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Planfeststellungsbeschluss A 26 im 4. Bauabschnitt

Althusmann: Nun ist Hamburg am Zuge. Ich erwarte, dass der Beschluss für die A 26 in Hamburg noch in diesem Jahr ergeht


Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 4a der A 26 zwischen Stade und Hamburg ist am 06. November 2018 unanfechtbar geworden. Klagen gegen den Beschluss vom 08. August waren keine eingegangen.

Als letztes Teilstück der A 26 in Richtung Hamburg stellt der 4. Bauabschnitt der A 26 die Verbindung zwischen der Anschlussstelle Neu Wulmstorf und der A 7 her. Dieser Abschnitt ist unterteilt in ein rund 800 m langes Teilstück auf niedersächsischem Gebiet und ein 7,9 km langes Teilstück auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

Minister Althusmann: „Es wird Zeit, dass die durchgehende Unterelbe-Autobahn bis zur A 7 endlich Wirklichkeit wird! Der zügige Beschluss in Hamburg ist deshalb bereits mehr als überfällig, damit auch dort endlich mit dem Bau des für das Alte Land so wichtigen Infrastrukturprojektes begonnen und damit das Hamburger Vorland von dem unerträglichen Schwerverkehr entlastet werden kann.“

Die B 73 ist eine der höchst belasteten Bundesstraßen in Niedersachsen. Der seit vielen Jahren zunehmende Verkehr weicht aus auf parallele Landes-, Kreis- und Stadtstraßen. Bei dieser angespannten Verkehrssituation sind die Schwerverkehre das große Problem, für die diese Straßen teils nur bedingt geeignet sind oder aufgrund der ohnehin starken Frequentierung kaum noch Kapazitäten aufweisen.

Niedersachsen ist derzeit dabei, den 3. Bauabschnitt der A 26 zwischen Buxtehude und der L 385 bei Rübke baulich umzusetzen. „Dort wollen wir Ende 2021/Anfang 2022 diesen Streckenabschnitt für den Verkehr freigeben,“ sagt Minister Althusmann.

Die Kosten für den niedersächsischen Teil des 4. Bauabschnitts werden auf rund 9 Millionen Euro veranschlagt. Zur Vereinfachung des Bauablaufes haben Hamburg und Niedersachsen in 2015 eine Vereinbarung zum Bau der A 26 geschlossen. Danach ist beabsichtigt, dass Hamburg die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH) mit der gemeinsamen Realisierung der beiden länderseitigen Teilabschnitte beauftragt. Nach dem Grundgesetz ist der Bund der Straßenbaulastträger für die Bundesautobahnen und damit für die Finanzierung des Projekts verantwortlich.

Aus heutiger Sicht wird von einer Freigabe des 4. Bauabschnitts Ende 2023/Anfang 2024 ausgegangen, sodass der Verkehr dann durchgehend rollen kann.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson

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