zum Abbau von Arbeitsplätzen geführt. Das Ziel des Landes Niedersachsen, dass der Bund endlich einen neuen, zeitgemäßen Rechtsrahmen mit verschärften Umweltstandards und deutlich mehr Transparenz und Einbindung der Öffentlichkeit schafft, haben wir immer noch nicht erreicht. Der derzeitige Rechtsrahmen genügt nicht den heutigen Erfordernissen des Umweltschutzes, die entsprechenden Vorschläge des Landes Niedersachsen liegen dem Bund bereits seit 2014 vor. Sie sind auch eingeflossen in ein Gesetzespaket der Bundesregierung, das jetzt aber schon seit mehr als einem Jahr im Deutschen Bundestag auf Eis liegt. Meine Zweifel wachsen, dass dieses Paket noch im Laufe dieser Legislaturperiode des Bundestages verabschiedet wird. Und ich habe Verständnis für die Industrie, dass sie vor dem Hintergrund einer inzwischen akuten Existenzkrise das freiwillige Moratorium wohl demnächst beenden und neue Anträge stellen wird. Dies ergibt sich schon aufgrund ihrer Pflichten gegenüber 20.000 Arbeitsplätzen in Niedersachsen.“

Zum Stand des Verfahrens:

Bis 2014 hatten Wirtschafts- und Umweltministerium in Niedersachsen gemeinsam mit Umweltverbänden, Bürgerinitiativen, Kommunalvertretern und Wirtschaftsvertretern Regelungen erarbeitet, unter denen auf Landesebene die Erdgasförderung in konventionellen Lagerstätten auch unter Anwendung der Fracktechnologie wiederaufgenommen werden können. Außerdem hat Niedersachsen 2014 eine umfangreiche Bundesratsinitiative eingebracht. Die wesentlichen Punkte darin:

  • Eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei jedem künftigen Frackvorhaben.
  • Ein Verbot von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen Gebieten, in denen Trink- oder Mineralwasser gefördert wird.
  • Die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
  • Verbot des Frackings mit bestimmten gefährlichen Stoffen.
  • Verbot der Verpressung (Einleitung) von Lagerstättenwasser in oberflächenarmen geologischen Formationen.
  • Die Änderung des Bergschadensrechtes (Umkehr der Beweislast bei Bergschäden, womit die Rechtsposition von Privatleuten deutlich gestärkt wird).

Praktisch alle maßgeblichen Vorschläge aus Niedersachsen finden sich im Gesetzentwurf von Bundesminister Gabriel aus dem April 2015 wieder. Seitdem befindet sich das Thema in der parlamentarischen Beratung des Deutschen Bundestages.

Unabhängig von allen politischen Initiativen hat Minister Lies 2014 bereits per Erlass Fracking in unkonventionellen Lagerstätten für Niedersachsen untersagt. Daran soll sich auch nichts ändern.

Lies weiter:

„Ich werde in der kommenden Woche im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates nochmal einen Versuch starten, um bundesweit zumindest die Transparenz im Genehmigungsverfahren zu verbessern. Sollte auch dies scheitern, werde ich in Niedersachsen auf dem Erlasswege regeln, dass eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung bei Frackingvorhaben verpflichtend wird, ebenso wie eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Grundaussagen für Niedersachsen gelten weiter:

  • 1. Kein Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (z.B. Schiefergasfracking)
  • 2. Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten (tiefe Sandsteinschichten) nur unter Beachtung neuer und strenger Umweltstandards.“

Abschließend stellt Lies fest:

„Die niedersächsischen Genehmigungsbehörden halten sich an Recht und Gesetz und müssen daher im Rahmen der derzeitigen Rechtslage über Genehmigungsanträge entscheiden. Und noch einmal: Fracking ist erlaubt. Es gilt, diesen industriellen Kern in Niedersachsen einschließlich der Arbeitsplätze und des weltweit anerkannten Spitzen-Know-hows zu erhalten. Erhalten möchte ich auch diesen wesentlichen Eckpfeiler der Energieversorgung in Deutschland. Erdgas ist ein vergleichsweise sauberer Energieträger und bleibt noch für Jahrzehnte für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende unverzichtbar.“

Zum Hintergrund:

In Niedersachsen wird seit mehr als mehr als 50 Jahren Erdgas aus konventionellen Lagerstätten gefördert. Auch heute noch stammen mehr als 90 Prozent der deutschen Erdgasförderung aus Niedersachsen, das entspricht rund 10 Prozent des jährlich in Deutschland verbrauchten Erdgases. Seit mehr als 30 Jahren wird auch in Niedersachsen gefrackt, es hat bereits mehr als 300 Fracs gegeben. Rund ein Drittel der aktuellen Erdgasförderung in Niedersachsen stammt aus gefrackten Bohrungen. Niedersachsen erhebt eine Förderabgabe. Die Einnahmen daraus fließen in den Länderfinanzausgleich. Nur rund 15 Prozent bleiben in Niedersachsen, der Rest geht an die anderen Bundesländer.

Link zum Fracking-Erlass:

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/fracking-und-umweltvertraeglichkeitsstudie-125142.html


 

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
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