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A 20 - Aktueller Stand zu Planung, Ausschreibung und Bau der Küstenautobahn

Plenum 19. Februar 2016 - Mündliche Anfragen - Frage 13


Abgeordnete Susanne Menge und Thomas Schremmer (Grüne)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die sogenannte Küstenautobahn A 20 von Westerstede bis Drochtersen geht auf Überlegungen in der Verkehrspolitik in den 60er-Jahren zurück. Damals wurde der Neubau der A 22 östlich von Westerstede dem „möglichen weiteren Bedarf“ zugeordnet, später wurde der Abschnitt nicht in den folgenden Bedarfsplan aufgenommen und die Planungen wurden eingestellt. Im Jahr 2003 nahm die schwarz-gelbe Landesregierung die A 22 wieder in das Bewertungsverfahren auf. Die Küstenautobahn - im Sommer 2010 in A 20 umbenannt - ist in sieben Planungsabschnitte unterteilt. Bislang ist für zwei Abschnitte (PA 1 und PA 6) ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Der Neubau der A 20 umfasst insgesamt rund 121 km und soll nach bisherigen Schätzungen rund 1,3 Milliarden Euro kosten. Einzelne Mitglieder der Landesregierung setzen sich für die Aufnahme der A 20 in den neuen Bundesverkehrswegeplan unter „vordringlicher Bedarf plus“ ein. In den Medien heißt es, dass laut Angaben des niedersächsischen Verkehrsministeriums „2024 der erste Abschnitt befahren werden (kann), 2028 der letzte“ (Weser-Kurier vom 5. Juni 2015).

Vorbemerkung der Landesregierung

In gemeinsamer Übereinstimmung der norddeutschen Bundesländer haben die Küstenautobahn A 20 und die A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg eine große wirtschaftliche und verkehrliche Wirkung und sind wichtige Infrastrukturmaßnahmen für den gesamten norddeutschen Raum.

Seinen Ausdruck findet dies auch in der sogenannten Ahrensburger Liste, in der sich die fünf nord-deutschen Bundesländer auf vordringliche und notwendige Verkehrsprojekte mit überregionaler Bedeutung in den norddeutschen Küstenländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern geeinigt haben.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Niedersächsische Landesregierung deshalb auch die klare Vereinbarung getroffen, die Planungen zur A 20 und zur A 39 fortzuführen. In der Folge hat Niedersachsen beide Autobahnprojekte für die Vorbereitung der neuen Bundesverkehrswegeplanung angemeldet.

Dem Straßenbau geht ein komplizierter Prozess voran, in dem die Belange von Infrastruktur, betroffenen Bürgern und der Umwelt in Einklang zu bringen sind. Das Spektrum der Planung reicht unter anderem von der reinen Straßenplanung einschließlich aller Ausstattungen, Nebenanlagen und Entwässerungseinrichtungen sowie der Planung von Brücken und Stützbauwerken, Ingenieurbauwerken bis hin zur naturschutzfachlichen Ausgleichsplanung in Form der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Dabei ist insbesondere auch dem Anspruch, die Straßen nicht nur wirtschaftlich zu bauen und zu betreiben sondern sie gleichzeitig auch so sicher wie möglich zu gestalten, gerecht zu werden.

Indem ständig neueste Erkenntnisse aktueller Untersuchungen, Anregungen und Hinweise in die Planung einfließen, lassen sich die Auswirkungen der Autobahnplanung mit zunehmender Detailgenauigkeit beschreiben und unerwünschte Wirkungen auf Anwohner, Umwelt und andere öffentliche Belange vermeiden oder zumindest vermindern.

Unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Planungsschritte und auch in Abhängigkeit von den zeitlich nur schwer abschätzbaren Genehmigungsverfahren durch den Bund ist über den gesamten Planungszeitraum gesehen aufgrund der Komplexität und des Umfangs eines solchen Großprojekts die Abschätzung von Terminen mit Unsicherheiten behaftet und deshalb immer eine Momentaufnahme.

1. Wann ist mit den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen (Phase 4, Genehmigungsplanung) der Planungsabschnitte PA 1 bis PA 7 für den Neubau der A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen zu rechnen (Planungsabschnitte bitte einzeln aufführen)?

In Abhängigkeit von der Zustimmung des Bundes zu den noch nicht durch den Bund genehmigten Vorentwürfen der Planungsabschnitte 2 bis 5 und 7, mit der Maßgabe eines reibungslosen Planungsablaufes und Planfeststellungsverfahrens ergeben sich aus heutiger Sicht folgende Termine für einen möglichen Planfeststellungsbeschluss:

PA 1: Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 2017,

PA 2: Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 2018,

PA 3: Schwei (B 437) – östl. Weserquerung (L 121) 2018,

PA 4: östl. Weserquerung (L 121) – Heerstedt (B 71) 2024,

PA 5: Heerstedt (B 71) – Bremervörde (B 495) 2023,

PA 6: Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 2018,

PA 7: Elm (L 114) – AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 2021.

2. Wann ist jeweils mit dem Baubeginn (Phase 5, Ausführungsplanung und Baubeginn) der Planungsabschnitte PA 1, PA 2, PA 3, PA 4, PA 5, PA 6 und PA 7 voraussichtlich zu rechnen?

In Abhängigkeit von der Zustimmung des Bundes zu den noch nicht durch den Bund genehmigten Vorentwürfen, mit der Maßgabe eines reibungslosen Planungsablaufes und Planfeststellungsverfahrens (ohne die Berücksichtigung der Abarbeitung von Klagen) sowie unter der Voraussetzung der erforderlichen Mittelbereitstellung durch den Bund ergeben sich aus heutiger Sicht folgende Termine für einen möglichen Baubeginn:

PA 1: Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 2018,

PA 2: Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 2021,

PA 3: Schwei (B 437) – östl. Weserquerung (L 121) 2024,

PA 4: östl. Weserquerung (L 121) – Heerstedt (B 71) 2026,

PA 5: Heerstedt (B 71) – Bremervörde (B 495) 2025,

PA 6: Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 2020,

PA 7: Elm (L 114) – AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 2022.

3. Welche Möglichkeiten sieht bzw. hat die Landesregierung, in den Planungsphasen 3 bis 5 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) den jeweiligen Planungsprozess und den Baubeginn der Planungsabschnitte PA 1 bis PA 7 für den Neubau der A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen maßgeblich zu beschleunigen?

Es wurden in den laufenden Planungsprozessen unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen reinen Planungsleistungen und der Abhängigkeit vom Verlauf der öffentlichen Genehmigungsverfahren sowie unter Bezug auf die vorangegangenen Ausführungen die Möglichkeiten etwaiger Beschleunigung geprüft. Verfahrensbeschleunigungen sind dabei auch immer unter dem zentralen Aspekt der Qualität der zu erstellenden Entwurfsunterlagen zu prüfen, da kurzfristige Beschleunigungen der Planungsverfahren nicht zu negativen Auswirkungen für die Erlangung der Bestandskraft führen dürfen, was letztendlich die angestrebte terminliche Umsetzung dieses Neubauvorhabens gefährden könnte.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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