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A 27 - Wunsch oder Wirklichkeit?

Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche beantwortet die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rolf Meyer (SPD)


Es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:
In der Celleschen Zeitung vom 13. März 2008 wird aus einem Brief von Minister Hirche an den Celler Oberbürgermeister Biermann zitiert. Der Ausbau der A 27 vom Autobahndreieck Walsrode bis zum Berliner Ring "sei als Idee prüfenswert". Weiter heißt es, Minister Hirche habe veranlasst, dass das Projekt für die nächste Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans vorgemerkt werde. Der FDP-Landtagsabgeordnete Bode hat in seiner Interpretation des Koalitionsvertrages (Cellesche Zeitung vom 23. Februar 2008) ausgeführt, auch der Bau der A 27 sei gemeint, wenn es heißt: "Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wird sich die Regierungskoalition für einen größeren Anteil Niedersachsens am Investitionsvolumen und die Aufnahme neuer Verkehrsprojekte einsetzen." Celles Oberbürgermeister Biermann hat nun die Absicht, Vertreter aller von der Planung berührten Landkreise zwischen Bremen und Berlin nach Celle einzuladen. Im Celler Kurier vom 16. März 2008 wird er mit folgenden Worten zitiert: "Wir sollten uns gemeinsam an die Detailarbeit machen und die Straßenführung auf die jeweiligen regionalen Gegebenheiten abstimmen."

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wenn Minister Hirche den Bau der A 27 so massiv unterstützt und sie schon 2009 im Bundesverkehrswegeplan haben möchte, warum taucht dann die A 27 nicht ausdrücklich in der Aufzählung in der Koalitionsvereinbarung auf?
  2. Von welchen zeitlichen Abläufen bis zu einer Verwirklichung des Baus geht die Landesregierung aus, und hat sie die Absicht, den Bau der A 27 vorrangig zu betreiben (in der Aufzählung in der Koalitionsvereinbarung geht es u. a. um den Neubau der A 22, der A 39 und der A 26)?
  3. Hat die Landesregierung die Absicht, die Stadt Celle bei ihren Bemühungen zur Detailplanung zu unterstützen?

Wirtschaftsminister Walter Hirche beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) in der Auftragsverwaltung für den Bund. Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage "Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen".

Die Planungsidee einer Verlängerung der A 27 vom Autobahndreieck Walsrode (A 7) bis zum Berliner Ring stammt aus der Region Celle.

Die Verlängerung der A 27 vom Autobahndreieck Walsrode bis zum Berliner Ring ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen jedoch nicht enthalten. Es ist offenkundig, dass eine weitere Ost-West-Achse erheblich zur Entlastung der völlig überstrapazierten A 2 beitragen kann und auch die Hinterlandanbindung der nordwestdeutschen Häfen verbessert.

In Anbetracht der vom Bund prognostizierten dynamischen Entwicklung des Güterverkehrs und unter Berücksichtigung der überproportionalen Anteile der Straße an dieser Entwicklung ist die konzeptionelle Idee einer Verlängerung der A 27 vom Autobahndreieck Walsrode bis in den Großraum Berlin prüfenswert.

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde von der Bundesregierung im Jahr 2003 für den Zeitraum bis 2015 beschlossen. Eine Bewertung und Aufnahme der Maßnahme kann im Rahmen der Neuaufstellung des BVWP erfolgen.

Das Land Niedersachsen hat die Verlängerung der A 27 in einer landesinternen Liste vorgemerkt. Der Maßnahmevorschlag soll dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für eine Neuaufstellung des BVWP unterbreitet werden.

Eine abschließende Bewertung der Maßnahme kann im Rahmen der Arbeiten für den neuen BVWP durch den Bund erfolgen. Anschließend entscheidet der Bund, ob das Projekt in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

In der Maßnahmenaufzählung des Koalitionsvertrages ist die Verlängerung der A 27 nicht enthalten, weil diese Maßnahme bisher nicht im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten ist.

Zu 2.:

Die Planungen für die Verlängerung der A 27 können nur aufgenommen werden, wenn die Maßnahme in den Bedarfsplan aufgenommen und das Planungsrecht vom Bund gegeben ist. Zurzeit ist diese rechtliche Voraussetzung nicht gegeben. Die Maßnahme kann allein schon aus diesem Grund nicht vorrangig betrieben werden.

Ein Beginn der Planung vor dem Jahr 2015 ist unrealistisch.

Zu 3.:

Die Landesregierung ist bereit, die Region zu unterstützen. Ressourcen für eine Planung (Finanzmittel für Ingenieurmittel und Einsatz der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit gestellt werden. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage. Im Vordergrund stehen in den nächsten Jahren die Detailarbeiten der B 3-Planung.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.04.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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